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Mitgliedschaft
Als Mitglied können aufgenommen werden:
- Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, Kriegshinterbliebene und Angehörige von Vermissten.
- Wehrdienstbeschäftigte, Zivildienstbeschäftigte, Opfer von Gewalt sowie Berechtigte nach Gesetzen auf die das Bundesversorgungsgesetz entsprechende Anwendung findet, und deren Hinterbliebene.
- Rentnerinnen und Rentner sowie Empfänger von Versorgungsbezügen.
- Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Patienten.
- Unfallverletzte.
- Personen, die durch Umweltschäden gesundheitlich beeinträchtigt sind.
- Sozialversicherte, Versorgungsberechtigte.
Andere Personen und deren Ehegatten können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden, wenn sie gewillt sind, den Landesverband in seinen Zielen und Bestrebungen zu fördern und zu unterstützen.
Der jährliche Gesamtmitgliedsbeitrag beträgt 72,00 EUR.
Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen die Hälfte des Regelbeitrags.
Beitrittserklärungen unter Tel. 0761-43787.