Sozialverband VdK - Ortsverband Zizenhausen
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VdK OV Zizenhausen informiert

Inklusives VdK-Sportwochenende für junge Mitglieder
Vom 23. bis 25. August 2024 gibt es wieder ein VdK-Sportwochenende für Junge. Diese inklusive Freizeit findet in der Sportschule Baden-Baden-Steinbach unter dem Motto „Inklusion gelebt: Sport verbindet uns alle!“ statt. Sie richtet sich an VdK-Mitglieder im Alter von 10 bis 27 Jahren. Auch junge Nichtmitglieder sind willkommen. Wie bei den Vorgängerevents gibt es Einzel- und Teamsportarten – von Fußball über Rollstuhlbasketball bis hin zu leichtathletischen Spielen, zudem Schwimmen. Die Anmeldung – bis spätestens 31. Mai – erfolgt bei der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des inklusiven Sports (gGFiS), die wieder in Kooperation mit dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg diese besondere Freizeit ausrichtet: gGFiS, Kontaktperson Lisa-Marie Gay, Schönbornstraße 10, 76698 Ubstadt-Weiher, info@ggfis.de . Das Wochenende kostet inklusive Übernachtung, Vollverpflegung und Programm pro teilnehmendes VdK-Mitglied 50 Euro. Bei Begleitung von Minderjährigen durch einen Elternteil zahlt dieser 95 Euro. Jede weitere erwachsene Begleitperson hat 160 Euro zu entrichten, ein teilnehmendes Geschwisterkind oder ein junges Nichtmitglied 70 Euro. Die An- und Abreise erfolgt in Eigenregie. Pflegerische Tätigkeiten können nicht durch das Trainerteam vor Ort übernommen werden. Dies müsste im Bedarfsfall die eigene Begleitperson erledigen.

15 Jahre Behindertenrechtskonvention
Am 24. Februar 2009 ratifizierte Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), am 26. März 2009, mithin vor 15 Jahren, trat die UN-BRK in der Bundesrepublik in Kraft. Dort ist sie seither geltendes Recht und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Hintergrund der „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ war die weltweite Erfahrung, dass Behinderte nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. Die verbindliche Konvention enthält Prinzipien wie Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion. Die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus anderen UN-Übereinkommen werden für die Situation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Angestrebt wird eine gleichberechtigte Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen. „Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, auf bestehende Barrieren hinzuweisen und auf deren Beseitigung zu drängen“, betont der Sozialverband VdK in der März-2024-VdK-Zeitung. Er führte in den Jahren 2016/2017 die bundesweite Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ durch. Vom zuständigen UN-Fachausschuss wurde Deutschland 2023 zum zweiten Mal geprüft. Der Abschlussbericht mahnte dann unter anderem die Beseitigung von Barrieren im Gesundheitswesen, zum Beispiel in Arztpraxen, an. Barrieren schränkten die freie Arztwahl von Menschen mit Behinderung massiv ein, so auch VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Louis Braille Festival vom 3. bis 5. Mai in Stuttgart
„Auf nach Stuttgart!“ heißt es Anfang Mai. Die Stiftung Nikolauspflege veranstaltet zusammen mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und dem Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSVW) das Louis Braille Festival. Es gilt als das größte Festival seiner Art in Europa und findet erstmalig im süddeutschen Raum statt. Schirmherr ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Von Freitag, 3. Mai, 14 Uhr, bis Sonntag, 5. Mai, 14 Uhr, wird auf dem Festivalgelände rund um Berliner Platz, Liederhalle und Hotel Maritim ein buntes Programm mit Musik, Infoständen, Kultur und Unterhaltung, Workshops und Mitmach-Aktionen geboten. Menschen mit und ohne Sehbeeinträchtigung wollen das Programm gemeinsam gestalten, mit Unterstützung von Stuttgarter Institutionen. „Das inklusive Fest richtet sich an Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen, an Kinder, Jugendliche, Erwachsene und an alle Interessierte“, schreibt die Nikolauspflege Stuttgart, die ein Festivalbüro betreibt. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.dbsv-festival.de im Internet.

DRV ruft Frauen zur Planung der Altersvorsorge auf
Frauen erhalten im Schnitt über ein Viertel weniger gesetzliche Rente als Männer. 2022 lag die durchschnittliche Bruttoaltersrente nach 35 Versicherungsjahren in Baden-Württemberg für Frauen bei 1.293 Euro (Männer 1.830 Euro). Diese Zahlen nannte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) und betonte: „Aber immer noch erreicht nur ein Drittel der Frauen die 35 Versicherungsjahre oder mehr.“ Für die DRV BW liegen die Gründe auf der Hand: „Oft unterbrechen oder reduzieren sie ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.“ Viele Arbeitnehmerinnen verdienten zudem weniger als ihre männlichen Kollegen und steckten häufig in der „Teilzeitfalle“ fest. Daher seien die Beiträge der Frauen in die gesetzliche Rentenversicherung und folglich ihre Rente geringer. Zum Weltfrauentag am 8. März 2024 empfahl die DRV BW Frauen aller Altersklassen, sich jetzt um die Planung ihrer Altersvorsorge zu kümmern. Hierbei verwies sie auf ihre Beratungsstellen in den Regionen sowie ihre spezielle Themenseite im Internet www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen.

Erfolgreichste VdK-Neumitgliederwerber in 2023
Die erfolgreichsten VdK-Mitgliederwerber in 2023 waren wie 2022 der Kreisverband Bruchsal und sein Vorsitzender Reinhold Gsell. Gemeinsam konnte man 201 Neumitglieder für den Sozialverband VdK Baden-Württemberg gewinnen. Den zweiten Platz belegt erneut der Kreisverband Pforzheim, der seit Oktober 2023 von Ursula Hutmacher geleitet wird, davor zwölf Jahre lang von Ingrid Benda. Gemeinsam konnte man 85 Frauen und Männer zum VdK-Beitritt bewegen. Auf dem Podest der drei besten Mitgliederwerber zurück sind der Kreisverband Lahr und sein Vorstand Roland Hailer mit 57 Neumitgliedern. Platz drei nur knapp verfehlt haben Werner Seeger und sein Kreisverband Mergentheim mit 54 Neuen. Die Geehrten betonen, wie wichtig die persönliche Mitgliederbetreuungs- und Beratungsarbeit ist. Alle vier erfolgreichen Kreisverbände können eine umfangreiche örtliche Sprechstundentätigkeit mit sozialrechtlicher Basisberatung vorweisen. Außerdem werden in diesen und in den weiteren gut 1.100 VdK-Kreis- und Ortsverbänden im Südwesten Geselligkeit und menschliches Miteinander großgeschrieben und regelmäßig Infoveranstaltungen, Stammtische, Feiern sowie Ausflüge durchgeführt.

Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz – 2023 über 18 Millionen Euro erstritten
Seit Anbeginn vor fast 80 Jahren gehört der Sozialrechtsschutz zu den Kernaufgaben und wesentlichen Mitgliederserviceleistungen des Sozialverbands VdK. 2023 gab es einen neuen Rekord an sozialrechtlichen Beratungen in Baden-Württemberg – über 68.000. Dabei wurden 12.200 Widersprüche und Klagen durch die VdK-Juristen eingereicht sowie Berufungen eingelegt. Die vom VdK eingelegten Rechtsmittel richteten sich beispielsweise gegen Bescheide der Landratsämter in Sachen Schwerbehindertenanerkennung, gegen Rentenbescheide, gegen abgelehnte Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen oder auch gegen Entscheidungen der Pflegeversicherungen. Dabei erstritten die 68 hauptamtlichen VdK-Juristen im Südwesten letztes Jahr 18.440.389 Millionen Euro an Nachzahlungen für die Sozialrechtsschutz begehrenden Mitglieder – ein weiterer Höchstwert. Ebenso gab es einen Höchststand bei den VdK-Mitgliederzahlen in Baden-Württemberg. In 2023 kamen weitere 8.400 Männer und Frauen dazu. Dem VdK-Landesverband gehören erstmals in seiner Geschichte über 260.000 Menschen an.

