Sozialverband VdK - Ortsverband Villingen
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Aktuelle Hinweise

Der VdK Ortsverband Villingen informiert

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Hoher Eigenanteil in Pflegeheimen im Südwesten
Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter – in 2024 um 134 Euro auf 2.907 Euro monatlich im ersten Jahr, so eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen. „Bundesweit liegt der Eigenanteil im Schnitt bei 2.576 Euro“, vergleicht der VdK Baden-Württemberg. Der fast 260.000 Mitglieder starke Sozialverband im Lande verweist auf die rund 92.000 Menschen, die im Südwesten im Pflegeheim leben. Von ihnen seien 26.475 Menschen (Statistisches Bundesamt/ Stand 31.12.2022) auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie den hohen Eigenanteil zur Pflege nicht aufbringen könnten. Der Sozialverband VdK setzt sich daher seit Langem in Bund und Land dafür ein, die Betroffenen finanziell zu entlasten. Mit Blick auf die im Schnitt 458 Euro Investitionskosten, die Pflegeheimbewohner in Baden-Württemberg aufbringen müssen, verweist der VdK-Landesverband auf das Elfte Sozialgesetzbuch, das die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verlangt. Fakt sei aber der Ausstieg des Landes aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen in 2010

Rentenversicherungsbeitrag in 2024 konstant
Auch in 2024 bleibt der Rentenversicherungsbeitrag bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Der Beitrag sei das siebte Jahr in Folge konstant, gab die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) unlängst bekannt. Hingegen stieg die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro. „Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden“, stellte die DRV BW klar. Wer jedoch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten – dieses Jahr 100,07 Euro im Monat, statt vorher 96,72 Euro. „Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro“, so eine weitere Info der DRV BW. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger wies noch darauf hin, dass der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige und Handwerker monatlich 657,51 Euro beträgt. Das Entrichten des halben Regelbeitrags sei jedoch für selbstständige Existenzgründer möglich. Wegen der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung seit Jahresbeginn führt zugleich dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten alle, die monatlich zwischen 538,01 und 2000 Euro verdienen. „Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Rentenansprüche vermindern“, so die DRV BW abschließend.

VdK im Bündnis gegen Altersarmut
Im April 2017 gründete sich in Stuttgart das ?Bündnis gegen Altersarmut in Baden-Württemberg?. Zu den bislang mitwirkenden 31 Sozialverbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Organisationen gehört auch der Sozialverband VdK Baden-Württemberg. Alle Partner wollen die Rente insbesondere für die Kinder- und Enkelgeneration wieder stärken. Sie eint die Sorge, dass mit dem sinkenden Rentenniveau ab 2030 Millionen ältere Mitbürger aufs Sozialamt angewiesen sein werden. Daher plädieren sie in ihrem Bündnispapier für einen Wechsel in der Rentenpolitik, halten ein Rentenniveau von wenigstens 50 Prozent für erforderlich. Die gesetzliche Rente solle wieder ohne Abstriche den Löhnen folgen und die Wahrung des Lebensstandards im Alter ermöglichen. Sie müsse Armut im Alter verhindern, so die Bündnispartner. Sonst würden Menschen nach ihrem Arbeitsleben zu Bittstellern gemacht.

Neue Zahnvorsorge für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad und Menschen mit Behinderung (Empfänger von Eingliederungshilfe) können seit Juli 2018 halbjährlich bei einem Zahnarzt den Gesundheitszustand ihres Mundes erheben und harte Zahnbeläge (Zahnstein) entfernen lassen. Sie haben auch Anspruch auf eine Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und auf Maßnahmen zu deren Erhalt sowie auf die Erstellung eines Plans zur individuellen Mund-/Prothesenpflege. Dabei sollen Pflegepersonen in Aufklärung und Pflegeplanerstellung einbezogen werden, informierte die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg unlängst in der VdK-Zeitung.

DRV erleichtert Rentnern Steuererklärung
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) kann eine Bescheinigung über die Rentenhöhe ausstellen. Daraus können steuerpflichtige Rentner ersehen, welche Beträge bei der Steuererklärung wo einzutragen sind. Die Bescheinigung kann man unter der Gratisservicenummer (0800) 100048024 oder via www.deutsche-rentenversicherung-bw.de sowie über DRV-Regionalzentren anfordern. Dabei muss man die Rentenversicherungsnummer nennen, bei Bezug zweier Renten, zum Beispiel Altersrente und Witwenrente, beide Nummern! Weiteres in der Gratis-Broschüre ?Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht?, die bestellbar ist: (0721) 82523888, presse@drv-bw.de, zudem Download unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Steuerliche Auskünfte im Einzelfall dürfen aber nur Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.

Verordnung von Krankenfahrten nach Pflegereform
Bis Ende 2016 konnten Kassenärzte Fahrten zur ambulanten Behandlung verordnen und Krankenkassen diese Fahrten genehmigen, wenn Patienten einen Bescheid mit Pflegestufe zwei oder drei vorlegten. Seit 2017 muss der Pflegebescheid den Pflegegrad drei, vier oder fünf ausweisen. Eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung wird bei Patienten mit Pflegegrad vier und fünf als gegeben angesehen. Bei Pflegegrad drei muss der Arzt sie nochmals feststellen. Das gilt aber nur für neue Fälle. Für Patienten, die bis Ende 2016 Pflegestufe zwei und seit Januar 2017 Pflegegrad drei haben, braucht der Arzt das nicht tun. Auf dem Formular ?Verordnung einer Krankenfahrt? wird seit 2017, und zunächst weiterhin, auf ?Pflegestufen? Bezug genommen. Bis zur Formularanpassung kreuzen Ärzte weiterhin ?Merkzeichen ?aG?, ?BI?, ?H? oder Pflegestufe 2 beziehungsweise 3 vorgelegt? an.

VdK-Internet-Artikel jetzt vorlesen lassen!

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg hat eine weitere Serviceleistung im Medienbereich geschaffen. Die unter www.vdk-bawue.de platzierten Artikel (Ausnahme: PDF-Dokumente und Spezialformate) kann man sich direkt am PC vorlesen lassen. Dafür sorgt der ?ReadSpeaker?, den ein Button mit der Aufschrift ?Vorlesen? anzeigt. Nur anklicken und nach rund zwei Sekunden wird der gesamte Text einschließlich Bildunterschriften vorgelesen. Parallel zur Sprachwiedergabe werden die gerade gesprochenen Worte und Sätze farblich unterlegt. Diesen kostenlosen Service kann man ohne spezielle Software oder Anmeldung direkt nutzen. Zugleich kann man über den ReadSpeaker-Button kleine Einstellungen vornehmen, zum Beispiel die Vorlesegeschwindigkeit verringern oder erhöhen.

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