Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

Was bedeutet eigentlich der "Grad der Behinderung" und wie wird er ermittelt? Ab welchem Grad der Behinderung gilt man als schwerbehindert?

Symbolfoto: Eine Frau und ein Mann im Rollstuhl arbeiten zusammen in der Küche.

Eine Behinderung ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wie folgt definiert:

"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist." (Link zum SGB IX im Internet: www.gesetze-im-internet.de/sgb_9)

Der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) sind also ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.


Rat und Tat | 13 Fragen zum GdB

Was ist der Grad der #Behinderung, kurz #GdB? Was bedeutet #Schwerbehinderung? Kann man auch mit einer psychischen Erkrankung einen GdB bekommen? Wie wird der Grad der Behinderung ermittelt? Unser Rechtsexperte Oliver Sonntag erklärt euch die 13 wichtigsten Fragen rund um den GdB!


Staffelung von 20 bis 100 in Zehnerschritten

Der GdB kann - ebenso wie der GdS - zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdB von 50".

Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.

Der Grad der Behinderung kann im Ausweis auch nachträglich geändert werden. Dazu sind aber ein Antrag auf Neufeststellung sowie erneute medizinische Gutachten notwendig. Man sollte damit rechnen, dass der GdB auch herabgesetzt werden kann.

Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Behinderte Menschen mit einem GdB von weniger als 50, von mindestens aber 30 können unter bestimmten Voraussetzungen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein. Ansprechpartner für die Gleichstellung ist die Agentur für Arbeit.

Wer legt den GdB und den GdS fest?

Der Grad der Behinderung und der Grad der Schädigungsfolgen werden durch ärztliche Gutachter bemessen.

Für die Eintragung im Schwerbehindertenausweis wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Dieser errechnet sich jedoch nicht einfach aus den einzelnen addierten GdB mehrerer Beeinträchtigungen. Die Festlegung ist komplexer: Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Die Behinderungen und ihre Auswirkungen werden also insgesamt betrachtet, nicht als voneinander isolierte Beeinträchtigungen. Bei der Beurteilung wird vom höchsten Einzel-GdB ausgegangen, dann wird im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen geprüft, ob das Ausmaß der Behinderung dadurch tatsächlich größer wird.

Auf den Punkt gebracht

Dorothee Czennia, Referentin beim Sozialverband VdK Deutschland, erklärt dazu:

Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Es erfolgt keine Addierung von Einzel-GdB!

Rückseite des Schwerbehindertenausweis
Rückseite des Schwerbehindertenausweis - rechts oben steht der Grad der Behinderung. | © BMAS

Dabei richtet sich das Versorgungsamt bzw. die feststellende Behörde nach den sogenannten 'Versorgungsmedizinischen Grundsätzen' (früher 'Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht').

Es ist also wichtig, beim Antrag bereits die Auswirkungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag möglichst zu beschreiben und durch ärztliche Atteste etc. bestätigen zu lassen.

Versorgungsmedizin-Verordnung mit Angaben zu GdB und GdS

Die Kriterien für die Bestimmung des GdB uns des GdS sind seit dem 1.1.2009 die Versorgungsmedizinischen Grundsätze ("Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen"). Vormals galten die so genannten "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht". Die "Anhaltspunkte" werden damit nicht mehr aktualisiert.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung können Sie im Internet herunterladen: www.gesetze-im-internet.de/versmedv. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet zudem eine Broschüre dazu an: Broschüre "Versorgungsmedizin-Verordnung"

GdB und GdS - Was ist der Unterschied?

Seit dem 1. Januar 2009 gilt, wie oben bereits erwähnt, die "Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Darin wird der so genannte GdS, der Grad der Schädigungsfolgen, erläutert. Der Grad der Schädigungsfolgen hat die frühere MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit, abgelöst.

GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist.

Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. Aus dem GdB und aus dem GdS ist also nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen! GdB und GdS sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss.

Noch Fragen? Der Sozialverband VdK Hamburg berät VdK-Mitglieder umfassend unter anderem zu den Themen Behinderung, Schwerbehinderung, GdB und Schwerbehindertenausweis.

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Symbolfoto: Ein Mann und eine Frau im Rollstuhl sitzen vertraut zusammen, lachen gemeinsam
"Eine Behinderung haben" - für wen gilt das? Eine Begriffsbestimmung des Wortes "behindert" nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches. | weiter

Das Bild zeigt, wie Person die einen Schwerbehindertenausweis vorzeigt.
Informationen zum Schwerbehindertenausweis - Wer braucht ihn? Was bringt er? Wo kann man ihn beantragen und was wird darin festgehalten? | weiter

TEILHABE UND BEHINDERUNG
Formular zur Einkommenssteuererklärung
Menschen mit Behinderung müssen oft zusätzliche Kosten tragen. Sie können einige dieser Kosten aber steuerlich absetzen. | weiter


VdK-TV: Antrag zum Grad der Behinderung (GdB)

Im GdB, dem Grad der Behinderung, wird festgehalten, wie schwer ein Mensch durch seine Behinderung beeinträchtigt ist. Doch wie bekomme ich einen GdB?

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Schlagworte Behinderung | behindert | schwerbehindert

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