Entlastung bei Zuzahlung zu Arzneimitteln
An den Kosten für Arzneimittel beteiligen sich gesetzlich Versicherte mit einem Eigenanteil. Sie zahlen in der Regel für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Bislang mussten Versicherte, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht lieferbar war und sie mehrere Packungen in der Apotheke erhielten, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten. Seit dem 1. Februar 2024 zahlen Patientinnen und Patienten in diesen Fällen nicht mehr doppelt. Grund dafür ist eine Änderung von Paragraf 61 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) durch das Lieferengpassgesetz. „Wenn das Arzneimittel nicht in der verordneten Größe verfügbar ist, wird die Zuzahlung nur noch einmal fällig und zwar auf die verordnete Packungsgröße“, informiert die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Ersetzt beispielsweise die Apotheke eine Packung zu 100 Stück durch zwei Packungen à 50 Stück, ist die Zuzahlung nur für die Packung zu 100 Stück zu zahlen. Entsprechendes gilt für Teilmengenabgaben.

VdK auf Regio Lörrach und IBO Friedrichshafen präsent
Seit Jahrzehnten beschickt der Sozialverband VdK im Südwesten sowohl Verbraucher- als auch Fachmessen. Fest im VdK-Terminkalender verankert sind die Frühjahrsmessen Regio Lörrach (www.messe-loerrach.de) und IBO Friedrichshafen (www.ibo-messe.de). Dort ist der VdK auch im Jahr 2024 präsent und steht mit seinen Standteams interessierten und ratsuchenden Menschen Rede und Antwort. Los geht es am Samstag, 9. März, in Lörrach. Die beliebte Verbrauchermesse aus dem Dreiländereck wird wieder vom VdK-Kreisverband Lörrach, vom Vorstand um Manfred Merstetter und Team, beschickt. Am Stand mit dabei ist das VdK-Glücksrad. Die Regio-Messe dauert bis Sonntag, 17. März. Die IBO Friedrichshafen öffnet am Mittwoch, 20. März, ihre Tore und dauert bis einschließlich Sonntag, 24. März 2024. Im 75. IBO-Jahr lautet dort das Motto: „Lasst euch überraschen!“ Das gilt auch für den VdK-Stand in Halle A4, Standplatz 304.

Hoher Eigenanteil in Pflegeheimen im Südwesten
Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter – in 2024 um 134 Euro auf 2.907 Euro monatlich im ersten Jahr, so eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen. „Bundesweit liegt der Eigenanteil im Schnitt bei 2.576 Euro“, vergleicht der VdK Baden-Württemberg. Der fast 260.000 Mitglieder starke Sozialverband im Lande verweist auf die rund 92.000 Menschen, die im Südwesten im Pflegeheim leben. Von ihnen seien 26.475 Menschen (Statistisches Bundesamt/ Stand 31.12.2022) auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie den hohen Eigenanteil zur Pflege nicht aufbringen könnten. Der Sozialverband VdK setzt sich daher seit Langem in Bund und Land dafür ein, die Betroffenen finanziell zu entlasten. Mit Blick auf die im Schnitt 458 Euro Investitionskosten, die Pflegeheimbewohner in Baden-Württemberg aufbringen müssen, verweist der VdK-Landesverband auf das Elfte Sozialgesetzbuch, das die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verlangt. Fakt sei aber der Ausstieg des Landes aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen in 2010.

VdK-Zeitung auch digital
Zeitungen und Zeitschriften umweltfreundlich am PC, Tablet oder auf dem Smartphone zu lesen, wird in Deutschland immer alltäglicher. Seit November 2023 erscheint auch die VdK-Zeitung, die Mitgliederzeitung des Sozialverbands VdK Deutschland, in digitaler Version und zehnmal im Jahr. (Für die Monate Dezember/Januar und Juli/August gibt es Doppelausgaben.) Seitdem können alle interessierten Mitglieder diese E-Zeitung im gewohnten Layout, barrierefrei und passgenau für den jeweiligen eigenen VdK-Landesverband, beispielsweise Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen-Thüringen oder Bayern, lesen. Auch Zoom- und Vorlesefunktion gibt es. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung erhalten Interessierte unter www.vdk.de/abo-ezeitung im Internet. Dort werden auch Fragen zur E-Zeitung beantwortet. Außerdem veranschaulicht ein Video Bedienhinweise zur neuen VdK-E-Zeitung.

Rentenversicherungsbeitrag in 2024 konstant
Auch in 2024 bleibt der Rentenversicherungsbeitrag bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Der Beitrag sei das siebte Jahr in Folge konstant, gab die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) unlängst bekannt. Hingegen stieg die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro. „Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden“, stellte die DRV BW klar. Wer jedoch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten – dieses Jahr 100,07 Euro im Monat, statt vorher 96,72 Euro. „Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro“, so eine weitere Info der DRV BW. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger wies noch darauf hin, dass der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige und Handwerker monatlich 657,51 Euro beträgt. Das Entrichten des halben Regelbeitrags sei jedoch für selbstständige Existenzgründer möglich. Wegen der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung seit Jahresbeginn führt zugleich dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten alle, die monatlich zwischen 538,01 und 2000 Euro verdienen. „Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Rentenansprüche vermindern“, so die DRV BW abschließend.

14. Sozialgesetzbuch bündelt soziale Entschädigungen
1950 wurde der Sozialverband VdK Deutschland als Dachverband gegründet. In jenem Jahr trat auch das Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Kraft, für das sich der VdK stark gemacht hatte. Das BVG regelte in Deutschland bis Ende Dezember 2023 die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs. Und durch die entsprechende Anwendung der BVG-Leistungsvorschriften bei anderen Personenschäden war es dann zur zentralen Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts geworden. In der VdK-Anfangszeit prägte das BVG die alltägliche Beratungsarbeit des damaligen Kriegsopferverbands VdK.
Zum 1. Januar 2024 wurde das Bundesversorgungsgesetz nun ins neue Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) übergeführt. Es bündelt das Recht der sozialen Entschädigung und regelt manches neu. Durch einheitliche Bestimmungen und eine klare Struktur sollen die Leistungen für Betroffene transparenter werden. Das SGB XIV regelt die Ansprüche von Menschen, die durch bestimmte Ereignisse unmittelbar oder mittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hauptzielgruppe des 14. Sozialgesetzbuchs sind Opfer von körperlichen und psychischen Gewalttaten, Missbrauch, vorsätzlichen Vergiftungen, von Folgen beider Weltkriege, außerdem Betroffene von Nebenwirkungen von Schutzimpfungen sowie die Hinterbliebenen dieser Personen.

VdK-Präsidentin Bentele führt DBR-Sprecherinnenrat
Im Jahr 2024 führt VdK-Präsidentin Verena Bentele den Sprecherinnenrat des Deutschen Behindertenrats (DBR). Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Turnusgemäß hat der Sozialverband VdK Deutschland e.V. im Dezember 2023 den Vorsitz im DBR-Sprecherinnenrat übernommen. In der bisherigen Amtsperiode stand Professor Sigrid Arnade von Weibernetz e.V. dem Gremium vor.
Verena Bentele, die vom Bodensee stammt, gehörte bereits als Mitglied dem DBR-Sprecherinnenrat an – ebenso wie Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), und Hannelore Loskill, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen e.V. Bentele wirkte vor ihrer VdK-Führungsarbeit als Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Die heute 41-Jährige war als blinde Biathletin und Skilangläuferin vielfache Paralympicssiegerin und Goldmedaillengewinnerin bei Weltmeisterschaften und weiteren Championaten.

