Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Rente

VdK-Mitglied erhält Anspruch auf Altersrente

Wie wichtig es ist, den Rentenbescheid sorgfältig zu prüfen und bei Fragen und Unstimmigkeiten den VdK zurate zu ziehen, zeigt der Fall von VdK-Mitglied Bertha Reimers aus Aurich. 

Eine ältere Frau hält ein Dokument in der Hand, auf dem "Rentenbescheid" steht, sie wirkt besorgt oder ratlos.
© IMAGO/wolterfoto

Ihre letzte Auskunft zum Rentenanspruch und zu den erforderlichen Wartezeiten hatte Bertha Reimers (Jahrgang 1940, Name von der Redaktion geändert) im Jahr 2003 erhalten. Laut Rentenversicherung hatte sie keinen Anspruch auf eine Altersrente. Grund war, dass sie sich in den 1970er-Jahren ihre bis dahin entstandenen Rentenansprüche hatte auszahlen lassen. Für ihre beiden Kinder bekam sie damals jeweils ein Jahr Erziehungszeit als Pflichtbeitragszeit angerechnet.

Rentenauskunft war nicht mehr aktuell

Im Jahr 2016 wurde Bertha Reimers Witwe. Da sie lediglich eine Witwenrente als Einkommen hatte, wandte sie sich an Thomas Feldmeier, Rechtsschutzleiter der VdK-Kreisgeschäftsstelle im niedersächsischen Aurich. Dieser prüfte die Unterlagen und stellte fest, dass die Rentenauskunft nicht mehr aktuell war. Aufgrund der 2014 eingeführten Mütterrente hätten nun für jedes vor 1992 geborene Kind jeweils zwei Jahre Erziehungszeit als Pflichtbeitragszeit angerechnet werden müssen.

Für eine Altersrente benötigte Bertha Reimers fünf Jahre allgemeine Wartezeit, von denen nun vier statt der bisher zwei Jahre vorlagen. Doch darüber hatte die Rentenversicherung ihre Versicherte ebenso wenig informiert, wie über die Möglichkeit, das fehlende Jahr über eine freiwillige Zahlung auszugleichen.

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Rentenanspruch doch noch erworben

In der sozialrechtlichen Beratung empfahl Thomas Feldmeier, den Beitrag für das eine Jahr nachzuzahlen. Ausgehend von dem seinerzeit geltenden Mindestbeitrag von 85,05 Euro ergab sich ein Gesamtbeitrag von 1020,60 Euro, den Bertha Reimers der Deutschen Rentenversicherung überwies. Damit war die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und sie erwarb einen monatlichen Rentenanspruch von 129 Euro.

3.200 Euro von der Rentenversicherung für fehlende Beratung

Abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung betrug die Nettomonatsrente 115 Euro. Zusätzlich erhielt das Externer Link:VdK-Mitglied rückwirkend eine einmalige Zahlung von 3200 Euro wegen fehlender Aufklärung und Beratung seitens der Rentenversicherung. Damit hatte sich die Einmalzahlung mehr als ausgezahlt.