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Wo und wie wir helfen
Informationen via Telefon siehe unten.
Wo wir helfen:
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - u. a. Bürgergeld
Arbeitsförderung (SGB III) - (u.a. Arbeitslosengeld I)
Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) (SGB VII)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (SGB IX)
Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
Sozialhilfe (SGB XII) (z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Soziale Entschädigungsrecht SGB XIV (neu seit 01.01.2024 - Details Siehe bei Der Paritätische)
Im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht eine Ausnahme:
In Sachen Kriegsopferfürsorge übernimmt der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH die Vertretung von Mitgliedern auch vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg.
Wo unsere Juristen nicht helfen können:
Beispiele:
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Wohngeld (-gesetz) z. B. wegen Bewilligung von Wohngeld bzw. Mietzuschuss.
Private Krankenversicherung (PKV)
Krankenzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung, soweit es sich nicht um Berufsunfälle (SGB VII) handelt
Arbeitsrecht, Mietrecht, Erbrecht
Baurecht, Straßenverkehrsrecht
Strafrecht
Wie wir helfen:
Juristische Beratung,
Vertretung gegenüber Behörden im Sozialrecht,
Prozessvertretung vor den Sozialgerichten durch alle Instanzen
(Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht).
Das Kostenrisiko für bedürftige Mitglieder im Sinne von § 53 AO
beschränkt sich auf Restbeträge, die je nach Dauer der Mitgliedschaft folgende sind:
für einen Widerspruch zwischen € 20,- und € 60,-,
für eine Klage (1. Instanz) zwischen € 33,- und € 99,- und
für eine Berufung (2. Instanz) zwischen € 45,- und € 135,-
Diese Kosten sind nach Aufforderung als Vorschuss zu bezahlen (Stand: Januar 2023).
In den anderen Fällen (nicht bedürftig im Sinne des § 53 AO) werden folgende Kostensätze erhoben:
Für ein Vorverfahren (Widerspruch) € 260,-
Für ein Klageverfahren in der 1. Instanz € 410,-
Für ein Berufungsverfahren € 485,-
jeweils zuzüglich von derzeit 7 Prozent Mehrwertsteuer (Stand: Januar 2023).
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei unserer VdK Sozialrechtsschutz gGmbH (siehe nachfolgend).
Hilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten im Kreis Lörrach erhalten Sie bei:
VdK Sozialrechtsschutz gGmbH (SRG)
Turmstraße 39
79539 Lörrach
Telefon 07621 939639-0,
Fax 07621 939639-20.
E-Mail: srg-loerrach@vdk.de
Telefonische Terminvereinbarung:
Vormittags Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Nachmittags Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr
Informationen allgemeinr Art (Keine Rechtsberatung) erhalten Sie beim Verfasser
Telefon 07622 672296 (Siehe auch Impressum).
Stand: 18. Januar 2024
Verfasser: Erhard Schöpflin - Irrtum vorbehalten.