Sozialverband VdK - Ortsverband Villingen
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Willkommen auf der Homepage des Ortsverbands Villingen

Auf dieser Homepage informiert der Ortsverband Villingen über seine
ehrenamtlichen Aktivitäten beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.

VdK

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Als Vorsitzende des VdK-Ortsverbandes Villingen begrüße ich Sie herzlich auf unserer Homepage.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten im Internet oder nehmen Sie Kontakt auf.

Selbstverständlich können Sie mich unter: 07721-57375 anrufen oder schreiben Sie mir eine E-Mail an: ov-villingen@vdk.de

Für die Vorstandschaft OV Villingen: Kerstin Huber-Ludwig

Die für uns zuständige Sozialrechtsschutz gGmbH ist:
VdK SRgGmbH Sozialrechtsreferent: Volker Benzing
Servivestelle: Holzstr. 2, 78054 VS- Schwenningen
Telefon: 07720 819920 Telefax: 07720 8199214
E-Mail: srg-villingen-schwenningen@vdk.de

Mitgliederversammlung

    Die monatlichen Stammtische finden jeden 3.Freitag im Monat statt
    Nähere Info unter

    Mit der Kampagne "Weg mit den Barrieren!" macht sich der Sozialverband VdK für eine barrierefreie Gesellschaft stark. Unterstützen Sie uns! ? Jetzt informieren: http://www.weg-mit-den-barrieren.de/

    Der Sozialverband VdK - ein starker Partner (Erklär-Film)

    Unabhängig. Solidarisch. Stark: Mit 2,1 Millionen Mitgliedern ist der Sozialverband VdK der größte und am stärksten wachsende Sozialverband in Deutschland! Er ist eine einflussreiche Lobby und ein starker Partner für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind. Erfahren Sie in unserem Video, wofür der VdK seit mehr als 70 Jahren steht, wofür er sich einsetzt und warum es so wichtig ist, dass es ihn gibt.© vdktv

    Ratgeber zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Unser Ratgeber zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Wer im Alter nur ein geringes Einkommen hat, kann diese soziale Leistung erhalten. Auch Menschen, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, können Anspruch auf Grundsicherung haben. Wer kann die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" erhalten? Unser Beitrag informiert darüber. Und der Sozialverband VdK hilft bei der Antragstellung und, falls nötig, beim Einlegen eines Widerspruchs gegen einen ablehnenden Bescheid.© VDKTV

    Logo Pflege geht jeden an

    Logo Pflege geht jeden an© Landesverband Baden-Württemberg

    Pflegefall ? was nun?

    Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, werden schnell Beratung und Hilfe benötigt. Die Praxis zeigt jedoch, dass bei vielen Menschen Informationsdefizite bestehen, wie erst kürzlich wieder eine repräsentative Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigte. Danach weiß nur jeder Fünfte, wie er bei einem Pflegefall in der Familie vorgehen sollte. In Baden-Württemberg gibt es zurzeit 48 Pflegestützpunkte, wo sich Betroffene kostenlos und unabhängig über die gesetzliche Pflegeversicherung und die vor Ort bestehenden Anbieter von Pflegeleistungen informieren können. Darüber hinaus informieren auch die Krankenkassen (online oder in ihren Geschäftsstellen). Es gibt Informationen im Internet wie beispielsweise unter www.zqp.de oder www.bgm.bund.de und zudem informieren auch Sozialverbände wie der VdK (www.vdk-bawue.de oder www.vdk.de). Auch kann man die VdK-Servicestellen kontaktieren oder beim Landesverband den aktualisierten VdK-Ratgeber "Pflege geht jeden an" telefonisch (0711) 61956-0 / oder -34 oder per E-Mail: g.petri@vdk.de anfordern.

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