Kategorie Tipp Pflege

Demenz: Wer haftet bei Schäden?

In Deutschland sind rund 1,7 Millionen Menschen an Demenz erkrankt. Für ihre Angehörigen kann sich im Alltag die Frage stellen, wer haftet, wenn ihr demenzkranker Verwandter einen Schaden verursacht. In unserem Beitrag finden Sie die wichtigsten Informationen zur Frage nach der Haftung bei Demenz.

Zerbrochenes Glas auf rot-weiß-karierter Tischdecke
© IMAGO / Westend61

Wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Doch dieses “Schuld- und Verantwortungsprinzip”, auf dem unser Rechtssystem beruht, gilt nicht immer. Bei Kindern beispielsweise greift dieser Grundsatz nicht, und auch bei Menschen, die an einer Erkrankung wie Demenz leiden, ist er meist ausgesetzt. Denn gerade bei fortgeschrittener Demenz sind die geistigen Fähigkeiten Betroffener eingeschränkt und damit auch ihre freie Willensbestimmung, wie es in der juristischen Fachsprache heißt. Insofern sind demenzkranke Menschen, der etwa einen Schaden verursachen, zivilrechtlich nicht unbedingt dafür zu belangen.

Auch die strafrechtliche Beurteilung bestimmter Handlungen demenzkranker Menschen unterscheidet sich in der Regel von derjenigen, die bei gesunden Erwachsenen angelegt wird. Stiehlt ein Demenzkranker zum Beispiel in einem Geschäft, wird er meist nicht dafür bestraft, denn in vielen Fällen hat die Person keine Einsicht in ihr Tun und kann nicht erkennen, dass Stehlen verboten ist. Problematisch kann es aber werden, wenn die Diagnose Demenz noch nicht gestellt wurde. In solchen Fällen kann ein Betroffener unter Umständen doch für begangene Delikte bestraft werden.

Demenzkranke verursachen Schäden: Wer kann beraten?

Ehepartner haften in der Regel nicht automatisch für Schäden, die Demenzkranke verursachen. Zivilrechtlich verantwortlich sind Ehepartner oder auch Begleitpersonen nur dann, wenn sie nicht genug auf den Demenzkranken aufgepasst haben, obwohl bestimmte Handlungen vorhersehbar waren. Wer in solchen Fällen keine Maßnahmen ergreift, muss damit rechnen, dass im Schadensfall geprüft wird, ob die Begleitpersonen ihrer Aufsichtspflicht angemessen nachgekommen sind.

Im Falle einer Demenz in der Familie sollte man sich darüber informieren, in wieweit die Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden aufkommen kann. Lesen Sie dazu diesen Beitrag.