Müssen Sie als Rentner Steuern zahlen?
Diese Frage verunsichert zahlreiche Rentnerinnen und Rentner. Wie
hoch darf die Rente sein, bevor man Steuern zahlen muss? Hier
bleiben im Einzelfall oft viele Fragen offen.
Kooperation von Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring und VdK
NRW - Nutzen Sie den Service für VdK-Mitglieder!
Unser Ansprechpartner in der Lohn- und Einkommensteuer
vom Hilfe- Ring Deutschland e.V. ist:
Frau Sukuli
Bahnhofstr. 31
42781 Haan
Te. (021 29) 3 47 48
801
Viele -VdK Mitglieder sind sich
unsicher, wenn es um das Thema Steuern geht. Der Sozialverband
VdK
berät ausschließlich im Sozialrecht, nicht jedoch im
Steuerrecht. Deshalb hat derVdK Nordrhein-Westfalen
eine Kooperation mit dem Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
Deutschland e.V. (LHRD ) geschlossen: -Mitglieder in
Nordrhein-Westfalen können die spezialisierten und
fachkundigen Beratungsdienstleistungen des LHRD zu vorteilhaften
Konditionen in Anspruch nehmen. Das Leistungsangebot des LHRD
basiert auf einem jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach
dem Brutto-Jahreseinkommen der Ratsuchenden richtet.
Exklusiv für VdK -Mitglieder
entfällt die einmalige Aufnahmegebühr.
Die Beratungsstellen des LHRD sind so ausgestattet, dass sie
eine EDV -gestützte Kurzüberprüfung der
Steuerpflicht vornehmen können. Der LHRD hilft Ihnen im Rahmen
einer Mitgliedschaft, wenn Sie aufgrund Ihrer
Einkommensverhältnisse verpflichtet sind, eine
Einkommensteuererklärung abzugeben.
Die Beratungsstellen des LHRD sind regional flächendeckend
in Nordrhein-Westfalen verteilt. Auf der Internet-Seite des LHRD
unter www.lhrd.de gibt es eine Suchfunktion, bei der unter Angabe
Ihrer Wohnort-Postleitzahl bzw. des Wohnorts selbst die
nächstgelegenen LHRD -Beratungsstellen angegeben werden. Sie
können sich aber auch an Ihren -VdK Kreisverband wenden,
wo man Ihnen gerne die für Sie nächste LHRD
-Beratungsstelle nennen wird.