Sozialverband VdK - Ortsverband Ruppach-Goldhausen-Heiligenroth
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Verfügungen

Letzte Dinge - der digitale Nachlass

Wir werden alle etwas hinterlassen, materielle Dinge, Erinnerungen, Spuren. Das Wenigste davon verschwindet von selbst. Ein Erbe muss verwaltet, Konten müssen aufgelöst, Eintragungen gelöscht werden. Dasselbe gilt auch für den digitalen Raum: Da gibt es das Online-Konto, Rechnungen im Email-Postfach, ein Guthaben beim Internet-Bezahldienst. Wenn dann die Angehörigen ohne die dazugehörigen Passwörter vor dem Computer sitzen, ist es für sie kaum möglich, diesen Teil des Nachlasses zu bewältigen. Wer also seinen Kindern und Enkeln etwas Gutes tun will, sollte auch diesen Teil seines Erbes rechtzeitig erfassen und zugänglich machen.© Sozialverband VdK


Ratgeber Betreuungsverfügung

Neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht gehört die sogenannte Beetreuungsverfügung zu den drei Vorsorgedokumenten. Doch was genau ist eine Betreuungsverfügung? In unserem Video-Ratgeber zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Betreuungsverfügung: Wenn Sie durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig sind und vorher keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, wird ihnen vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer an die Seite gestellt. Dieser kann dann, sofern vom Gericht dazu beauftragt, ihre Interessen im finanziellen, gesundheitlichen oder juristischen Bereich vertreten. In einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht ihre Vorstellungen und Wünsche zu einer Betreuung mitteilen. Das macht es ihrem Betreuer leichter, in Ihrem Interesse zu handeln.© Sozialverband VdK Deutschland

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