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Rund um die Betreuung und die Betreuungsverfügung

Eine schwere Krankheit, ein Unfall, eine Demenz – es gibt Situationen, in denen Menschen nicht mehr für sich selbst sprechen und entscheiden können. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf Sie bei einer Betreuungsverfügung achten sollten.
 

Eine ältere Frau sitzt auf einem Sofa, liest in einem Buch.
Vorsorge: Betreuungsverfügungen sollte man in gesunden Zeiten aufsetzen. © IMAGO / Westend61

Betreuungsverfügung: Fragen und Antworten

Unter den Begriff „rechtliche Betreuung“ fällt ganz allgemein die juristische Vertretung eines erwachsenen, volljährigen Menschen.

Rechtlich betreut werden Erwachsene, die zu krank sind, um bestimmte Bereiche ihres Lebens selbst zu organisieren. Da sie dies nicht mehr können, übernimmt ein rechtlicher Vertreter, also ein Betreuer, ihre juristische Vertretung. Aktuell stehen rund 1,3 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung, darunter viele psychisch und geistig behinderte Menschen und häufig auch Senioren, die an Krankheiten wie Demenz oder Alzheimer leiden.

Erwachsene vertreten sich im „Normalfall“ selbst und treffen eigene Entscheidungen. In alles, was sie angeht, müssen Volljährige zwingend persönlich einwilligen. Wenn sie dies nicht mehr können, dürfen nicht andere für sie entscheiden, auch nahe Verwandte nicht. Es sei denn, ein Betreuungsgericht hat sie als rechtlichen Betreuer eingesetzt.

Wegen der gerade beschriebenen Rechtslage kann ein Erwachsener einen anderen juristisch nur vertreten, wenn ein Betreuungsgericht sie oder ihn zum Betreuer bestimmt hat. Das kann ein Ehegatte, ein anderes Familienmitglied oder auch ein Fremder sein, ein Berufsbetreuer zum Beispiel.

Um zu vermeiden, dass im Falle des Falles ein Fremder zum rechtlichen Betreuer ernannt wird, kann man in gesunden Zeiten eine Betreuungsverfügung aufsetzen und darin festlegen, welche vertraute Person man sich als Betreuer wünscht. Auch kann man definieren, wie der Betreuer seine Betreuung ausüben und für welche "Aufgabenkreise", wie es in der Fachsprache heißt, sie oder er verantwortlich sein soll.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in einem gesundheitlichen Notfall betreut werden möchten. Hier müssen die Formulierungen und die Beschreibungen der einzelnen Szenarien sehr genau sein. Mehr Informationen über die Patientenverfügung erhalten Sie in diesem Beitrag.

In einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einem Vertrauten die Vollmacht für sämtliche Ihrer Lebensbereiche oder für Teile davon. Sie bevollmächtigen jemanden zum Beispiel, in Ihrem Namen über Ihre etwa gesundheitlichen oder finanziellen Belange zu entscheiden.

Demgegenüber legen Sie in einer Betreuungsverfügung fest, wer Ihr rechtlicher Betreuer werden soll, wenn Sie in die Situation kommen sollten, dass eine rechtliche Betreuung angeordnet wird.

Ein Tipp: Wenn Sie in gesunden Zeiten eine wirksame Vorsorgevollmacht aufsetzen, dann brauchen Sie grundsätzlich keine rechtliche Betreuung.

Man sollte die Betreuungsvollmacht schriftlich aufsetzen und den Text am Computer oder handschriftlich verfassen. Achten Sie auf Lesbarkeit und darauf, den Ort, das Datum und die Unterschrift auf das Dokument zu setzen. Notariell beglauben muss man die Betreuungsverfügung nicht. Man sollte aber Verwandten und Freunden mitteilen, wo man das Dokument aufbewahrt.

Eine Betreuungsverfügung kann in gesunden Zeiten jederzeit verändert werden. Veränderungen sollte man aber mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.

Ein Tipp: Überprüfen Sie Ihre Betreuungsverfügung regelmäßig auf ihre Aktualität.

Rechtliche Betreuungen müssen einen legitimen Grund haben, ein Gericht muss einen Antrag auf eine rechtliche Betreuung sehr sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob eine rechtliche Betreuung angebracht ist. In §1896 nennt das Bürgerliche Gesetzbuch BGB die Kriterien, die rechtliche Betreuungen rechtfertigen: geistige oder psychische Behinderungen oder psychische Krankheiten, zu denen neben Demenz zum Beispiel auch Neurosen oder Schizophrenie gehören.

Ja, Personen, die eine rechtliche Betreuung bekommen sollen, dürfen den rechtlichen Betreuer, den ein Gericht eingesetzt hat, ablehnen. Das gehört zu den zahlreichen Mitspracherechten, die Betreute haben. Diese können beim Betreuungsgericht beantragen, einen anderen Betreuer zu bekommen.

Betreute können einen Antrag darauf stellen, dass ihre Betreuung beendet wird, müssen dies sie allerdings gut begründen. Das Betreuungsgericht entscheidet dann, ob die Beendigung gerechtfertigt ist. Egal, welche Form von Antrag man stellt – ob das Betreuungsgericht ihnen zustimmt, liegt im richterlichen Ermessen.