Neuer VdK-Film „Fünf von uns“
„Fünf bewegende filmische Einblicke, fünf Mutmacher für soziale Gerechtigkeit und fünf Geschichten von uns“, so beschreibt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. seinen neuen Film. Darin gewähren die fünf Mitglieder Brigitte, Noah, Benjamin, Tino und Andrea sehr persönliche Einblicke in ihre Lebenssituation. Und sie schildern, was sie einst zum Beitritt in den Sozialverband VdK bewogen hat. Dabei kommen auch Aspekte des ehrenamtlichen VdK-Engagements zur Sprache. Außerdem werden Pflege, Schwerbehinderung und chronische Erkrankung thematisiert.
Zum neuen VdK-Kurzfilm kommt man über die Internetseite www.fuenfvonuns.de oder über die Landesverbandshomepage (www.vdk-bw.de) sowie über den YouTube-Kanal des VdK Baden-Württemberg. Des Weiteren enthält die aktuelle Doppelausgabe der Mitgliederzeitung „VdK-Zeitung“ den QR-Code zum direkten Filmerlebnis.

Erste Kopie der Krankenakte kostenfrei
Nach Paragraf 630g BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Patienten das Recht, ihre Behandlungsunterlagen einzusehen und eine Kopie gegen Kostenerstattung zu bekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass die erste Kopie der Unterlagen kostenlos sein muss (Urteil vom 26.10.2023, Az. C-307/22). Dies ergebe sich aus dem Auskunftsrecht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), so die höchsten europäischen Richter. „Der Anspruch der Patientinnen und Patienten erstreckt sich laut EuGH auf sämtliche Dokumente in der Patientenakte, die zum Verständnis der personenbezogenen Daten erforderlich sind, wie etwa Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen. Dies gilt aber nur für die erste Kopie. Die Kosten für jede weitere Kopie dürfen weiterhin in Rechnung gestellt werden“, erklärt dazu die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart. Weitere Informationen zu dieser Beratungsstelle des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. finden sich unter www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw im Internet.

Kriegskinder von damals gesucht
Krieg ist wieder ein präsentes Thema – in der Ukraine, mitten in Europa, sowie im nur kurze Flugzeit entfernten Nahen Osten. Bei Menschen, die im Zweiten Weltkrieg geboren und aufgewachsen sind, werden da oft Erinnerungen an die schlimmen Zeiten mit Tod und Gewalt, Zerstörungen und Verlust von Hab und Gut, mit Hunger und weiterem schweren Leid wach. Wie man heute weiß, haben sich damals auch bei vielen kleinen Kindern die Ereignisse in die Seele eingegraben. „Der Gesprächsbedarf ist groß“, betont der VdK, der nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst als Selbsthilfeorganisation der Kriegsopfer gegründet wurde, sich seit Jahrzehnten aber insbesondere auch für die Belange von Menschen mit Behinderung, von Rentnerinnen und Rentnern, von Grundsicherungsempfängern und weiteren benachteiligten Menschen einsetzt. In seiner Mitgliederzeitung „VdK-Zeitung“ will der heute breit aufgestellte Sozialverband VdK seinen Mitgliedern der Gründergeneration die Gelegenheit geben, persönliche Kindheitserlebnisse während des Zweiten Weltkriegs zu schildern. Interessierte können sich mit einem kurzen Text sowie einem Bild aus jener Zeit noch bis zum 5. Januar 2024 an die Redaktion VdK-Zeitung, Stichwort „Kriegskinder“, Schellingstraße 31, 80799 München, presse.bayern@vdk.de wenden.

Zu Weihnachten: VdK-Mitgliedschaft verschenken
Ob zu Weihnachten oder anderem Anlass – die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. lässt sich mit allen Mitgliedsrechten verschenken. Zum speziellen Geschenkgutschein, der dem oder der Beschenkten die zwölfmonatige Mitgliedschaft einräumt, kommt man über www.vdk-bw.de und den Menüpunkt der Startseite „Mitglied werden“. Dort ist die Rubrik „Mitgliedschaft verschenken“ – dann noch auf „Gutscheinmotive auswählen“ gehen. Anschließend ist die Online-Anforderung für die einjährige Mitgliedschaft auszufüllen und abzusenden. Die VdK-Landesgeschäftsstelle in Stuttgart sendet sodann an Schenker oder Schenkerin eine Rechnung über 72 Euro für die einjährige Mitgliedschaft oder über 36 Euro, wenn die zu beschenkende Person im Alter U35 ist. Nach Eingang des Betrags kommen der spezielle Gutschein sowie die VdK-Beitrittserklärung zum Verschenken zum Besteller. Wer kein Internet hat, kann per Telefon (0711) 619 56-34 den Geschenkgutschein für die einjährige VdK-Mitgliedschaft besorgen.

Thema Kontenklärung – Versicherungsverlauf der Rente
Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Rentenpunkte gibt es aber auch für die Kindererziehung. Damit alles berücksichtigt wird, braucht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in der Regel noch Informationen. „Mit der sogenannten Kontenklärung können Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden“, informierte kürzlich die DRV Baden-Württemberg. Denn das Versicherungskonto enthält die Zeiten, die für die Rente wichtig sind – also neben Beitragszeiten noch Schulzeiten, Arbeitslosigkeits- und Krankheitszeiten sowie Kindererziehungszeiten. Doch nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch vor. Die DRV verweist auf die Kontenklärung, mit der Versicherte alle rentenrelevanten Stationen nachweisen könnten. Jeder könne selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen – am schnellsten über die Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services. Hilfe gibt es bei der Gratis-Hotline 0800 1000 48024 der Deutschen Rentenversicherung, zudem vor Ort in DRV-Regionalzentren oder -Außenstellen. Ebenso nehmen die Ortsbehörden der Gemeinden Anträge auf Kontenklärung auf und leiten diese weiter.

Sehbehindertenfreundliche Pflegeheime prämiert
Der GERAS-Preis 2023 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist im Herbst an drei Pflegeeinrichtungen verliehen worden, die sich in vorbildlicher Weise auf Menschen mit Seheinschränkungen einstellen. Mit dem Preis werden seit 2016 Menschen und Initiativen gewürdigt, die dazu beitragen, das Leben in Alten- und Pflegeheimen lebenswerter zu machen. Preisstifterin ist die 2019 verstorbene Dr. Trude-Lotte Steinberg-Krupp, die sich über Jahrzehnte für die Rechte von Heimbewohnern einsetzte. Gewinner 2023 ist das Haus „Wohnen am Schlossanger" bei München. Es beeindruckte die Jury mit einem vielfältigen Maßnahmenpaket wie baulichen und gestalterischen Veränderungen sowie der Sensibilisierung und Schulung des gesamten Personals. Zudem erfolgen regelmäßige Besuche von Augen- und HNO-Ärzten sowie Hörakustikern. Denn für Sehbehinderte ist gutes Hören besonders wichtig. Das Heim Schlossblick Rochsburg in Sachsen wurde prämiert, weil es dort taktile Zimmerbeschriftung, ein Sprachinfosystem und umfassende Personalschulung zum Umgang mit sehbeeinträchtigten Bewohnern gibt. Das Saarbrücker Altenwohnstift überzeugte vor allem mit seinen baulichen, räumlichen und gestalterischen Anpassungen sowie der regelmäßigen Weiterbildung der Pflege- und Betreuungskräfte plus den Beschäftigten der Hauswirtschaft.
In der BAGSO sind über 120 Vereine und Verbände, die von älteren Menschen getragen werden oder sich für die Belange Älterer engagieren, auch der Sozialverband VdK gehört dazu. Die BAGSO setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein.

