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Der Schwerbehindertenausweis
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Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und so weiter als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über den Schwerbehindertenausweis - Wozu braucht man einen? Bringt er Vorteile? Wer hat überhaupt Anspruch auf einen solchen Ausweis?
Wer erhält einen Schwerbehindertenausweis?
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten - wie der Name bereits sagt - nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der
Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt.
Außerdem muss der Ausweisinhaber seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Der GdB wird auf der Rückseite des Ausweises eingetragen. Er kann auch nachträglich noch verändert werden, aber nur nach einer erneuten Prüfung durch das Amt.
Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (bei einem GdB unter 50, von mindestens aber 30) berechtigt nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.
Die gesetzlichen Regelungen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV):
Wo und wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis?
Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt. Die jeweilige Adresse kann man beim Bürgeramt der Stadt erfragen.
Sie finden eine Adressliste mit Kontaktdaten für alle Bundesländer auch auf dieser Seite:
Ärztliche Bescheinigungen über die Behinderung sollte man sofort bei der Antragsstellung hinzufügen.
Den Antrag kann man formlos oder mit einem Antragsformular stellen. Wenn man ein formloses Schreiben schickt, sendet das Versorgungsamt den amtlichen Antragsvordruck zu, den man dann ausgefüllt zurücksendet. Manche Versorgungsämter bieten auf ihrer Internetseite die Möglichkeit an, den Antrag online auszufüllen und abzuschicken, zum Beispiel in Bayern, in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen:
www.schwerbehindertenantrag.bayern.de
Wie kann man den Ausweis verlängern?
Der Schwerbehindertenausweis wird längstens für fünf Jahre ausgestellt. Nur in den Fällen, in denen eine Neufeststellung des GdB wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Auf jeden Fall sollte man rechtzeitig an die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises denken - etwa drei Monate vor Ablauf sollten Sie sich darum kümmern.
Man kann den Ausweis zweimal ohne besondere Formalitäten verlängern lassen, und zwar entweder beim zuständigen Versorgungsamt oder - in den meisten Fällen - beim Bürgeramt der Stadt, in der man seinen Wohnsitz hat.
Sicherheitshalber sollten Sie kurz kurz beim Bürgeramt / bei der Stadtverwaltung anrufen und nachfragen, ob Ihr Ausweis dort verlängert werden kann. Ist der Ausweis bereits zweimal verlängert worden, ist kein Verlängerungsfeld mehr frei. Dann muss ein neuer Ausweis beantragt werden (beim Versorgungsamt); Sie brauchen in diesem Fall ein neues Lichtbild. Ärztliche Gutachten müssen Sie für die Verlängerung nicht beifügen.
Das gleiche gilt, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben: Sie können beim zuständigen Versorgungsamt einen neuen Ausweis beantragen; ein Lichtbild ist erforderlich. Natürlich müssen Sie die ärztlichen Gutachten dann nicht noch einmal einholen.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert (verbessert oder verschlechtert) hat, sind Sie verpflichtet, dies dem Versorgungsamt mitzuteilen, damit gegebenenfalls der GdB und die Merkzeichen neu festgesetzt werden können.
Darf man mit dem Schwerbehindertenausweis auf Behindertenparkplätzen parken?
Nein, der Besitz eines solchen Ausweise allein reicht nicht aus, um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen! Lesen Sie dazu ausführlich:
Behindertenparkplätze
Lesen Sie weiter unter:
Der Schwerbehindertenausweis, Fortsetzung


