Kategorie Tipp Behinderung Nachteilsausgleich

Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung

Von: Mirko Besch

Menschen mit Behinderung haben in den meisten Fällen zusätzliche Kosten zu tragen. Ihnen räumt das Steuerrecht daher einige Vergünstigungen ein. Wir zeigen, welche Aufwendungen Menschen mit Behinderung einzeln oder mit Pauschbetrag geltend gemacht werden können.
 

Mappen sind zu sehen, auf einer ist ein Reiter festgesteckt mit dem Wort Steuer.
© imago/MiS

Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer

Besonders im Bereich der Einkommensteuer erhalten Menschen mit Behinderung eine Reihe von Erleichterungen. So fällt für bestimmte Leistungen und Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen, keine Einkommensteuer an, beispielsweise für solche aus einer Kranken-, Pflege- oder gesetzlichen Unfallversicherung.

Darüber hinaus können behinderungsbedingte Mehraufwendungen in vielen Fällen steuermindernd berücksichtigt werden. Externer Link:Schwerbehinderte mit einem Externer Link:Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher, die diese Kosten nicht im Einzelnen nachweisen können oder wollen, können einen Pauschbetrag geltend machen und dadurch ihre Steuerbelastung entsprechend verringern.

Möglich: Absetzen von Kosten für Kuren, Medikamente, Begleitperson

Zu diesen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen gehören zum Beispiel die Kosten für Ärzte, Heilbehandlungen, Kuren und Medikamente, Pflege, Heimunterbringung, Fahrten, Wäsche, eine Begleitperson, für die Anschaffung und Reparatur von Hilfsmitteln sowie für Ein- und Umbauten an der selbst genutzten Wohnung oder am Pkwkurz fürPersonenkraftwagen.

Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung können zudem die Aufwendungen für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft oder für die Unterbringung in einem Heim als außergewöhnliche Belastungen geltend
machen.

Auch Menschen mit einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 25 oder höher können den Pauschbetrag erhalten, wenn ihnen aufgrund der Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, oder wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. 

Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag?

Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung und reicht von 384 Euro (GdBkurz fürGrad der Behinderung 20) bis zu 2840 Euro (GdBkurz fürGrad der Behinderung 100). 

Grad der Behinderung Pauschbetrag
20 384 Euro
30 620 Euro
40 860 Euro,
50 1140 Euro
60 1440 Euro
70 1780 Euro
80 2120 Euro
90 2460 Euro
100 2840 Euro

Für Menschen mit dem Externer Link:Merkzeichen Bl, Tbl oder H (blind, taubblind, hilflos) erhöht sich der Pauschbetrag – unabhängig vom GdBkurz fürGrad der Behinderung – auf 7400 Euro.

Übrigens: Wer Hilfe bei der Erstellung seiner Steuererklärung benötigt, kann sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfevereine wie die Lohi oder den Steuerring wenden. Bei einigen Landesverbänden, etwa beim VdK in Bayern, gibt es dort für VdK-Mitglieder vergünstigte Konditionen. Auskünfte darüber erteilt die jeweilige VdK-Geschäftsstelle. Grundsätzlich berät der VdK jedoch nur im Sozialrecht, nicht im Steuerrecht. 

Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer und im öffentlichen Personenverkehr

Eine komplette Befreiung von der Kfzkurz fürKraftfahrzeug-Steuer wird Schwerbehinderten mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (Hilflosigkeit) und Bl (Blindheit) auf Antrag eingeräumt. Voraussetzung ist, dass das Auto auf die Person mit Behinderung zugelassen ist und nicht zweckfremd genutzt wird. Zudem können die Betroffenen auch ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Anspruch nehmen. “Unentgeltlich" bedeutet allerdings nicht kostenlos - die Wertmarke kostet für zwölf Monate 91 Euro, für sechs Monate 46 Euro. 

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) oder Gl (Gehörlosigkeit) erhalten nur dann eine Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent bei der Kfzkurz fürKraftfahrzeug-Steuer, wenn sie auf die Freifahrten im ÖPNV erzichten. Betroffene müssen sich also für eine der beiden Vergünstigungen entscheiden.

Und nicht zuletzt sind schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl oder H in vielen Gemeinden von der Hundesteuer befreit. Bei der Behörde seines Wohnorts danach zu fragen, kann sich also lohnen.