Sozialverband VdK - Ortsverband Tamm
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Aktuelles

Monatstreffen Mai

Wir möchten unsere Mitglieder und alle interessierten Nichtmitglieder ganz herzlich zum nächsten Monatstreffen am Mittwoch, 08.05.2024 einladen. Wir treffen uns um 16.00 Uhr im „Wirtshaus Zum Ochsen“ in der Tammer Hauptstraße und freuen uns darauf, Sie zu sehen.

Ansprechpartner:
Klaus Pabel, Vorsitzender
E-Mail: k.pabel.vdk@t-online.de , Telefon 07141-601811

Ausflug Speyer und Spargelessen am 14.05.2024

Wir haben noch freie Plätze für unseren Ausflug zum Spargelessen und nach Speyer. Kurzentschlossene können sich noch bis zum Mittwoch, den 24.04.2024 bei Herrn Pabel telefonisch anmelden.
Es geht dieses Mal erst nach Walldorf und dann nach Speyer.
Wir werden durch den Kraichgau nach Walldorf zum Schinken-Spargel- und Straußenhof Krüger fahren. Dort erwartet uns eine Führung über den Straußenhof, den Spargelhof und durch die Produktion.
Danach genießen wir das Mittagessen (à la carte). Natürlich wird auf der Speisekarte Spargel nicht fehlen.
Am Nachmittag fahren wir nach Speyer. Gegen 15:00 Uhr startet unsere 1,5-stündige Schifffahrt in den Reffenthaler Altrhein. Danach bleibt noch Zeit, um einen kleinen Bummel durch die Dom-und Kaiserstadt Speyer zu machen.
Die Heimreise ist für 18:00 Uhr geplant.

Unser Ausflug kostet pro Person 55 €. Mitglieder des VdK-Ortsverbandes Tamm zahlen nur 35 €. Darin enthalten sind die Reisekosten, die Führung auf dem Spargel und Straußenhof, sowie die Schifffahrt auf dem Altrhein. Die Kosten für das Mittagessen und das Kaffeetrinken sind im Preis nicht inbegriffen.

Die Anmeldung erfolgt durch Einzahlung des Ausflugspreises auf unser Konto bei der VR-Bank Ludwigsburg
IBAN DE68 6049 1430 0380 1770 05
Bitte geben Sie als Zahlungsgrund „Ausflug Speyer“ und Ihren Namen sowie Ihre Telefonnummer an, damit wir die Buchung zuordnen können und bei Unklarheiten die Möglichkeit zur Rückfrage haben.

Von der Privaten zurück in die Gesetzliche – wie gelingt der Krankenkassenwechsel

Wir möchten an dieser Stelle auf einen Beitrag auf der Homepage des VdK Landesverbandes Baden-Württemberg zu diesem Thema aufmerksam machen.

Angenommen, Sie waren jahrelang privat Krankenversichert, was Ihnen eine gewisse Flexibilität und maßgeschneiderte Leistungen gab. Doch unverhofft kommt oft. Plötzlich ändern sich Ihre Lebensumstände und es stellt sich unter Umständen die Frage, ob ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist. Der Beitrag geht auf mögliche Optionen und zu beachtende Faktoren ein.

Den Artikel und das Video können Sie, unabhängig von einer Mitgliedschaft im VdK, unter diesem Link erreichen: https://bw.vdk.de/video/von-der-privaten-zurueck-in-die-gesetzliche-wie-gelingt-der-krankenkassenwechsel/

Für unsere Mitglieder: VdK-Zeitung auch digital

Zeitungen und Zeitschriften umweltfreundlich am PC, Tablet oder auf dem Smartphone zu lesen, wird in Deutschland immer alltäglicher.

Seit November 2023 erscheint auch die VdK-Zeitung, die Mitgliederzeitung des Sozialverbands VdK Deutschland, in digitaler Version und zehnmal im Jahr. (Für die Monate Dezember/Januar und Juli/August gibt es Doppelausgaben.)

