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Was ist eine Patientenverfügung?
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können das Leben eines Menschen dramatisch verändern.
Wenn eine solche Situation eintritt und man sich nicht mehr äußern kann, kann man auch nicht bestimmen, wie man in einem medizinischen Notfall gesundheitlich versorgt werden will.
In solchen Fällen kann sich zum Beispiel die Frage nach lebenserhaltenden Maßnahmen, nach künstlicher Ernährung und/oder künstlicher Beatmung stellen.
Dann stellt sich die Frage: Was geschieht jetzt mit mir?
Möchte ich das, was "Andere" jetzt mit mir machen?
In einer solchen Notfallsituation ist es juristisch problematisch, wenn der Patient selbst nicht mehr sagen kann, wie er gesundheitlich versorgt werden will.
Es gibt zwingend notwendige Einwilligungen des Patienten zu Operationen und vielen anderen medizinische Behandlungen.
Enge Familienangehörige, wie Ehepartner oder Kinder können nicht so ohne weiteres anstelle des Betroffenen entscheiden.
Deshalb sollte man sich bereits in gesunden Zeiten darüber Gedanken machen und eine Patientenverfügung erstellen.
In der Patientenverfügung legen SIE fest, wie SIE im "Falle des Falles" medizinisch versorgt werden wollen.
Ärzte, medizinisches Personal und Betreuer müssen sich an die Patientenverfügung halten.
Mit der Patientenverfügung legen Sie selbstbestimmt die medizinischen Maßnahmen fest, die Ihrem Glauben oder ihren Werten entsprechen und sorgen so für eine rechtssichere Entscheidung.
Wichtiger Hinweis:
Die Patientenverfügung wird nur dann gültig und wirksam wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Vorher hat sie keine Bedeutung.
Weitere Informationen erhalten Mitglieder von der
VdK-Bezirksgeschäftsstelle Frankfurt am Main
Ostparkstraße 37
60385 Frankfurt am Main
Telefon: 069-430886-0
bgst.frankfurt@vdk.de
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung
oder vom
VdK - Kreisverband Schlüchtern
Krämerstraße 59
36381 Schlüchtern
Telefon 06661-916555
kv-schluechtern@vdk.de
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