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VdK-Zeitung, VdK-TV
Die monatlichen Mitgliederinformationen
VdK-Zeitung
Wichtiges Medium nach innen und aussen und Instrument der Mitgliederbindung ist die VdK-Zeitung.
Mit einer Auflage von 1,4 Millionen Exemplaren gehört sie zu den grössten Mitgliederzeitungen bundesweit. Die Zeitung wird von Bundes- und Landtagsabgeordneten in
Ministerien, Behörden und Verbänden ebenso gelesen wie vom Einzelmitglied.
Das Leseangebot umfasst Kommentare, Hintergrundberichte, Reportagen und Interviews sowie Service, Ratgeber und Reiseberichte. Sie erscheint monatlich und ist für Mitglieder kostenlos.
Wichtiger Hinweis für Leser mit eingeschränkter Sehfähigkeit: Ab sofort können Sie sich den Zeitungsinhalt am Telefon auch vorlesen lassen. Wählen sie einfach nur die Telefonnummer 0711-26 89 83 66 und eine freundliche Stimme liest einen beliebigen Text vor und erklärt auch wie es geht.
VdK-INTERNET-TV
Das VdK-Medienportal enthält über 100 Filmbeiträge zu den wichtigsten Sozialrechtsthemen wie z.B. Sozialrecht, Sozialpolitik, Service, Barrierefreiheit, Ehrenamt, VdK Intern, Sport und Gesundheit.
Das Portal ist zum Ansehen für alle VdK-Mitglieder und sonst Interessierten, um sich schnell ein Bild zu machen oder sich über bestimmte Themen zu informieren.
Der gemeinsame Internetsender der VdK-Landesverbände ist durch Jedermann kostenfrei nutzbar. Die Filme werden regelmäßig durch neue Beiträge ergänzt; die Themen werden auch in der VdK-Zeitung bekanntgegeben.
Anmerkung: Bei eingeschränkter Sehkraft kann die Schriftgröße verändert werden. Darüberhinaus sollen künftig alle neu produzierten Filme im Sinne der Barrierefreiheit mit Untertiteln versehen werden.
Der Aufruf erfolgt wie bei einer Internetseite über http://www.vdktv.de. Sie benötigen neben einem handelsüblichen Browser einen Flashplayer (z.B www.adobe.de (kostenfrei).
Ehrenamtliche Mitarbeiter des VdK können sich die Filme auch zu Werbe- und Informationszwecken herunterladen, öffentlich vorführen und auf lokalem PC speichern.
Zugang über einen Benutzernamen und Kennwort (Info beim OV-Vorstand oder Schriftführer). Zur Vorführung ist ein Beamer erforderlich.