Sozialverband VdK - Ortsverband Vöhringen-Bergfelden
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Rente und Alterssicherung

Renten steigen 2015 nur schwach - VdK: "enttäuschend"

Rentner

Rentner© VdK Deutschland

Wer sein Leben lang gearbeitet hat, will im Alter abgesichert sein. Deshalb macht sich der Sozialverband VdK stark für eine stabile Rente und hält am System der gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung fest!

Hier geht´s zum Film: "Mein Rentenbescheid, das unbekannte Wesen":www.vdktv.de/index.php?id=22&rid=477

Die Renten werden in 2015 zwar steigen, die Rentenerhöhung fällt aber um mehr als zwei Milliarden Euro geringer aus als erwartet. Der VdK Deutschland hat die angekündigte Erhöhung als "enttäuschend" kritisiert.

Rente und Altersarmut
Die gut 20 Millionen Rentner können Mitte kommenden Jahres mit einer Rentenerhöhung rechnen. Die Renten könnten um ein bis zwei Prozent in West- und Ostdeutschland steigen, wie die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, Annelie Buntenbach, am Dienstag in Würzburg sagte. Damit dürfte die Rentenanpassung deutlich niedriger ausfallen als noch 2013 gedacht.
Im Osten dürfte die Rentenanpassung aufgrund der günstigeren Lohnentwicklung etwas höher ausfallen als im Westen, kündigte der Präsident der Rentenversicherung, Axel Reimann, an. Sicherheit gebe es aber noch nicht. "Erst im Frühjahr kommenden Jahres werden die zur Anpassung relevanten Daten vorliegen", sagte Buntenbach, die die Gewerkschaftsseite bei der Rentenversicherung vertritt.
Zuletzt stiegen die Renten zum 1. Juli im Osten Deutschlands um 2,53 Prozent, im Westen um 1,67 Prozent.
VdK: Starker Trend zur Altersarmut wird weiter beschleunigt
Der Sozialverband VdK Deutschland hat die angekündigte Rentenerhöhung als "Enttäuschung" kritisiert. "Wieder einmal bleiben die fast 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland von der guten wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt", kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die veröffentlichte Prognose der Rentenanpassung zum 1. Juli 2015. "Schon seit Jahren hinken die Rentenanpassungen der Konjunktur hinterher. Angesichts des sinkenden Rentenniveaus für Neurentner wird der starke Trend zur Altersarmut dadurch noch weiter beschleunigt", warnte die VdK-Präsidentin.

Ab 2013: Mehr Hinzuverdienst zur Rente möglich Geringfügig Beschäftigte können ab 01.01.2013 mehr verdienen, denn die Entgeltgrenze steigt von bisher 400 Euro auf 450 Euro. Die gute Nachricht für Rentner: Auch die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung steigt ab 2013 auf 450 Euro.
Betriebsrenten-Beginn verschiebt sich mit gesetzlichem Rentenalter
BAG: Zusage ab 65 meinte immer den gesetzlichen Rentenbeginn
Arbeitnehmer können nach ihrem 65. Geburtstag nicht mehr sofort mit ihrer Betriebsrente rechnen. Auch bei der betrieblichen Altersversorgung schiebt sich der Rentenbeginn entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherung in Stufen hinaus, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 15. Mai 2012 entschied (Aktenzeichen: 3 AZR 11/10). Das gilt selbst dann, wenn in einer Rentenzusage vor 2007 ein Zahlungsbeginn nach Vollendung des 65. Lebensjahres ausdrücklich genannt ist.
Im Streitfall sah die Versorgungsordnung des Arbeitgebers aus dem Jahr 1995 eine Betriebsrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres vor. 1998 wurde die betriebliche Altersversorgung komplett umgestellt. Umstritten ist, ob die Änderung wirksam ist.

Seelische Erkrankungen häufigste Ursache für Frühverrentungen Seelische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Frühverrentungen. Deshalb wollen Arbeitgeber und Betriebsärzte sich stärker auf psychische Probleme im Arbeitsalltag konzentrieren.

