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Kreisverband in Bergheim/Erft
Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Corona Virus ist die Kreisgeschäftsstelle in Bergheim geschlossen und nur noch telefonisch erreichbar.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage unter https://www.vdk.de/kv-rhein-erft}}
Sozialberatung und Sprechstunden des VdK
Kreisgeschäftsstelle in Bergheim:
NEU: Adresse: Kölner Str. 6-10, 50126 Bergheim
Online-Terminbuchung bei der Kreisgeschäftsstelle:
https://www.vdk.de/kv-rhein-erft/ID146037
- Arbeitslosenrecht ( insbesondere Arbeitslosengeld, Sperrfristen etc.
- Unfallversicherung (Anerkennung von Arbeitsunfällen u. Berufskrankheiten sowie deren Entschädigung etc.
- Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung etc.
- Krankenversicherung (Krankengeld, Rehabilitation, Heil- u. Hilfsmittel etc.
- Pflegeversicherung ( Anerkennung von Pflegestufen bzw. Pflegegraden, Pflegegeld etc.
- Rentenrecht ( Erwerbsminderungsrente, Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten etc.
- Schwerbehindertenrecht ( Anerkennung einer Schwerbehinderung bzw. von Nachteilsausgleichen etc.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, da das Sozialrecht ein außerordentlich großes Rechtsgebiet ist.
Keine Beratung erfolgt in Fragen des Arbeitsrechts ( Kündigung, Abmahnung, Mobbing etc. )
im Mietrecht ( Kündigung, Mieterhöhung
im Erbrecht
Auch dürfen wir keine Rentenanträge stellen
( nur nach Voranmeldung unter der Tel.-Nr.: 02271/985920 oder über die Online-Terminbuchung )
Fax: 02271/5696083
e-mail: kv-rhein-erft@vdk.de
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit der Kreisgeschäftsstelle:
Montags, Mittwochs und Donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Beratung erfolgt
- in der Kreisgeschäftsstelle durch RAin Fazil/RA Jungfer
montags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Bei Bedarf kann eine Beratung auch außerhalb der vorgenannten Zeiten durchgeführt werden. Für jede Beratung ist ein Zeittakt von 20 Minuten vorgesehen.
Bitte bedenken Sie dies bei der Vorbereitung des Gesprächs. Gegebenenfalls muss ein Folgetermin vereinbart werden, weil ansonsten der Zeitplan aus den Fugen gerät.
Aus satzungsrechtlichen Gründen machen wir darauf aufmerksam, dass die vorgenannten Leistungen nur von Mitgliedern in Anspruch genommen werden können.
Sollten Sie nicht Mitglied sein, ist ein vorheriger Beitritt in unseren Verband erforderlich.