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Handbuch "Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung"

Ende 2008 ist das "Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung" erschienen. Herausgeber ist der Sozialverband VdK Deutschland; die fachliche Bearbeitung erfolgte durch das Institut für Mobilität & Verkehr an der TU Kaiserslautern sowie das Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) in Mainz.
Das Handbuch informiert auf 173 Seiten umfassend über die Möglichkeiten der Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Straßen- und Verkehrsraumgestaltung in Bezug auf Barrierefreiheit. Es legt anschaulich dar, welche Planungsvorgaben die verschiedenen technischen Regelwerke für die barrierefreie Verkehrsraumgestaltung enthalten.
Darüber hinaus werden gute Beispiele einer barrierefreien Umweltgestaltung behandelt, die sich in der einschlägigen Fachliteratur finden.
Das komplette Handbuch gibt es als Download im PDF-Format:
Neu! In Zusammenhang mit dem Handbuch gibt es seit Mai 2009 ein ausführliches Übungsheft, das Sie hier, ebenfalls als PDF, kostenlos herunterladen können:
Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:
1. Grundsätze
unter anderem: Umgang und Gebrauch von Regelwerken; Verhältnis und Rangfolge der Regelwerke zueinander; Verbindlichkeit; Grundlagen der Barrierefreiheit und allgemeine Planungsanforderungen; Barrierefreiheit; Zwei-Sinne-Prinzip; Überwindung von Höhenunterschieden; und vieles mehr
2. Nutzungsbereich Verkehrsanlagen
unter anderem: Grundsätze und Entwurfsprinzipien; Entwurfsprinzipien; Führungsweisen bei Geh- und Radwegen; Wegenetze und -systeme; Fußgängerverkehrsanlagen; Breite, Höhe und Gefälle sowie Bewegungsflächen; Treppen und Rampen; Straßentunnel; U-Bahn-Haltestellen; Fahrgastinformation; Leit- und Orientierungssystem; und vieles mehr
3. Baukonstruktionen und Bauelemente
unter anderem: Treppen; Rampen; Handläufe an Treppen und Rampen; Türen; Bodenbeläge und Oberflächen; Sanitärräume; und vieles mehr
4. Technische Anlagen
unter anderem: Aufzüge; Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige
5. Vertiefende Erläuterungen zu Einzelbereichen
unter anderem: Leit- und Orientierungssysteme/Bodenindikatoren; Bodenbeläge und Oberflächen
Hintergrund
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) aus dem Jahr 2002 und den Gleichstellungsgesetzen der Länder wurden die rechtlichen Grundlagen für die Herstellung möglichst weitreichender Barrierefreiheit in Deutschland geschaffen. In der Folgezeit wurden, sofern durch die Gleichstellungsgesetze noch nicht direkt geschehen, weitere Fachgesetze entsprechend geändert. Damit verfügen Bund und Länder nunmehr über rechtliche Instrumente, die den Prozess hin zu einer gebauten Umwelt, die die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt, unumkehrbar machen und die Barrierefreiheit zum Planungsgrundsatz erheben.
Gleichzeitig wurde mit der Einführung bzw. Änderung der angesprochenen Gesetze den Vertreterinnen und Vertretern behinderter Menschen auf zahlreichen Ebenen ein Mitspracherecht eingeräumt. Darüber hinaus findet in den Bereichen, in denen ein solches Recht gesetzlich nicht verankert ist, oftmals trotzdem eine aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderung in Planungs- und Ausführungsprozessen statt.
So sehr der rechtliche Rahmen in unserem Land in der Zwischenzeit auch die Herstellung möglichst weitreichender Barrierefreiheit befördern mag, so sehr wurden die Beauftragten und Beiräte der Menschen mit Behinderung sowie die Behindertenverbände in der Vergangenheit aber auch von der Politik allein gelassen, wenn es darum ging, ob und wie sie ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können.
In der Regel sind die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen ehrenamtlich tätig und verfügen naturgemäß nicht über das Fachwissen der Stadtplaner, Architekten und Ingenieure, mit denen sie in der Diskussion stehen. Dies führt dazu, dass ein fachlicher Austausch nur selten auf gleicher Augenhöhe erfolgen kann, was der Herstellung tatsächlicher Barrierefreiheit nicht gerade zuträglich ist.
Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang die Verkehrsraumgestaltung. Anders als im Hochbau existieren für diesen Bereich in Bezug auf die Barrierefreiheit nicht nur wenige DIN-Normen, sondern zahlreiche und bisweilen sehr komplexe technische Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Anders auch als bei den einschlägigen DIN-Normen sind an der Erarbeitung der geltenden Regelwerke der FGSV die Verbände der Menschen mit Behinderung nicht beteiligt gewesen.
Alles in allem ist es also nicht verwunderlich, dass in der Vergangenheit die Nachfrage seitens der Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen nach Hilfestellungen und Erläuterungen für die Planung und Ausführung eines barrierefreien Straßen- und Verkehrsraumes sehr groß war.
Aus diesem Grund hat sich der Sozialverband VdK Deutschland entschieden, vorliegendes Handbuch "Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung" herauszugeben. Die fachliche Bearbeitung erfolgte durch das Institut für Mobilität & Verkehr an der TU Kaiserslautern sowie das Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) in Mainz.
Das Handbuch legt anschaulich dar, welche Planungsvorgaben die verschiedenen technischen Regelwerke der FGSV und des DIN für die barrierefreie Straßen und Verkehrsraumgestaltung enthalten. Ferner werden auch Regelwerke erläutert, die sich nur auf Teilbereiche des Verkehrsraumes wie beispielsweise die Stationen der Deutschen Bahn beziehen.
Darüber hinaus werden gute Beispiele einer barrierefreien Umweltgestaltung behandelt, die in der einschlägigen Fachliteratur zu finden sind. Da sich das Handbuch in erster Linie an die Beauftragten und Beiräte behinderter Menschen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände richtet, wurde großen Wert darauf gelegt, die einzelnen Regelwerke nicht kommentarlos abzuhandeln. Vielmehr wurden Übereinstimmungen, größtmögliche Schnittmengen sowie Widersprüche herausgearbeitet.
Deren Darstellung soll es den Vertreterinnen und Vertretern behinderter Menschen ermöglichen, bei der Planung bzw. baulichen Ausführung konkreter Maßnahmen vor dem Hintergrund der Existenz verschiedener Regelwerke fachlich fundiert abzuwägen und in der Diskussion mit den zuständigen Planern die im Sinne der Barrierefreiheit sachgerechteste Lösung zu finden.