Seitdem können alle interessierten Mitglieder diese E-Zeitung im gewohnten Layout, barrierefrei und passgenau für den jeweiligen eigenen VdK-Landesverband, beispielsweise Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen-Thüringen oder Bayern, lesen. Auch Zoom- und Vorlesefunktion gibt es.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung erhalten Interessierte unter www.vdk.de/abo-ezeitung im Internet. Dort werden auch Fragen zur E-Zeitung beantwortet. Außerdem veranschaulicht ein Video-Bedienhinweise zur neuen VdK-E-Zeitung.

Rentenversicherungsbeitrag in 2024 konstant

Auch im Jahr 2024 bleibt der Rentenversicherungsbeitrag bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Der Beitrag sei das siebte Jahr in Folge konstant, gab die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) unlängst bekannt.

Hingegen stieg die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro. „Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden“, stellte die DRV BW klar.

Wer jedoch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten – dieses Jahr 100,07 Euro im Monat, statt vorher 96,72 Euro. „Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro“, so eine weitere Info der DRV BW.

Der gesetzliche Rentenversicherungsträger wies noch darauf hin, dass der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige und Handwerker monatlich 657,51 Euro beträgt. Das Entrichten des halben Regelbeitrags sei jedoch für selbstständige Existenzgründer möglich. Wegen der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung seit Jahresbeginn führt zugleich dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten alle, die monatlich zwischen 538,01 und 2000 Euro verdienen. „Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Rentenansprüche vermindern“, so die DRV BW abschließend.

Erste Kopie der Krankenakte kostenfrei

Nach Paragraf 630g BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Patienten das Recht, ihre Behandlungsunterlagen einzusehen und eine Kopie gegen Kostenerstattung zu bekommen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass die erste Kopie der Unterlagen kostenlos sein muss (Urteil vom 26.10.2023, Az. C-307/22). Dies ergebe sich aus dem Auskunftsrecht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), so die höchsten europäischen Richter.

„Der Anspruch der Patientinnen und Patienten erstreckt sich laut EuGH auf sämtliche Dokumente in der Patientenakte, die zum Verständnis der personenbezogenen Daten erforderlich sind, wie etwa Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen.

Dies gilt aber nur für die erste Kopie. Die Kosten für jede weitere Kopie dürfen weiterhin in Rechnung gestellt werden“, erklärt dazu die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart. Weitere Informationen zu dieser Beratungsstelle des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. finden sich unter www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw im Internet.

Weiße Liste empfiehlt Kliniken

Die Weiße Liste (www.weisse-liste.de) hilft dabei, die passende Klinik für eine
bestimmte Behandlung zu finden. Dabei greift sie auf öffentlich verfügbare Daten zur
Qualität von Krankenhäusern zurück.
Das Portal gibt nun auch Auskunft darüber, welche Krankenhäuser für eine bestimmte Behandlung empfehlenswert sind. Dafür wird ein Gesamtwert auf der Grundlage folgender Qualitätsaspekte berechnet:
• Behandlungsqualität
• Eignung
• Patientensicherheit
• Hygiene
• Weiterempfehlung.
Die Kliniken werden je nach Abschneiden in die Gruppen überdurchschnittliche, durchschnittliche und unterdurchschnittliche Qualität eingeteilt.

Empfehlungen nimmt die Krankenhaussuche aktuell für drei häufig vorkommende
medizinische Eingriffe vor:
• Brustkrebs-OPs
• Einsetzen künstlicher Hüftgelenke
• Einsetzen künstlicher Kniegelenke.

Hinweis: Eine schlechte Bewertung für eine bestimmte Behandlung bedeute laut
Weißer Liste aber nicht, dass das betreffende Krankenhaus zugleich für andere
Behandlungsanlässe oder insgesamt ungeeignet sei.

Regelmäßige VdK-Patienten-Podcasts

Schon seit zwei Jahren gibt es beim VdK-Landesverband BaWü die Podcast-Reihe „Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg – Was Patientinnen und Patienten wirklich interessiert“.

Dieses Format einer quasi abonnierbaren Radiosendung mit VdK-Patiententhemen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Alle 14 Tage, immer mittwochs, wird eine neue Audiofolge mit aktuellen Beiträgen der VdK-Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg veröffentlicht.

