
Neue Sozialversicherungswerte 2012

Antrag Grundsicherung
Versorgungsmedizinische Grundsätze http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm

Was ist das Persönliche Budget?
Ich pflege meine Angehörigen und gebe dafür meinen Job
auf - was bringt mir das?
Seit dem 02.02.2006 ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung
für Pflegepersonen eingeführt worden. Jetzt besteht
für Pflegepersonen die Möglichkeit, sich freiwillig in
der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern (§ 28a SGB
III). Damit ist neben der Rentenversicherung und der
Unfallversicherung ein weiterer Schritt zur Absicherung von
denjenigen getan, die sich entscheiden, den Weg der häuslichen
Pflege statt der Heimeinweisung ihrer Angehörigen zu
gehen.
Vorausgesetzt wird, dass die Pflegeperson innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Pflegetätigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder eine Entgeltersatzleistung - etwa Arbeitslosengeld - bezogen hat oder unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig beschäftigt war. Die Pflegetätigkeit muss mindestens 14 Stunden wöchentlich umfassen. Gepflegt werden muss ein Angehöriger, der Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhält. Die Weiterversicherung erfolgt auf Antrag, der innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Pflegetätigkeit gestellt werden muss. Für das Jahr 2006 gilt diese Antragsfrist jedoch noch nicht. Der Beitrag für die freiwillige Weiterversicherung beträgt monatlich 15,93 Euro (West) und 13,43 Euro (Ost).
Von Bedeutung ist die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in erster Linie für Pflegepersonen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, um einen Angehörigen zu pflegen. Durch die freiwillige Weiterversicherung wird für die Zeit nach der Pflegetätigkeit ein neuer Arbeitslosengeldanspruch begründet, der ohne die Weiterversicherung nicht entstehen würde. Personen, die bereits langjährig Pflege verrichten - etwa einen behinderten Angehörigen pflegen - erfüllen die Voraussetzungen zur Berechtigung einer freiwilligen Weiterversicherung leider nicht.
Wer eine Person pflegt, die in der Pflegestufe I eingruppiert ist, muss den erforderlichen zeitlich höhere Aufwand von 14 Stunden wöchentlich nachweisen.
Behinderten WC-Schlüssel
Der Schlüssel paßt an Autobahntoiletten, an Toiletten
vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der
Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen
Ländern. Wir sind darauf bedacht, dass der Schlüssel nur
an Behinderte ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte
Toiletten angewiesen sind.

Das sind: schwer Gehbehinderte; Rollstuhlfahrer; Stomaträger; Blinde; Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen; an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa erkrankte und Menschen mit chronischen Blasen- / Darmleiden. Auf jeden Fall erhalten Sie einen Schlüssel, wenn Sie einen GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 70 im Schwerbehindertenausweis haben. Bei Vorliegen der Merkzeichen aG, B, H, oder BL erhalten Sie den Schlüssel unabhängig vom GdB.
zu beziehen über: http://www.cbf-da.de/index.html
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