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Sozialverband VdK Baden-Württemberg: „Pflege macht arm!“

Video zur Aktion "Pflege macht arm"

© Sozialverband VdK Baden-Württemberg

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Land soll Investitionskosten wieder tragen – VdK startet große Pflegeaktion 2019

Mit einer groß angelegten Pflegeaktion 2019 will der Sozialverband VdK Baden-Württemberg auf die zunehmende finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen, und insbesondere der Heimbewohner, hinweisen. Zum Aktionsauftakt am 7. Februar betonte Vorsitzender Roland Sing vor der Landespressekonferenz: „Pflege macht arm. Das will der VdK Baden-Württemberg nicht weiter hinnehmen!“ Sing bemängelte, dass die aktuelle Pflege-Diskussion hierauf nicht eingehe

Landesverbandsvorsitzender Roland Sing

Landesverbandsvorsitzender Roland Sing© Silvija Celig

Der VdK-Landeschef erinnerte daran, dass die gesetzliche Pflegeversicherung 1995 gerade auch mit dem Ziel geschaffen worden sei, „Niemanden im Alter wegen Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall werden zu lassen“. Dieses Ziel werde heute immer mehr verfehlt. „Fakt ist“, so Roland Sing, „in vielen Fällen führt Pflegebedürftigkeit zu Armut – beziehungsweise Betroffene sind auf Sozialhilfe angewiesen“. Heimbewohner und deren Angehörige würden unter den steigenden Kosten und der sich öffnenden Schere zwischen dem Eigenanteil und den Pflegeversicherungsleistungen für stationäre Pflege leiden. In Zukunft werde sich dieses Problem weiter verschärfen, weil auch ein reduziertes Rentenniveau und Zuzahlungen, beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, dazu beitragen, dass viele Menschen ihren Eigenanteil im Pflegeheim nicht mehr zahlen können, prognostiziert der VdK. Durch zu hohe Heimkosten würden schon heute viele Pflegebedürftige zum Sozialfall. „Das ist entwürdigend, nach einem arbeitsreichen Leben zum Sozialamt gehen zu müssen und zum Bittsteller und Taschengeldempfänger erniedrigt zu werden“, schilderte der VdK-Landesverbandsvorsitzende die Tragweite dieser Situation.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg appelliert an die Politik und insbesondere an die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag:
„Die Pflegeheimkosten müssen sinken! Daher muss sich das Land Baden-Württemberg wieder für die Investitionskosten der Pflegeheime verantwortlich fühlen!“ Denn die Kosten der stationären Dauerpflege, rechnete Sing der Landespressekonferenz vor, würden von den Kosten der Pflege, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, der Ausbildungsumlage und insbesondere den Investitionskosten bestimmt.

Pflege macht arm

Pflege macht arm© VdK

Letztere hätten, Stand 1. Juni 2018, im Schnitt monatlich 440,06 Euro betragen. Sie beträfen auch die Kosten für die Gemeinschaftsräume und -flächen, die Instandhaltung und die Instandsetzung und vieles mehr.
Der VdK rief die Verantwortlichen dazu auf, die im Jahr 2010 erfolgte Abschaffung der Förderung der Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen zu korrigieren und zumindest in einem ersten Schritt den alten Rechtszustand unverzüglich wiederherzustellen. Sachgerecht wäre eine volle Übernahme der Investitionskosten. Schließlich sei das Land Baden-Württemberg nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) auch für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und ausreichenden pflegerischen Versorgung verantwortlich. Dem komme das Land seit dem Ausstieg aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 nicht mehr nach, kritisiert der VdK.
Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, startete der Sozialverband VdK Baden-Württemberg seine landesweite Pflegeaktion 2019 am 7. Februar. Dann seien die rund 230.000 Mitglieder und die gut 9.000 ehrenamtlich Aktiven aufgerufen, sich an örtlichen und überregionalen Veranstaltungen zu beteiligen und auf die prekäre finanzielle Situation der pflegebedürftigen Menschen hinzuweisen. Außerdem schaltete der VdK sein Aktionsportal unter Pflege macht arm! frei. Dort soll jeder seine Stimme zum Thema abgeben können.

Hintergrundinformationen: Die Kosten der stationären Pflege variieren nach VdK-Angaben innerhalb Deutschlands beträchtlich. Demnach zahlten Heimbewohner in Baden-Württemberg durchschnittlich 2.098,36 Euro. Der Bundesdurchschnitt liege jedoch mit 1.830,84 Euro deutlich darunter.
Die vom VdK monierten Investitionskosten umfassen die Kosten der Kaltmiete bei einer Wohnraumanmietung. Dabei gehe es jedoch nicht nur um die Kosten des vom Pflegebedürftigen bewohnten Zimmers, sondern auch um die Kosten der Gemeinschaftsräume und -flächen, der Küchen, Büros, Pflegebäder sowie deren Ausstattung. Die Investitionskosten würden sowohl für die Beschaffung der Immobilie erhoben, als auch für alle anderen Anlagen und betrieblichen Güter wie Betten, Tische und Stühle, Fahrzeuge und vieles mehr. Hinzu kämen die Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung. Durch die Umlage dieser Kosten auf die Heimbewohner werde die Immobilie refinanziert.
Die gesetzliche Pflegeversicherung beteilige sich an den stationären Pflegekosten seit jeher nur mit einem Festbetrag, gestaffelt nach dem Pflegegrad des Betroffenen. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung müssten die Heimbewohner selbst bezahlen.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. hat rund 230.000 Mitglieder. Der Verband nimmt auf Entwicklungen in Pflege-, Renten- und Gesundheitsfragen, zur Armut und Altersarmut sowie zu Inklusionsfragen aktiv Einfluss. Der VdK ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral sowie unabhängig.

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  1. Landesverbandsvorsitzender Roland Sing | © Silvija Celig
  2. Pflege macht arm | © VdK

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