Die Dauer beträgt jeweils rund 20 Minuten. Ende Oktober 2022 erschien der Podcast „Mit Demenz ins Krankenhaus“. Dies ist eine sehr aktuelle Thematik.
Neben diesem neuen Podcast sprechen die drei VdK-Patientenberaterinnen Monika Müller, Zeljka Pintaric und Greta Schuler auch viele weitere relevante Themen aus ihrer langjährigen Beratungspraxis an. Alle bisher erschienenen Podcasts kann man über die VdK-Homepage https://www.vdk.de/bw (Rubrik Angebote/Podcast) aufrufen.

Über die bekannten Streaming-Anbieter kann der Podcast des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg auch abonniert werden.

Eigener YouTube-Kanal des VdK Baden-Württemberg

„VdK gibt dir Recht!“ heißt die YouTube-Serie, die der Sozialverband VdK Baden-Württemberg unlängst gestartet hat. Dort werden Themen aufgegriffen, die in der VdK-Sozialrechtsberatung oft zur Sprache kommen. In dieser YouTube-Serie erläutert der Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch im Rahmen von Kurzvideos rechtliche Hintergründe anhand konkreter Beispiele aus der Praxis und gibt gute Einblicke in die oft komplexen Sachlagen. Herr Hübsch gehört zu den zwischenzeitlich 58 VdK-Juristinnen und -Juristen, die in den 35 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen im Südwesten Hilfesuchenden bei sozialrechtlichen Streitfällen zur Seite stehen.
Veröffentlicht werden die YouTube-Beiträge sowohl auf der Homepage des Landesverbands unter https://www.vdk.de/bw als auch auf dem YouTube-Kanal des VdK Baden-Württemberg (https://www.youtube.com / Kanal: „Sozialverband VdK Baden-Württemberg“). Ein Abo des Kanals ist ebenfalls möglich. Zu den Top-Themen gehören unter anderem Schwerbehindertenausweis, Erwerbsminderungsrente, Arbeitsunfälle sowie der Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer.

Sozialverband VdK auf Facebook

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg ist seit 2017 auf Facebook präsent. Facebook bietet eine Plattform, um mit Freunden, Bekannten und Gleichgesinnten in Verbindung zu sein.
Der Sozialverband nutzt dieses soziale Netzwerk, mit allein 349 Millionen Nutzern in Europa, um aktuelle Informationen zu Veranstaltungen, Sozialrecht, Sozialpolitik und VdK-Ehrenamt zu verbreiten.

Seit dem VdK-Facebook-Start stieg die Zahl der Follower auf fast 2.500, Tendenz weiter steigend. „Denn, gerade auch in Zeiten von Corona benötigt es neue Wege, um mit den eigenen Zielgruppen in Kontakt zu treten“, betont die Kommunikationsabteilung des Landesverbandes und freut sich, möglichst viele Mitglieder auf Facebook zu treffen. Das VdK-Baden-Württemberg-Profil findet sich unter www.facebook.com/vdkbawue/.

Darüber hinaus ist der VdK-Landesverband zwischenzeitlich noch bei Instagram, Twitter und Youtube präsent. So wurde ein guter Social-Media-Mix aufgebaut, um die Zielgruppen des Sozialverbands zu erreichen und mit ihnen in Kontakt zu treten.

