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Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung ab 01.07.2023
In der Regel werden die Beiträge in gleicher Höhe von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.Siehe Wikipedia
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind ab 01.07.2023 folgende:
Rentenversicherung: 18,6 Prozent Siehe
Beitragsbemessungsgrenze EURO 7.300,- monatlich; in den neuen Bundesländern EURO 7.100,- Siehe
Knappschaftliche Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze EURO 8.950,- monatlich; in den neuen Bundesländern EURO 8.700,- Siehe
Arbeitslosenversicherung: 2,60 Prozent ab 01.07.2023 Siehe
Beitragbemessungsgrenze EURO 7.100,- (wie bei der Rentenversicherung) Siehe
Pflegeversicherung: 3,40 Prozent (für Kinderlose: 4,00 Prozent) Siehe Beitragsbemessungsgrenze EURO 4.987,50 monatlich Siehe
Krankenversicherung - Allgemeiner Beitragssatz plus Zusatzbeitrag - : Beitragsbemessungsgrenze EURO 4.987,50 monatlich Siehe
- AOK Baden-Württemberg: 14,6 Prozent plus 1,6 Prozent Zusatzbeitrag = zusammen 16,2 Prozent Siehe
- BARMER GEK: 14,6 Prozent plus 1,5 Prozent Zusatzbeitrag = zusammen 16,1 Prozent Siehe
- DAK Gesundheit: 16,1 Prozent plus 1,7 Prozent Zusatzbeitrag, ermäßigt 15,5 Prozent; Siehe
- IKK classic: 14,6 Prozent plus 1,6 Prozent Zusatzbeitrag, ermäßigt: 15,3 Prozent Siehe
- Techniker Krankenkasse (TK): 14,6 Prozent plus 1,2 Prozent Zusatzbeitrag, ermäßigter Beitragssatz 15,2 Prozent Siehe
Eine "Krankenkassenliste" ist beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) aufgeführt Siehe
Private Krankenversicherer sind in dieser Liste nicht enthalten.
Stand: 21. August 2023
Verfasser: Erhard Schöpflin - Irrtum vorbehalten