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Auch bei Kontaktabbruch mit den Eltern gilt grundsätzlich:
Kinder müssen für Heimkosten der Eltern zahlen. Erwachsene Kinder müssen auch dann für ungedeckte Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr mit diesen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az: XII ZB 607/12). Die Richter gaben der Stadt Bremen recht. Diese verlangt von einem Beamten die Zahlung von 9.000 Euro Heimkosten für dessen Vater. Der Mann wollte die Summe nicht zahlen, denn der Vater hatte vor vier Jahrzehnten den Kontakt zu seinem damals fast erwachsenen Sohn abgebrochen, dessen Annäherungsversuche abgewiesen und ihn später bis auf den Pflichtteil enterbt. Der Anspruch auf Elternunterhalt sei dennoch nicht verwirkt, entschied der BGH. Denn wenn die Eltern pflegebedürftig werden, sind ihre Kinder zur finanziellen Unterstützung verpflichtet, wenn Rente, Vermögen und Pflegegeld die Kosten nicht decken. Voraussetzung ist, dass den Kindern genügend Geld für den eigenen Lebensunterhalt (inklusive Vorsorge) und für die Erfüllung etwaiger Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern und Ehepartnern bleibt
Hörgerät muss Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen
Das Hessische Landessozialgericht (LSG) bestätigte die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, eine sachgerechte Versorgung Hörgeschädigter mit hochwertigen Hörgeräten sicherzustellen. Sollte eine sachgerechte Versorgung eines Versicherten nur durch ein teures Gerät möglich sein, greife, so das LSG, die generelle Festbetragsregelung nicht und die Kasse müsse den vollständigen Betrag übernehmen. Geklagt hatte ein Hörgeschädigter, dessen Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt und dessen Hörgerät etwa 4.900 Euro kostete. Die Kasse wollte zunächst nicht die den Festbetrag von 1.200 Euro übersteigenden Kosten übernehmen. Da der Beschaffungswert über einen Antrag bei der Kasse eingehalten wurde und die Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers einen Leistungsantrag auf bestmögliche Versorgung umfasste, seien die Voraussetzungen zur vollständigen Kostenübernahme erfüllt, hieß es in dem Urteil Az.: L 8 KR 352/11.
VdK-PRESSEMELDUNG
Unabhängige Patientenberatung vor dem Aus
Der bisherige Verbund der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland soll nicht über das Jahresende 2015 hinaus finanziert werden. 21 Beratungsstellen stehen damit vor dem Aus. GKV-Spitzenverband und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung beabsichtigen, gegen den Protest aus dem wissenschaftlichen Beirat der UPD, zahlreicher Politiker und weiterer gesellschaftlicher Kreise die "Unabhängige Patientenberatung" an die Sanvartis GmbH zu vergeben. Die Gesellschafter der UPD gGmbH befürchten, dass die hohe Qualität und die unabhängige Unterstützung für ratsuchende Patientinnen und Patienten auf der Strecke bleiben.
"Dass die bestehende Unabhängige Patientenberatung Deutschland aufgelöst wird, ist nicht nachvollziehbar. Die Beratung in gemeinsamer Trägerschaft von Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund "Unabhängige Patientenberatung" hat sich als eine bewährte und gut funktionierende Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten bewiesen", so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
"Einen negativen Beigeschmack hat diese Entscheidung auch vor dem Hintergrund, dass künftig ein privatwirtschaftliches gewinnorientiertes Unternehmen und bisheriger Dienstleister für verschiedene Krankenkassen Patientenberatung anbieten darf. Das Wort unabhängig ist nicht mehr angebracht", so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Erfahrene Beraterinnen und Berater verlieren nun ihren Job. Neues Personal muss vom neuen Träger aufgebaut werden. "Dies geht auf Kosten der Beratungsqualität", sagt Günter Hölling, Vorstand des Verbunds "Unabhängige Patientenberatung". Die Ratsuchenden und die wissenschaftliche Begleitung der bisherigen Patientenberatung seien sehr zufrieden mit der hohen Qualität der Beratung und Empathie der Berater.
Seit Jahren fordern Politik und Patientenorganisationen eine Stärkung der Patienten im Gesundheitswesen. Patienten sollen auf Augenhöhe mit ihren Ärzten kommunizieren, ihre Rechte kennen und gegebenenfalls auch durchsetzen können. Wenn dies weiter gelten soll, muss die "Unabhängige Patientenberatung" aus Sicht der Ratsuchenden vertrauenswürdig sein: Unabhängige Patientenberatung sollte in die Hände von anerkannten unabhängigen Patientenberatungsorganisationen gehören.