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Mitgliedschaft
Profitieren auch Sie von einer Mitgliedschaft im VdK, unterstützen Sie uns, auch wenn Sie im Moment keinerlei Hilfe bedürfen. Entscheiden Sie sich für eine Mitgliedschaft im Sozialverband VdK.
Nicht behindert und gesund zu sein ist ein Geschenk, das man täglich verlieren kann. Nur die Solidarität unter den Menschen bringt unsere Gesellschaft nach vorne. Der VdK praktiziert sie seit über 70 Jahren.
Mitglied werden
Sprechen Sie den Vorstand des Ortsverbands an. Wir halten Informationen zum Sozialverband VdK sowie Mitgliedsanträge für Sie bereit. Gerne beantworten wir auch alle Ihre Fragen zum VdK Hessen.Thüringen sowie zur Mitgliedschaft, informieren über unsere Veranstaltungen und Aktivitäten, VdK-Kampagnen und vieles mehr.
Sie können auf den Seiten des Landesverbandes Hessen-Thüringen unter "Mitglied werden" eine Mitgliedsantrag als PDF-Dokument herunterladen oder diesen direkt mit weiterem Informationsmaterial zum Sozialverband VdK Hessen-Thüringen anfordern.
ist mit über 2 Millionen Mitgliedern der größte Interessenvertreter behinderter, sozialschwacher und pflegebedürftiger Menschen. Vertreter der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Zivildienstopfer sowie Rentner und Rentnerinnen. Vordringlichste Aufgabe ist die Beratung unserer Mitglieder in den Bereichen Sozialrecht, Behindertenrecht, Kriegs-und Zivildienstopferversorgung sowie Sozialhilfe. Mit Hilfe von Fachleuten des VdK werden die Mitglieder im Bedarfsfall durch alle Instanzen der Sozialverwaltungen und Sozialgerichtsbarkeit vertreten.
- Ansprechpartner vor Ort
- Betreuung
- Information
- Geselligkeit
- Veranstaltungen
bieten wir für unsere Mitglieder Rat und Hilfe in den Bereichen:
- Kriegsopferversorgung
- Schwerbehindertenrecht
- Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Soziales Entschädigungsrecht
Die VdK-Mitarbeiter/innen in den Kreis- bzw. Bezirksverbänden beraten die Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfen, übernehmen den Schriftverkehr.
In strittigen Fällen - wenn zur Durchsetzung der Rechte Widerspruch oder Klage eingelegt werden müssen - werden unsere Mitglieder durch die hauptamtlichen Sozialjuristinnen und -juristen in den zehn Bezirksgeschäftsstellen vor Behörden, Verwaltungen und Gerichten vertreten - wenn's sein muss, durch alle Instanzen. Fast jedes 5. Verfahren vor den Sozialgerichten in Hessen und jedes 15. in Thüringen wird von VdK-Bevollmächtigten geführt.
Wir kennen uns aus in allen Bereichen des Sozialrechts:
- Anerkennung einer Behinderung
- Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. Freifahrt)
- Zustimmungsverfahren Kündigung
- Rehabilitation
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen/Frauen/Arbeitslose und nach Altersteilzeit
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrenten
- Übergangsregelungen
- rentenrechtliche Zeiten
- Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (keine gerichtliche Vertretung)
- steuerliche Auswirkungen in den Grundsätzen
- BG-Rente
- Verletztengeld
- Reha-Maßnahmen
- Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle
- Leistungsarten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Arbeitslosengeld II usw.)
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Heranziehung Unterhaltspflichtiger (ohne Vertretung vor Familiengerichten)
- Pflegegeld und Pflegesachleistung und als Voraussetzung dafür die Anerkennung eines Pflegegrades
- Hilfsmittel der Pflegekassen
- Krankenversicherung der Rentner
- Heil- und Hilfsmittel
- Zuzahlungen/Überforderungsklausel
- häusliche Krankenpflege
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
- Sperrzeiten
- Insolvenzgeld
- Opferentschädigungsgesetz
- Kriegsopferversorgung/-fürsorge
- Wohngeld (keine gerichtliche Vertretung) und Landesblindengeld
- Kindergeld, soweit ein Bezug zur Behinderung besteht (keine gerichtliche Vertretung)
WICHTIG: Wir können in der Regel nur Prozessvertretungen vor dem Sozialgericht übernehmen!
In Fällen"am Rande des Sozialrechts", in denen der VdK nicht selbst tätig werden darf, können Mitglieder kostenlos Auskunft durch zugelassene Rechtsanwälte unseres Vertrauens erhalten. Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:
- Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
- Miet- oder Erbrecht
- Abfassung eines Testamentes
- Mobbing am Arbeitsplatz wegen Behinderung
- Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Wird nach dieser "Erstberatung" ein weitergehendes Tätigwerden - etwa eine Vertretung durch unseren Vertrauensanwalt - gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Selbstverständlich werden dabei private Rechtschutzversicherungen anerkannt.