Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind ab dem
01.01.2008 die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt.
Die Stadt Wuppertal, Stadt Remscheid und Stadt Solingen
führt ihre Sprechstunden für die Feststellungsverfahren
nach dem Schwerbehindertenrecht in der Wuppertal durch:
Stadt Wuppertal
Ressort Soziales
Team Feststellungsverfahren
nach dem Schwerbehindertenrecht - 201.36 -
Friedrich-Engels-Allee 76
42285 Wuppertal
Telefon: (0202) 8 98 10
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Außensprechzeiten in Remscheid:
Jugendbücherei
Scharfstraße 4-6 (Erdgeschoss)
jeden ersten Montag im Monat
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Außensprechzeiten in Solingen-Ohligs:
Rathaus Ohligs, Merscheider Straße 3
(Sitzungssaal 1. Etage)
jeden ersten Mittwoch im Monat
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zum 01.01.2008 übernehmen die Landschaftsverbände in
Nordrhein-Westfalen auf Beschluss des Landtages die Leistungen des
Sozialen Entschädigungsrechts von der aufgelösten
Versorgungsverwaltung. Bis dahin waren für diese Leistungen
der Kriegsopferversorgung und einiger anderer
Unterstützungsmöglichkeiten auf Grundlage des
Bundesversorgungsgesetzes die elf Versorgungsämter in
Nordrhein-Westfalen zuständig.