Sozialverband VdK - Ortsverband Ulm-Nord
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-ulm-nord/ID120523
Sie befinden sich hier:

Merkzeichen "H"

Dieses Merkzeichen erhalten Sie, wenn Sie dauerhaft fremde Hilfe für alltägliche Tätigkeiten brauchen. Das Merkzeichen "H" ist deshalb die Abkürzung für hilflos. Zu den Menschen mit Behinderungen, die als hilflos gelten, gehören:

Blinde und hochgradig Sehbehinderte
Querschnittsgelähmte
Menschen die von Armen/Händen und Beinen/Füßen mindestens zwei nicht nutzen können
Hirngeschädigte, Anfallskranke und Menschen mit geistiger Behinderung, wenn der Grad der Behinderung mit 100 Prozent bewertet wurde.

Mit dem Merkzeichen "H" können Sie folgende Nachteilsausgleiche beantragen:

Beiblatt mit Wertmarke zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Zahlung eines Eigenanteils

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Parkerleichterung durch Ausnahmegenehmigung

steuerliche Absetzbarkeit von Fahrkosten

Außerdem kann es sein, dass Sie Anspruch auf Leistungen zur häuslichen Pflege haben. Das Merkzeichen "H" ist hierfür aber keine Voraussetzung.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-ulm-nord/ID120523":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.