Riester-Zulage bis Jahresende 2023 sichern
„Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2023 die staatliche Riester-Zulage für 2021 sichern. Anträge dafür nehmen die jeweils zuständigen Riester-Anbieter entgegen“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV). Anträge für „Wohn-Riester“ gehen laut DRV hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die DRV Baden-Württemberg empfiehlt einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird. Die Sparer sollten aber prüfen, ob sich Änderungen bei Gehalt und Lebensverhältnissen wie Hochzeit, Geburt oder Kindergeld-Wegfall ergeben haben. „Bei diesen Faktoren sind gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen“, so die DRV. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Für U25 sind einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus möglich. Bei der Berechnung von Zulagenhöhe und Eigenanteil können die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung weiterhelfen:
www.ihre-vorsorge.de oder www.riester.deutsche-rentenversicherung.de

Weiße Liste empfiehlt Kliniken
Die Weiße Liste (www.weisse-liste.de) hilft dabei, die passende Klinik für eine bestimmte Behandlung zu finden. Dabei greift sie auf öffentlich verfügbare Daten zur Qualität von Krankenhäusern zurück. Das Portal gibt nun auch Auskunft darüber, welche Krankenhäuser für eine bestimmte Behandlung empfehlenswert sind. Dafür wird aus den Qualitätsaspekten Behandlungsqualität, Eignung, Patientensicherheit und Hygiene sowie der Weiterempfehlung ein Gesamtwert berechnet. Die Kliniken werden je nach Abschneiden in die Gruppen überdurchschnittliche, durchschnittliche und unterdurchschnittliche Qualität eingeteilt. Von den Häusern mit überdurchschnittlicher Qualität (drei Sterne) werden besonders empfehlenswerte Kliniken zusätzlich gekennzeichnet, wenn sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Empfehlungen nimmt die Krankenhaussuche aktuell für drei häufig vorkommende medizinische Eingriffe vor: Brustkrebs-OPs sowie das Einsetzen künstlicher Hüft- und Kniegelenke. Eine schlechte Bewertung für eine bestimmte Behandlung bedeute laut Weißer Liste aber nicht, dass das betreffende Krankenhaus zugleich für andere Behandlungsanlässe oder insgesamt ungeeignet sei.

Zahl der Neu-Rentner im Südwesten gestiegen
Die Zahl der neuen Rentnerinnen und Rentner ist in Baden-Württemberg weiter gestiegen: „Mit 175.845 waren es im Jahr 2022 genau 3.508 Personen mehr als im Vorjahr“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. 112.142 der neuen Ruheständler bekamen laut DRV eine Altersrente, 16.698 eine Rente wegen Erwerbsminderung und 47.005 Personen eine Hinterbliebenenrente. Bei den neuen Altersrenten habe der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag bei 1.124,06 Euro gelegen. Ende Dezember 2022 lebten in Baden-Württemberg insgesamt 2.915.611 Personen, die von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg eine gesetzliche Rente bezogen.

Kryokonservierung von Eierstockgewebe ist Kassenleistung
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde 2019 ein neuer Leistungsanspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe, also Eierstock- oder Hodengewebe, im Falle keimzellschädigender Therapien eingeführt. Bei einer Kryokonservierung werden Keimzellen oder -gewebe entnommen und durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff über lange Zeit aufbewahrt. So wird schwerkranken Menschen ermöglicht, nach einer keimzellschädigenden Behandlung, beispielsweise bei Krebs, Kinder zu bekommen. Zu keimzellschädigenden Behandlungen zählen zum Beispiel die operative Entfernung von Keimdrüsen oder auch Chemo- sowie Strahlentherapie. Seit Juli 2023 gibt es nun eine Abrechnungsziffer für die Kryokonservierung von Eierstockgewebe. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in begründeten Fällen die Kosten. Der Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe besteht für Frauen bis zur Vollendung des 40., bei männlichen Versicherten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs.

REHADAT-Broschüre zu Long COVID
Die Reihe REHADAT-Wissen hat eine neue Ausgabe zum Thema Berufliche Teilhabe von Menschen mit Long COVID herausgebracht. Die Online-Broschüre mit dem Titel „Von wegen nur ein Schnupfen!“ erklärt, wie Long COVID-Betroffene am Arbeitsleben teilhaben können. Es gibt praktische Tipps zur beruflichen Wiedereingliederung und zur Arbeitsgestaltung. Interviews und Statements ermöglichen konkrete Einblicke in den Arbeitsalltag Betroffener. Ebenso wird über das Krankheitsbild informiert. Bei Long COVID geht es um die Spät- oder Langzeitfolgen nach einer Coronainfektion, wie beispielsweise Erschöpfung, Gedächtnisprobleme oder Schmerzen. Laut REHADAT gilt dies für mindestens zehn Prozent der Infizierten.
Der Leitfaden „Von wegen nur ein Schnupfen!“ ist kostenlos und barrierefrei unter www.rehadat-wissen.de/ausgaben/12-long-covid abrufbar. REHADAT ist ein zentrales, unabhängiges und langjähriges Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln mit inzwischen 14 Portalen, vielen Publikationen, Apps und Seminaren rund um berufliche Teilhabe und Inklusion.

Mehr als 260.000 VdK-Mitglieder im Südwesten
Im Spätsommer 2023 konnte der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. einen Rekordmitgliederstand bekanntgeben. Mehr als 260.000 Menschen gehören dem VdK im Südwesten an, mittlerweile sind es bereits 262.000 Personen und bundesweit 2,2 Millionen. In seiner bereits 78-jährigen VdK-Geschichte war der frühere historische Höchststand am 31. Dezember 1957 mit 250.209 Personen erreicht worden – damals überwiegend Kriegsbeschädigte sowie Kriegswitwen und -waisen. Mit der Erweiterung seines Aufgabengebiets und der Ausdehnung seiner Mitgliederzielgruppen insbesondere in den vergangenen drei Jahrzehnten kamen vor allem auch Rentnerinnen und Rentner, Patienten und Sozialversicherte, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Grundsicherungsempfänger und andere arme Menschen, aber auch an ehrenamtlicher Arbeit Interessierte zum Sozialverband VdK. Diesen allen kann der gemeinnützige Verein etliche Mitgliederserviceleistungen, sozialpolitische Interessenvertretung und viel geselliges Vereinsleben mit Treffen und Veranstaltungen bieten. Eine große Rolle spielt der Sozialrechtsschutz durch alle Instanzen. Hierfür hält der VdK allein in Baden-Württemberg 65 hauptamtliche Juristinnen und Juristen vor, die die Mitglieder beraten und in Verfahren vertreten.

Anspruch auf Pflegezeit
Das Pflegezeitgesetz von 2015 soll Beschäftigten ermöglichen, Job und Pflege besser miteinander zu vereinbaren. Bei einem akuten Pflegefall können sich Angehörige kurzfristig von der Arbeit freistellen lassen. Sie haben das Recht, sich bis zu zehn Tage bezahlt freizunehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt. Das Recht auf Freistellung gilt gegenüber allen Arbeitgebern und ist unabhängig von der Größe des Unternehmens. Als „nahe Angehörige“ gelten nicht nur Eltern, Großeltern und Ehepartner, sondern auch nichteheliche Lebenspartner, Schwager, die Stief- und die Schwiegereltern. Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, kann bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen wird mit ärztlichem Attest nachgewiesen. Ab 2024 kann die Freistellung jährlich beantragt werden.
Bei Streit mit Kranken- und Pflegekassen oder anderen sozialrechtlichen Streitfällen können VdK-Mitglieder Sozialrechtsschutz erhalten.

Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Az.: 1 BvR 847/23). Sie richtete sich gegen die Ungleichbehandlung bei den Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten). Von dieser Ungleichbehandlung sind EM-Rentner betroffen, die diese Rente bis zum 31. Dezember 2018 beantragen mussten. Das sind mehr als 1,8 Millionen Menschen. Auch in Zukunft werden diese Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, weniger Rente erhalten als Neurentner, die erst seit 2019 ihre EM-Rente beziehen. Diese Neurentner behandelt die Rentenversicherung so, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Gegen die Stichtagsregelung 31. Dezember 2018 hatten VdK und SoVD ein Musterstreitverfahren durch alle Instanzen bis zum BVerfG geführt. Dort war die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Viele VdK-Veranstaltungen in Herbst und Winter
Auch im Herbst 2023 und in den Wintermonaten finden wieder etliche VdK-Veranstaltungen statt. Viele dieser Treffen, Feiern, Ausflüge und Informationsveranstaltungen können auch von Gästen und von am Sozialverband VdK interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Diese Events werden in der Regel von den rund 1000 VdK-Ortsverbänden im Lande organisiert, aber auch von den 52 Kreisverbänden, den vier Bezirksverbänden sowie vom in Stuttgart ansässigen Landesverband des gemeinnützigen Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. Die Termine von VdK-Veranstaltungen finden sich unter www.vdk-bw.de oder auf den Websites von Orts- und Kreisverbänden. Viele Ortsverbände informieren auch über ihre örtlichen Amtsblätter und Gemeinderundschauen über die VdK-Veranstaltungen und -Sprechstunden vor Ort. Ebenso werden solche VdK-Termine vielfach per Aushang in Schaukästen oder am Schwarzen Brett öffentlicher Gebäude bekanntgegeben. Auf der VdK-Website www.vdk.de/bawue-marketing gibt es unter der Rubrik „Vereinsleben“ zahlreiche Berichte von geselligen Veranstaltungen in Gemeinden und Stadtteilen, von Ausflügen und von VdK-Kurzreisen. Ebenso kann man sich auf dieser Internetseite über das VdK-Ehrenamt und die speziellen Schulungen für ehrenamtlich aktive Mitglieder unterrichten.

