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Merkzeichen "H"
Dieses Merkzeichen erhalten Sie, wenn Sie dauerhaft fremde Hilfe für alltägliche Tätigkeiten brauchen. Das Merkzeichen "H" ist deshalb die Abkürzung für hilflos. Zu den Menschen mit Behinderungen, die als hilflos gelten, gehören:
Blinde und hochgradig Sehbehinderte
Querschnittsgelähmte
Menschen die von Armen/Händen und Beinen/Füßen mindestens zwei nicht nutzen können
Hirngeschädigte, Anfallskranke und Menschen mit geistiger Behinderung, wenn der Grad der Behinderung mit 100 Prozent bewertet wurde.
Mit dem Merkzeichen "H" können Sie folgende Nachteilsausgleiche beantragen:
Beiblatt mit Wertmarke zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Zahlung eines Eigenanteils
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
Parkerleichterung durch Ausnahmegenehmigung
steuerliche Absetzbarkeit von Fahrkosten
Außerdem kann es sein, dass Sie Anspruch auf Leistungen zur häuslichen Pflege haben. Das Merkzeichen "H" ist hierfür aber keine Voraussetzung.