VdK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Alterssicherung Am 8. März hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ihr Gesetzespaket gegen Altersarmut vorgelegt. Der Sozialverband VdK hält den Gesetzesentwurf für unzureichend.
VdK-Präsidentin Ulrike Mascher kritisierte: "Auch das nachgebesserte Gesetzespaket enthält wenig wirksame Lösungen, die uns im Kampf gegen die drohende Altersarmut voranbringen könnten. Die, die am stärksten von Armut bedroht sind, profitieren weiterhin kaum von den geplanten Maßnahmen. Das erklärte Ziel der Ministerin, Altersarmut in Deutschland Einhalt zu gebieten, wurde nicht erreicht."
Der Sozialverband VdK Deutschland hat nun eine ausführliche Stellungnahme zu dem viel kritisierten Gesetzentwurf vorgelegt, die Sie beim VdK als PDF Datei erhalten können.

Kassenbeitrag: Änderung für Rentner erst ab März Für Rentner bleibt der Beitragssatz in der Krankenversicherung im Januar und Februar 2015 gleich. Die Änderungen des Kassenbeitragssatzes zum Januar 2015 wirken sich bei pflichtversicherten Rentnern wegen gesetzlicher Vorgaben erst zeitversetzt ab März 2015 auf die Berechnung der Krankenkassenbeiträge aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hin. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse sank im Januar von 15,5 auf 14,6 Prozent. Darüber hinaus kann jedoch jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, der von den Mitgliedern alleine zu tragen ist, was der VdK kritisiert. Für pflichtversicherte Rentner gilt dieser Zusatzbeitrag erst ab 1. März 2015. Für Januar und Februar hat der Gesetzgeber den Zusatzbeitrag auf 0,9 Prozent festgeschrieben, so dass für Rentner für diese Zeit weiterhin ein Gesamtbeitrag von 15,5 Prozent gilt. Erst ab März 2015 werden die Krankenkassenbeiträge aus Renten nach dem neuen Beitragssatz berechnet. Die betroffenen Rentner werden in der Regel, wie bisher, per Kontoauszug ihrer Bank informiert, wenn sich der aus ihrer Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag ändert.

Ratgeber "Steueränderungen 2015" Auch nach diesem Jahreswechsel müssen sich Steuerzahler auf eine Vielzahl von Änderungen einstellen. Zudem sei, so der Bund der Steuerzahler, damit zu rechnen, dass es im Frühjahr 2015 weitere Gesetzesänderungen geben werde, möglicherweise in einigen Punkten auch rückwirkend zum Jahresanfang. Wichtig sei, sich rechtzeitig zu informieren, um dem Finanzamt nicht unnötig Geld zu schenken. Daher gibt es den neuen kostenlosen Ratgeber "Steueränderungen 2015" des Bundes der Steuerzahler. Er erläutert die wichtigsten Neuerungen leicht verständlich und anhand vieler Beispiele. Informiert werde unter anderem darüber, welche Änderungen bei Mini- und Midijobs zu beachten seien. Auch auf Auswirkungen des neuen Mindestlohns auf Minijobs werde eingegangen sowie auf das geänderte Reisekostenrecht. Zudem sei im Bereich der Einkommensteuer der Begriff der Erstausbildung neu geregelt worden, was für viele Steuerzahler steuerliche Auswirkungen haben könne. Der kostenlose Ratgeber ?Steueränderungen 2015? kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Rufnummer (0800) 0 76 77 78 bestellt werden.

Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern am Telefon Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg warnt erneut vor Trickbetrügern. Sie gäben sich als angebliche Mitarbeiter der Rentenversicherung aus. Rentenbeziehern hätten sie mit dem Einbehalten der Rente für mehrere Monate gedroht. Außerdem hätten sie die Betroffenen nach persönlichen Daten gefragt. Kurz danach habe ein angeblicher Rechtsanwalt angerufen und seine Hilfe angeboten. Allerdings nur gegen Vorkasse von fast 2.000 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Anrufern nicht um Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung handelt. Auf keinen Fall sollten Betroffene am Telefon persönliche Daten angeben oder aufgrund eines Anrufes Überweisungen vornehmen. Auskunft und Beratung zu allen Themen rund um Rente und Rehabilitation gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter (0800) 100048024 sowie unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de im Internet.

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