Leichterer Austausch von Arzneimitteln – Neues zu Kinderarznei
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Lieferengpässen bei Medikamenten. „Seit dem 1. August 2023 dürfen Apotheken verordnete Arzneimittel bei Nichtverfügbarkeit gegen ein verfügbares wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen“, informiert die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Grundlage ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Die Regeln, die den Austausch erleichtern, gelten, wenn das abzugebende Arzneimittel nicht innerhalb einer angemessenen Zeit beschafft werden kann. „Dazu muss die Apotheke zwei unterschiedliche Verfügbarkeitsanfragen bei Arzneimittelgroßhändlern stellen. Wird die Apotheke nur von einem Großhändler beliefert, reicht eine Anfrage“, so die VdK-Patientenberatung. Neu ist auch, dass es für Kinderarznei keine Rabattverträge mehr gibt. Ebenso wenig gibt es für Kindermedikamente neue Festbeträge, sprich maximale Beträge, die die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Zudem muss der Großhandel für Kinderarzneimittel eine Liefermenge für vier Wochen vorrätig halten.

BAGSO fordert gesetzliche Verankerung der Suizidprävention
Der Seniorendachverband BAGSO, dem auch der Sozialverband VdK angehört, fordert die gesetzliche Verankerung der Suizidprävention noch in dieser Legislaturperiode. Hilfe zur Unterstützung in suizidalen Krisen müsse leichter zugänglich sein. Es brauche ein Schutzkonzept für Menschen mit Suizidgedanken. Dies müsse den Aus- und Aufbau regionaler und überregionaler suizidpräventiver Angebote umfassen. Auch müsse es eine bundesweit einheitliche Telefonnummer sowie Internetseite geben. Für Risikogruppen sowie für junge und ältere Menschen müsse man laut BAGSO spezielle präventive Angebote schaffen. Ebenso sei eine intensive gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Wert und der Würde des Lebens, auch in Grenzsituationen des Alters, erforderlich. Der BAGSO-Dachverband hatte bereits letzten Sommer auf das erhöhte Suizidrisiko im fortgeschrittenen Lebensalter hingewiesen.

Keine Diskriminierung mehr bei Blutspenden
Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes vom März 2023 wurden die Höchstaltersgrenzen für eine Blut- oder Plasmaspende aufgehoben. Ärzte sollen individuell beurteilen, ob eine Spende möglich ist. Je nach Region durften Erstspender bis zur Gesetzesänderung im Frühjahr nur etwa 65 Jahre alt sein. Für Wiederholungsspender lag die Altersgrenze meist bei 70 bis 75. Das Alter soll fortan keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist die individuelle Spendetauglichkeit. Auch dürfen Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. „Für eine solche Diskriminierung gibt es keinen wissenschaftlichen Grund“, betont die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Allerdings bleibt eine Rückstellung von Spendern wegen des „individuellen Sexualverhaltens“ im Rahmen der Risikobewertung weiterhin möglich. Die Bundesärztekammer soll nun bis Oktober 2023 die Spenderauswahlkriterien in der Richtlinie Hämotherapie überarbeiten. Diese regelt auf der Grundlage des Transfusionsgesetzes die Kriterien, aufgrund derer Menschen entweder ganz von der Blutspende ausgeschlossen werden dürfen oder erst nach einer Wartefrist Blut spenden können.

Wieder KfW-Zuschuss zur Barriere-Reduzierung verfügbar
Ab sofort kann wieder für Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung bei Wohngebäuden ein Zuschuss (455-B) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Die KfW ist übers Internet unter www.kfw.de erreichbar. Eine Antragstellung ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. „Dabei spielt das Alter des Antragstellers keine Rolle“, betont die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen – und zwar als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss – wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert. Bei Einzelmaßnahmen gibt es als Zuschuss zehn Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 2.500 Euro. „Wichtig ist“, so die Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung, „dass man nur dann einen Antrag stellen kann, wenn man noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen hat. Der Antrag bei der KfW ist also unbedingt vor Baubeginn zu stellen“.

Erstattungsansprüche gegenüber Pflegekasse erlöschen nicht mit Tod
Erben können bei der Pflegekasse Kostenerstattungsansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod ihres pflegebedürftigen Angehörigen geltend machen. Das sieht eine wenig beachtete Gesetzesänderung im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) vor, das bereits seit Juli 2021 in Kraft ist. In Frage kommt dies für Leistungen und Kosten wie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die Kosten für eine Verhinderungspflege, Kosten für Entlastungsleistungen, beispielsweise die Tagespflege, oder auch die Kosten für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, wie eine barrierefreie Dusche. „Wichtig ist, dass die Leistungen vor dem Tod der pflegebedürftigen Person erbracht wurden“, betonte unlängst die Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung und gab den Tipp: „Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung, wenn zum Beispiel Verhinderungspflege in Anspruch genommen oder die Wohnung pflegegerecht umgebaut wurde, die Rechnungen aber erst nach dem Tod Ihres Angehörigen bei der Pflegekasse eingereicht werden können.“

Vorsicht bei Absagen der Kasse per Telefon
„Er kann durchaus vorkommen, dass Krankenkassen ihre Versicherten anrufen, um ihnen die Entscheidung zu einer beantragten Leistung mündlich mitzuteilen“, informierte unlängst die VdK-Zeitung die Mitglieder des Sozialverbands. Durch solche unangekündigten Anrufe fühlten sich die meisten Menschen überrumpelt, vor allem, wenn es sich um die Ablehnung einer Leistung handle, so die Mitgliederzeitung. „Doch auch wenn Versicherte davon ausgehen, dass sie in der Regel einen schriftlichen Bescheid erhalten, ist dieses Vorgehen rechtens“, stellte die VdK-Zeitung klar und gab den Tipp, sich Entscheidungen der Kasse stets schriftlich geben zu lassen. Denn ohne schriftlichen Bescheid werde es schwieriger die Entscheidung der Krankenkasse nachzuvollziehen. Zudem muss der schriftliche Bescheid immer mit einer Begründung versehen sein und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, in der die Rechtsmittel und die Frist genannt sind. Weiterer Tipp: VdK-Mitglieder können sich bei Streitfällen mit gesetzlichen Krankenversicherungen oder bei anderen sozialrechtlichen Streitigkeiten von den hauptamtlichen VdK-Juristen beraten und juristisch vertreten lassen. Die Geschäftsstellen dieser VdK-Experten finden sich auf den Internetseiten des Landesverbands unter www.vdk-bw.de

BAGSO: Ältere vor Hitze schützen – Kommunale Hitzeaktionspläne erstellen!
Zum bundesweiten Hitzeaktionstag im Juni rief die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der auch der Sozialverband VdK angehört, dazu auf, Ältere besser vor Hitze zu schützen. Mit fortschreitendem Klimawandel nehme die Hitzebelastung seit Jahren zu und stelle ein Gesundheitsrisiko für alle dar. „Zu den besonders Gefährdeten zählen vor allem ältere und pflegebedürftige Menschen“, so die BAGSO. Sie appelliert an alle Kommunen, Hitzeaktionspläne zu erstellen und umzusetzen, um negativen gesundheitlichen Folgen vorzubeugen. Hitzeaktionspläne sollten sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige vorsorgende Maßnahmen umfassen und einen Fokus auf Risikogruppen legen, empfiehlt auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Für den Hitzeschutz von Älteren mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sind aus BAGSO-Sicht vor allem verhältnispräventive Maßnahmen wichtig. Sie setzen in der Umwelt der Menschen an, wie klimaangepasste Gebäude- und Freiraumplanung. Denn Pflegebedürftige könnten nur eingeschränkt Einfluss auf ihr Verhalten nehmen und seien bei Hitze häufig auf die Hilfe anderer angewiesen, beispielsweise bei Flüssigkeitsaufnahme oder Kleidungswechsel. Zugleich könne sich der alte Körper nicht mehr so leicht an hohe Temperaturen anpassen, vor allem, wenn zusätzlich chronische Erkrankungen bestehen, auch nehme das Durstgefühl ab, so die BAGSO.

