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Rente

Infos zur Flexi-Rente

Rote Schrift Info auf hellblauem Hintergrund

.© VdK WN

Seit Juli 2017 ist der letzte Teil des Flexi-Rentengesetzes in Kraft. Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge haben möchte, kann jetzt bereits ab 50 zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Das war bislang erst ab 55 möglich. Diese Zahlungen können steuerlich berücksichtigt werden.

Will man später doch regulär in Rente, sorgt dies für eine höhere Rente. Wer sich ausrechnen lassen möchte, in welcher Höhe sich lohnende Beiträge gezahlt werden können, kann sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg beraten lassen.

Auch beim Thema Hinzuverdienst während des Rentenbezugs bietet die DRV Beratung an. Seit Juli wird der Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung und vorgezogenen Altersrenten nicht mehr monatlich, sondern jährlich betrachtet. Dabei gilt es die neue Grenze von 6300 Euro im Jahr nicht zu überschreiten. Passiert das doch einmal, so wird die Rente prozentual gekürzt.

Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Mehr unter http://flexirente.drv.info und in Broschüre "Flexirente" (siehe unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de).

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