Seriöse Gesundheitsinformationen im Internet

Tipps, worauf man in puncto Seriosität bei Gesundheitsinformationen im Netz achten sollte, gibt die VdK Patienten- und Wohnberatungsstelle Baden-Württemberg:
So sollten die Infos aktuell und von erwiesenen Experten verfasst sein. Die Internetseite müsse ein Impressum haben, aus dem der Verfasser hervorgeht. Vertrauenswürdig seien Anbieter, die keine geschäftlichen Interessen verfolgen, wie medizinische Fachgesellschaften, Universitäten, gemeinnützige Stiftungen oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens. Werbung müsse erkennbar sein.
Die VdK-Patientenberatung rät auch zum Blick auf HON-Siegel oder afgis-Zertifikat. Beide Prüfsiegel kennzeichneten qualitativ hochwertige Websites. Als verlässlich wird zum Beispiel die Seite www.gesundheitsinformation.de angesehen. Anbieter ist das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Dank der Kooperation des VdK mit dem IQWiG kann man mehr als 500 geprüfte Gesundheitsthemen auch direkt über https://www.vdk.de/bw abrufen. Ebenso seriös seien www.patienten-information.de (Anbieter: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin/ÄZQ), www.gesund.bund.de vom Bundesgesundheitsministerium www.krebsinformationsdienst.de (Anbieter: Deutsches Krebsforschungszentrum).

Nationales Gesundheitsportal gestartet

Jetzt gibt es das nationale Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter www.gesund.bund.de. Dort können sich Bürger werbefrei, verlässlich und unabhängig über Gesundheit und Pflege informieren.
Die Ziele des neuen Portals sind: die Gesundheitskompetenz zu fördern, die Patientenselbstbestimmung zu stärken sowie die aktive Mitwirkung an der eigenen Behandlung und deren Erfolg zu unterstützen.
Mit dem Start des Portals sind Informationen zu den Themen Coronavirus/Covid-19, Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie zu Infektionen abrufbar. Das Angebot soll schrittweise erweitert werden.
Betrieben wird das Portal in Verantwortung des BMG. Partner sind das Deutsche Krebsforschungszentrum, das Robert-Koch-Institut und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Der VdK Baden-Württemberg hat seit 2020 eine Kooperation mit dem IQWiG. Auf https://www.vdk.de/bw kann man sich unter „VdK-Gesundheitsinformation“ über Erkrankungen und verschiedene Behandlungsmöglichkeiten informieren. Die Gesundheitsinfos entsprechen dem aktuellen Forschungsstand, sind wissenschaftlich belegt und werden stets aktualisiert und erweitert.

IQWiG-Gesundheitsinfos im VdK-Internet

Eine Kooperation des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) macht es möglich: Ab sofort können wertvolle Medizin- und Gesundheitsinformationen dieses unabhängigen Instituts auch auf den Internetseiten des VdK-Landesverbands unter https://www.vdk.de/bw Rubrik „Angebote“/Stichwort „Patientenberatung“ aufgerufen werden. Dort finden sich Informationen zu mehr als 500 verschiedenen Themen und Themenkomplexen wie beispielsweise „Immunsystem und Infektionen“, „Alter und Pflege“, „Vorsorge und Früherkennung“ oder auch zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Eine Stichwortsuche erleichtert das Auffinden von Informationen. Das IQWiG informiert unter anderem über die Vor- und Nachteile von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren in Form wissenschaftlicher Berichte sowie im Wege allgemein verständlicher Gesundheitsinformationen.

IGeL-Monitor hilft beim Check von Selbstzahlerleistungen

Fast jeder zweite Versicherte bekommt beim Arzt Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten. Das Internetportal „IGeL-Monitor“, welches der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbands betreibt, beleuchtet diese Selbstzahlerleistungen kritisch – angesichts von Milliardenumsätzen. Unter www.igel-monitor.de informieren sich knapp 2000 Besucher täglich. Angestoßen durch Patientenbeschwerden hat man die Regeln für den Verkauf von IGeL in der Arztpraxis zusammengefasst. Sie gehen auf das Patientenrechtegesetz, den Bundesmanteltarifvertrag der Ärzte und auf Empfehlungen der Ärzte zurück. Danach dürfen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht als IGeL angeboten und Angebot und Durchführung einer Kassenleistung dürfen nicht vom IGeL-Kauf abhängig gemacht werden. Es ist nicht zulässig, Druck auf Patienten auszuüben. Sie sind über Nutzen und Schaden aufzuklären und eine schriftliche Vereinbarung über Leistung und Kosten sind Pflicht. Der IGeL-Monitor bietet eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für oder gegen die Inanspruchnahme von Selbstzahlerleistungen.

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