Viele Delegierte aus Südwesten auf VdK-Bundesverbandstag
21 Delegierte aus dem Südwesten und sechs weitere Personen vertraten unlängst den VdK Baden-Württemberg auf dem 19. Bundesverbandstag des Sozialverbands VdK in Berlin. Dort waren rund 200 Delegierte aus 13 Landesverbänden präsent. Wie vielfach berichtet, wurde VdK-Präsidentin Verena Bentele, die aus der Bodenseeregion stammt, einstimmig wiedergewählt. Die 41-Jährige amtiert seit 2018. In ihrer bisherigen Amtszeit erhöhte sich die VdK-Mitgliederzahl auf fast 2,2 Millionen Menschen. In Baden-Württemberg gehören rund 255.000 Frauen und Männer jeden Alters dem VdK an. Der Landesverband wird seit 2020 von Hans-Josef Hotz (67) geführt. Bentele, Hotz und ihre unzähligen ehren- und hauptamtlichen Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Bund und Land, vertreten die sozialpolitischen Interessen dieser und weiterer Menschen gegenüber Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Zugleich bietet der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen, wie professionellen Sozialrechtsschutz durch alle Instanzen. Dafür stehen allein in Baden-Württemberg 65 hauptamtliche VdK-Juristinnen und -Juristen in 35 Servicestellen des Sozialverbands in allen Landesteilen zur Verfügung.

Höhere Rente ab Juli 2023
Rund 21 Millionen Menschen erhalten im Sommer bundesweit eine höhere Rente. Zum 1. Juli 2023 steigen die Renten um 4,39 Prozent in den alten Bundesländern und um 5,86 Prozent in den neuen Bundesländern. „Wann das Plus auf dem Konto ankommt, hängt grundsätzlich vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV). Wer bis März 2004 in den Ruhestand gegangen ist, erhalte den höheren Betrag bereits Ende Juni. Dagegen werde Rentnerinnen und Rentnern, die ihre erste Rentenzahlung im April 2004 oder später erhalten haben, die Rente erst Ende Juli mit dem höheren Zahlbetrag überwiesen. Die DRV wies ebenfalls darauf hin, dass der Renten-Service der Deutschen Post AG rechtzeitig zur jeweiligen Auszahlung des neuen Zahlbetrags in einem Schreiben an alle Rentnerinnen und Rentner über die Höhe der Rentenanpassung informiert.

Mit „VdK Reisen“ barrierefrei nach Thüringen
„VdK Reisen“, das Reisebüro des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg in Stuttgart, und sein langjähriger Partner „Müller Reisen“ aus Bösingen führen auch im Frühherbst wieder eine barrierefreie Reise durch. Vom 17. bis 22. September geht es nach Thüringen – im auch E-Rollstuhl-tauglichen Reisebus mit Behinderten-WC. Neben Stadtführungen in Erfurt und Eisenach stehen zudem eine Führung im Japanischen Garten in Bad Langensalza und der Baumkronenpfad im Nationalpark Hainich auf dem Programm, des Weiteren die Besichtigung der Viba Nougat-Welt. Die Reisegruppe residiert im barrierefreien Dreisterne-Schlosshotel in Behringen. Wie immer in der 32-jährigen Geschichte von „VdK Reisen“ können interessierte Mitglieder und Nichtmitglieder, behinderte und nichtbehinderte Menschen mitfahren. Neben Stuttgart und Bösingen gibt es noch drei weitere Buszustiege in Baden-Württemberg. Detailauskünfte bei „VdK Reisen“ in 70176 Stuttgart, Johannesstraße 22 (VdK-Landesgeschäftsstelle), 0711 619 56-82 oder -85, vdk-reisen-bw@vdk.de , www.vdk-reisen.de.

Wieder VdK-Reha- und Gesundheitsmesse am 5. Juli in Harmonie Heilbronn
Am 5. Juli 2023 findet anlässlich der großen Schwerbehindertenvertrauensleute-Konferenz des Sozialverbands VdK wieder eine begleitende Reha- und Gesundheitsmesse in der Harmonie Heilbronn statt. Sie öffnet für das breite interessierte Publikum – gratis und ohne Anmeldepflicht – von 10 bis gegen 14 Uhr ihre Tore. Es haben sich bereits rund 40 Aussteller angemeldet. Neben Dienstleistern aus dem Gesundheits- und Rehabereich, Sozialversicherungsträgern, mehreren Berufsförderungswerken und weiteren Bildungseinrichtungen, Sozialinstitutionen und Selbsthilfegruppen stehen auch die Pflegestützpunkte und die offiziellen Inklusionsbeauftragten von Stadt und Landkreis Heilbronn den Besuchern Rede und Antwort. Wie immer sind VdK-Experten aus den Bereichen Patienten- und Wohnberatung sowie Sozialrechtsschutz präsent. Außerdem führen viele Aussteller ein Mitmachprogramm durch. Ganz im Zeichen des barrierefreien Autofahrens steht der Gemeinschaftsstand zweier Aussteller aus dem Automobilsektor.

Pflegegeld darf nicht gepfändet werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Oktober 2022 (Aktenzeichen IX ZB 12/22) entschieden, dass weitergeleitetes Pflegegeld nicht als Arbeitseinkommen gilt. Das bedeutet: Pflegegeld darf nicht gepfändet werden, wenn ein pflegender Angehöriger überschuldet ist. Sonst werde man dem gesetzlichen Ziel des Pflegegelds, die Pflegebereitschaft von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn zu erhöhen, nicht gerecht. Pflegegeld ist, so der BGH, kein Entgelt für bestimmte Leistungen, sondern eine materielle Anerkennung.
Wichtig ist auch: Pflegegeld ist als Sozialleistung für die Pflegebedürftigen selbst steuerfrei. Geben sie es an pflegende Angehörige weiter, müssen diese ebenfalls keine Steuern darauf zahlen. Steuerfrei bleibt das Pflegegeld auch für Menschen, die zwar nicht zur Verwandtschaft zählen, aber eine enge Beziehung zum Pflegebedürftigen haben und sich verpflichtet fühlen, ihn zu unterstützen. Pflegepersonen, die jedoch für die Pflege mehr als nur das Pflegegeld bekommen, müssen diese Einkünfte beim Finanzamt anzeigen.

Mitte Juni: VdK auf REHAB-Messe Karlsruhe
Bereits zum 22. Mal findet die Europäische Fachmesse REHAB im Juni 2023 in Karlsruhe statt. Sie gilt als größte Messe ihrer Art in Süddeutschland und hat die Schwerpunkte Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion. Neben Fachbesuchern von Nah und Fern wird die REHAB stets auch von vielen Menschen mit Behinderungen oder/und Pflegebedarf, von pflegenden Angehörigen, Mitwirkenden in Selbsthilfegruppen und von anderen Experten in eigener Sache besucht. 2023 öffnet die REHAB vom 15. bis 17. Juni ihre Tore – jeweils um 10 Uhr. Als REHAB-Aussteller seit Langem dabei ist der VdK Baden-Württemberg – diesmal in der dm-arena, Platz „U30“. Dort informieren VdK-Mitarbeiter über die Aufgaben und Ziele des größten Behinderten- und Sozialverbands in Bund und Land und stellen das umfangreiche Mitgliederserviceangebot vor. Weitere Informationen zu Messe und Rahmenprogramm finden sich unter www.rehab-karlsruhe.com im Internet.

