Sozialverband VdK - Ortsverband Ulm-Nord
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Merkzeichen "RF"

Das Merkzeichen ist die Abkürzung für Rundfunkgebührenbefreiung und nennt somit den möglichen Nachteilsausgleich. Außerdem ist es die Voraussetzung für den Sozialtarif eines Telefonanschlusses bei der Deutschen Telekom AG.

Wenn es Ihnen durch Ihre Behinderung schwer fällt, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen, können Sie das Merkzeichen "RF" erhalten. Hierfür ist jedoch Voraussetzung, dass technische Hilfen oder eine Begleitperson keine wesentliche Erleichterung sind. Hierzu zählen:

Blinde und Sehbehinderte, die nur für die Sehbehinderung einen Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent erhalten haben

Gehörlose und Schwerhörige, denen auch mit Hörhilfen eine ausreichende Verständigung nicht möglich ist

Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent haben und wegen Ihrer Behinderung an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können

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