VdK-Präsidentin Verena Bentele wiedergewählt
Der VdK Deutschland hat seine Präsidentin Verena Bentele auf seinem Bundesverbandstag in Berlin einstimmig wiedergewählt. Die 41-Jährige, die aus Baden-Württemberg stammt, steht seit Mai 2018 an der VdK-Spitze. Während ihrer ersten Amtszeit erhöhte sich die Zahl der Mitglieder auf fast 2,2 Millionen. Im Südwesten gehören rund 255.000 Menschen dem VdK-Landesverband an. Bentele und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Bund und Land vertreten die sozialpolitischen Interessen dieser Menschen vor Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Zugleich bietet der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen, insbesondere Sozialrechtsschutz.
Verena Bentele ist zwölffache Paralympicssiegerin und vierfache Weltmeisterin im Biathlon und Skilanglauf. Nach ihrer Sportkarriere wirkte die blinde Athletin von 2014 bis 2018 als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Eigenes Merkzeichen für Taubblindheit
In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit amtlich festgestellter Schwerbehinderung, in Baden-Württemberg fast 957.500 mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50. Ab diesem GdB wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Viele dieser Ausweise enthalten sogenannte Merkzeichen wie „G“ für „Gehbehinderung“, „H“ für „hilflos“ oder „B“ für „Begleitperson“. Sie erleichtern die Geltendmachung der Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung. Noch recht neu ist das Merkzeichen „TBI“. Es wurde 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführt. „TBI“ steht für die schwere Behinderung „Taubblindheit“. Bundesweit gibt es rund 10.000 taubblinde Menschen. Zirka 1000 der Betroffenen haben eine angeborene Taubblindheit. Das neue Merkzeichen können sie erhalten, wenn bei ihnen eine Störung der Hörfunktion mit einem GdB von mindestens 70 vorliegt und wenn zugleich wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 besteht. Mit dem „TBI“ wird die Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt.

Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz seit Jahrzehnten
15,5 Millionen Euro an Nachzahlungen erstritten die hauptamtlichen VdK-Juristen im Jahr 2022 allein in Baden-Württemberg. Der VdK-Sozialrechtsschutz gehört seit den Anfängen des Sozialverbands Mitte/Ende der 1940er-Jahre zu den ganz wesentlichen Mitgliederserviceleistungen. Im Südwesten wird diese zentrale Dienstleistung durch die 65 Juristinnen und Juristen der gemeinnützigen VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg erbracht. Sie beraten und vertreten die Mitglieder in allen Bereichen des umfangreichen Sozialrechts, beispielsweise bei Streitfällen um den Grad der Behinderung oder den Pflegegrad, um das Krankengeld, die Erwerbsminderungsrente oder um die Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Wegeunfalls. Dieses VdK-Expertenteam steht den Ratsuchenden in landesweit 35 Beratungsstellen von „A“ wie Aalen bis „W“ wie Waldshut-Tiengen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich unter www.vdk-bw.de (Rubrik Beratungsstellen).

Jetzt gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten
Seit Januar 2023 gilt das sogenannte Notvertretungsrecht für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Denn entgegen weitverbreiteter Ansicht konnten sich diese Personen bis vor Kurzem, auch im medizinischen Notfall, nicht bei medizinischen Entscheidungen vertreten. Die Gesetzesänderung bedeutet nun:
Auch wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, können Eheleute und eingetragene Lebenspartner im medizinischen Notfall, beispielsweise nach einem schweren Unfall oder Schlaganfall, füreinander entscheiden. So regelt es Paragraf 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eheleute, die nicht möchten, dass der Ehepartner im Notfall für sie in Gesundheitsangelegenheiten entscheidet, können Widerspruch einlegen und beim Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) eintragen lassen. Weitere Ausschlussgründe für das Notvertretungsrecht sind: Das Ehepaar lebt getrennt oder es gibt bereits eine Vorsorgevollmacht mit entsprechenden Regelungen. Das Notvertretungsrecht ist auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge und auf maximal sechs Monate begrenzt. Nach Fristablauf wird bei Bedarf ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Eine Vorsorgevollmacht ist daher weiterhin sinnvoll.

Hertie-Preis prämiert Bewusstsein für inklusive Gesellschaft
Noch bis zum 31. Mai 2023 kann man sich für den Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe bewerben. Er sucht Menschen, die sich für Menschen einsetzen und dabei das Bewusstsein für eine inklusive Gesellschaft stärken. Konkret geht es um „Engagement, das ans Herz geht, das Veränderungen im Leben erkrankter Mitmenschen und ihrer Angehörigen schafft und unser gesellschaftliches Miteinander stärkt“, schreibt die gemeinnützige Stiftung in ihrer Ausschreibung. Die Hertie-Stiftung konzentriert sich auf die Leitthemen „Gehirn erforschen“ und „Demokratie stärken“ – dabei im Fokus sind der Mensch und die konkrete Verbesserung seiner Lebensbedingungen. Beim aktuellen Hertie-Preis, der mit 25.000 Euro dotiert ist, stehen die Multiple Sklerose (MS) und weitere neurologische Erkrankungen im Mittelpunkt. Prämiert werden herausragendes Engagement und vorbildliche Aktivitäten, kreative und außergewöhnliche Ansätze von Einzelpersonen oder von Gruppen. Die Größe des Projekts soll weniger entscheidend sein. Weitere Informationen gibt es unter www.ghst.de/hertie-preis .

Pflege-Erstattungsansprüche erlöschen nicht
Das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juli 2021 sieht vor, dass Erben bei der Pflegekasse Kostenerstattungsansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod ihres pflegebedürftigen Angehörigen geltend machen können. Das gilt für folgende Leistungen und Kosten: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Kosten für eine Verhinderungspflege, Kosten für Entlastungsleistungen, beispielsweise Tagespflege, oder auch für die Kosten für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen wie eine barrierefreie Dusche. Wichtig ist, dass die Leistungen vor dem Tod der pflegebedürftigen Person erbracht wurden. „Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung, wenn zum Beispiel Verhinderungspflege in Anspruch genommen oder die Wohnung pflegegerecht umgebaut wurde, die Rechnungen aber erst nach dem Tod Ihres Angehörigen bei der Pflegekasse eingereicht werden können“, so der Tipp der Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung.

BAGSO-Ratgeber für pflegende Angehörige
„Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ lautet der Titel einer bekannten Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die jetzt wieder erhältlich ist. Sie gibt Antworten auf wichtige Fragen rund um die Pflege von Angehörigen. Denn, in Deutschland sind knapp fünf Millionen Menschen pflegebedürftig und die meisten von ihnen werden zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt und betreut. Viele sehen sich mit enormen Anforderungen konfrontiert. Der Ratgeber zeigt denn auch Möglichkeiten der Entlastung auf und ermutigt dazu, rechtzeitig Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen. Er kann kostenlos unter www.bagso.de (Rubrik Publikationen) bestellt oder dort als barrierefreies pdf-Dokument heruntergeladen werden. Bei der BAGSO, der auch der Sozialverband VdK als eine von über 120 Mitgliedsorganisationen angehört, sind noch weitere interessante Broschüren erhältlich. Auch telefonische Bestellungen sind unter (02 28) 24 99 93-0 möglich.

Große VdK-Gesundheitsveranstaltungen im Frühling und Herbst 2023
Nach langer Corona-Pause finden die Grünsfelder VdK-Gesundheitstage im Main-Tauber-Kreis wieder am Muttertags-Wochenende, diesmal 13./14. Mai, statt. Die Großveranstaltung mit Vortragsprogramm, Gesundheits- und Reha-Ausstellung sowie kulturellem Rahmenprogramm samt Kinderangebot kann von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Veranstalter ist der VdK-Kreisverband Tauberbischofsheim, der am 13. Mai auch sein 75. Gründungsjubiläum feiern wird.
Darüber hinaus wird der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. am Samstag, 16. September 2023, wieder seinen großen Gesundheitstag für alle Interessierten ganztägig in der Stuttgarter Liederhalle durchführen. Dieses Datum gilt es sich schon heute vorzumerken. Im Gegensatz zu Grünsfeld ist in Stuttgart eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die VdK-Zeitung und die digitalen VdK-Medien, wie beispielsweise die Homepage (www.vdk-bw.de), werden zu gegebener Zeit über die Details informieren.

Barrierefrei verreisen mit dem VdK
Auch in 2023 bietet das VdK-eigene Reisebüro „VdK Reisen“ wieder zwei komplett barrierefreie Reisen für alle Interessierten mit und ohne Behinderung – und unabhängig von einer VdK-Mitgliedschaft – an. In bewährter Kooperation mit „Müller Reisen“ (Bösingen) geht es – im auch für E-Rollstühle tauglichen Reisebus – vom 30. Mai bis 5. Juni an den Ossiacher See in Kärnten. Wer lieber im Herbst wegfahren will, kann vom 17. bis 22. September 2023 auf Tour nach Thüringen. Bei beiden Reisen ist auch das tägliche Ausflugs- und Besichtigungsprogramm behindertengerecht und barrierefrei. Für Detailauskünfte steht „VdK Reisen“ in der Stuttgarter Landesgeschäftsstelle des Sozialverbands VdK, Telefon (07 11) 6 19 56-82 oder -85, bereit. Unter www.vdk-reisen.de finden sich ebenfalls Informationen zu diesen und zu weiteren Reisen, außerdem in jeder VdK-Zeitung auf Seite 18.

Zum Vormerken:
VdK lädt zur SBV-Konferenz am 5. Juli nach Heilbronn

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. lädt auch dieses Jahr wieder die Schwerbehindertenvertrauenspersonen von Firmen, Behörden und Einrichtungen sowie Betriebs- und Personalräte am Mittwoch, 5. Juli, 9.30 bis zirka 15.30 Uhr, zur SBV-Konferenz in die Harmonie Heilbronn ein. Das Motto in 2023 lautet: „Schwerbehindertenvertretungen einbinden!“. Fachlicher Ausgangspunkt wird ein Podiumsgespräch zum neuen „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ sein. Außerdem wird die Berliner Professorin Dörte Busch den Fachkomplex „Gesundheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz“ behandeln. Neben Vorträgen und Podiumsgespräch findet in den Foyers und vor der Halle auch wieder die begleitende Reha- und Gesundheitsmesse statt, zu der rund 50 Aussteller, darunter auch Selbsthilfegruppen, erwartet werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Onlineanmeldung gibt es ab März unter www.vdk-bw-event.de

Weiterhin viel Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen

Am 8. März ist wieder Internationaler Frauentag – ein langjähriger Gedenk- und Aktionstag, der nach wie vor nötig ist, sagt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg. Denn auf den 7. März fällt im Jahr 2023 der Equal Pay Day. Er macht auf Verdienstunterschiede von Frauen und Männern aufmerksam und markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der in Deutschland weiterhin immens ist. Er beträgt aktuell 18 Prozent, in Baden-Württemberg sogar 23 Prozent. Bis zum Equal Pay Day am diesjährigen 7. März arbeiten Frauen sozusagen umsonst – ganze 66 Tage. Der VdK ermutigt denn auch die Frauen, Lohngerechtigkeit einzufordern und für die bessere Vereinbarkeit von Kindererziehung und Pflegetätigkeit mit der Berufstätigkeit einzutreten. Schließlich müsse man hier auch Armut und Altersarmut im Blick haben, so der VdK, der bundesweit fast 2,2 Millionen und im Südwesten gut 250.000 Mitglieder hat, darunter mehr als die Hälfte Frauen.

DRV rät zur Prüfung der Jahresmeldung
Bis Mitte Februar erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung“ von ihrem Arbeitgeber. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg rät dazu, die Angaben genau zu prüfen und diese Jahresmeldung gut aufzubewahren. Denn falsche Angaben könnten sich sowohl auf die künftige Bearbeitung der Rentenanträge als auch auf die Rentenhöhe auswirken. Für alle Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2022 beschäftigt waren, müssen die Arbeitgeber zusammen mit der ersten Lohn- oder Gehaltsabrechnung 2023 eine Jahresmeldung für das vergangene Jahr abgeben. Aus dieser geht neben dem Zeitraum der Beschäftigung auch das sozialversicherungspflichtige Entgelt hervor, aus dem die spätere Rente berechnet wird. „Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst“, betont die DRV. Wer Fehler entdecke, solle sich sofort an den Arbeitgeber wenden. Für die Jahresmeldung werden die Daten maschinell vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse als Einzugsstelle gemeldet. Sie leitet die Daten automatisch an die anderen Sozialversicherungsträger weiter. Auch für Minijobs werden Jahresmeldungen abgegeben, Empfänger ist hier allerdings die Minijobzentrale.

Uwe Würthenberger jetzt Ehrenmitglied VdK-Landesvorstand
Über eine weitere hohe Ehrung durfte sich der frühere stellvertretende Vorsitzende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V., Uwe Würthenberger, kürzlich freuen. Würthenberger, erst im Dezember 2022 zum Ehrenvorsitzenden des VdK-Bezirksverbands Südbaden ernannt, wurde für seine großen Verdienste um den Südwest-VdK nun auch die Ehrenmitgliedschaft im Landesverbandsvorstand verliehen. Der Behinderten- und Sozialexperte aus Freiburg hatte von 2002 bis Juli 2022 erfolgreich, mit großer Sachkunde und Empathie, den Bezirksverband Südbaden gelenkt und – ebenfalls ehrenamtlich – als Landesvize die Geschicke des gut 250.000 Mitglieder starken VdK Baden-Württemberg mitgelenkt. Darüber hinaus war Würthenberger Mitglied des Aufsichtsrats der VdK-Wohnungsbaugesellschaft GSW in Sigmaringen. Auch außerhalb des VdK waren sein Engagement und sein Wissen sehr geschätzt, beispielsweise als ehrenamtlicher Richter, zunächst am Landessozialgericht und später am Bundessozialgericht.

Sozialverband VdK auf der IBO Friedrichshafen
Die Frühlingsmesse IBO Friedrichshafen öffnet nach pandemiebedingter Pause vom 15. bis 19. März 2023 wieder ihre Tore. Für den Neuaufschlag stehen spannende Themen für die ganze Familie auf dem Programm: Von E-Sports über Grillwettbewerbe und den Young Speaker Contest bis hin zum international renommierten Schattenspiel „Moving Shadows“. In sieben großen Hallen geht es um echte Begegnungen und das interaktive Erlebnis – auch in Halle A4 an Stand 414 beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg. Neben der Sozial- und Wohnberatung sowie weiteren spannenden Angeboten, gibt es tolle Preise für Groß und Klein am Stand zu gewinnen.

Die IBO und ihre Schwestermessen „Urlaub Freizeit Reisen“, „Garten & Ambiente Bodensee“ und „Neues BauEn“ finden parallel statt und haben täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter www.ibo-messe.de.

Viele VdK-Jubiläen – An Anfänge vor 75 Jahren wird erinnert
Auch in 2023 begehen VdK-Orts- und Kreisverbände ihr 75-jähriges Bestehen mit Feiern. Sie erinnern dabei an ihre Anfänge, als sich Mitte und Ende der 1940er-Jahre Kriegsbeschädigte und Kriegswitwen zusammenfanden, um eine Interessenvertretung zu gründen und aktiv beim Aufbau des Sozialstaats in Deutschland mitzuwirken. 1994 gab sich die einstige Kriegsopferorganisation VdK den neuen Verbandsnamen „Sozialverband VdK“. Dem vorausgegangen war ein Ausbau von Aktionsradius und Mitgliederzielgruppen, was in der Folgezeit konsequent fortgeführt wurde. Menschen mit Behinderungen gehören ebenso zu den bundesweit mehr als 2,1 Millionen Mitgliedern (im Südwesten gut 250 000) wie Rentnerinnen und Rentner, Patienten und Sozialversicherte sowie an ehrenamtlicher Arbeit interessierte Menschen, aber auch Grundsicherungsempfänger. Neben der

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