Sozialverband VdK - Ortsverband Ohrnberg
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Weg mit den Barrieren

"Barrierefreiheit" bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche.

Am 1. Mai 2002 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) in Kraft. Mit ihm wurde dem Benachteiligungsverbot ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz) für Menschen mit Behinderungen Geltung verschafft.

Barrierefreiheit wird in § 4 BGG definiert:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Im Einzelnen bedeutet das:

Gestaltete Lebensbereiche
Barrierefreiheit erfasst alle Bereiche, die von Menschen gestaltet werden. So muss es Menschen mit Behinderungen nicht nur möglich sein, z.B. selbstständig alle Gebäude und Wege zu benutzen, sondern z.B. auch Automaten, Handys oder Internetseiten. Nicht dazu gehören natürliche Lebensbereiche, z.B. ein Wald, ein Sandstrand, eine Felswand. Sobald der Mensch jedoch gestaltend eingreift, kann wieder für Barrierefreiheit gesorgt werden, z.B. in Form eines Waldweges, eines Bootssteges oder einer Seilbahn.

Auffindbar, zugänglich und nutzbar
Einrichtungen und Informationen müssen nicht nur (z.B. von blinden Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen) gefunden und (z.B. stufenlos mit dem Rollstuhl) erreicht werden, sondern auch sinnvoll genutzt werden können (z.B. indem Informationen auch für sinnesbeeinträchtigte Menschen verfügbar sind).

In der allgemein üblichen Weise
Ist beispielsweise der Vordereingang nicht für Menschen im Rollstuhl nutzbar und werden diese auf einen Hintereingang verwiesen, ist der Zugang nicht „in der allgemein üblichen Weise“ gewährleistet.

Ohne besondere Erschwernis
Zugang und Nutzung sollen für Menschen mit Behinderungen ohne komplizierte Vorkehrungen möglich sein, z.B. ohne langwierige vorherige Anmeldung oder Beantragung.

Grundsätzlich ohne fremde Hilfe
Es ist immer die Lösung zu wählen, mit der möglichst viele Menschen mit Behinderungen Informationen oder Gebäude allein nutzen können.
Beispiele:

  • Ein blinder Mensch kann ein Gerät mit Hilfe einer akustischen Ausgabe allein bedienen,
  • eine Rollstuhlfahrerin kann einen Ort selbst erreichen und muss nicht getragen oder geschoben werden.

Ist dies wegen der Art der Behinderung oder der Art des Angebotes nicht möglich, so ist Barrierefreiheit nur dann gegeben, wenn der Anbieter die notwendige Hilfe bereitstellt (beispielsweise eine mobile Rampe im Bus) bzw. der Mensch mit Behinderung die notwendigen Hilfsmittel oder Assistenzpersonen (z.B. Blindenführhund, Dolmetscher) mitnehmen und einsetzen darf.

VdK Deutschland
Teilhabe und Behinderung

Mit dem Rolli in den Urlaub fliegen Was Rollstuhlfahrer bei einer Flugreise beachten sollten – beim Umstieg viel Zeit einplanen
Barrierefreiheit über den Wolken: Menschen mit Behinderung, die mit dem Flugzeug reisen wollen, haben seit einer EU-Verordnung im Jahr 2006 Anspruch auf Assistenzdienste. Der Service ist kostenlos. Der Fluggast bekommt auf dem Weg vom Check-in zum Flugzeug sowie beim Ein- und Aussteigen Hilfe. Rollstuhlfahrer sollten ihre Fluggesellschaft frühzeitig und genau über den individuellen Unterstützungsbedarf informieren.

Symbolfoto: Ein Mann im Rollstuhl fotografiert mit seinem Smartphone den Berliner Dom

Einen Urlaub – wie hier in Berlin – möchten Rollifahrer genauso genießen wie Menschen ohne Gehbehinderung. Doch Touristen im Rollstuhl müssen mehr Zeit einplanen, wenn sie mit dem Flugzeug oder der Bahn reisen.© Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Eva Konieczny, Referentin für Barrierefreiheit beim VdK Deutschland, ist schon öfter dienstlich oder als Touristin von A nach B geflogen. Ein Urlaub in Irland hat der Rollstuhlfahrerin so gut gefallen, dass sie auch dieses Jahr wieder nach Dublin fliegt. „Urlaub zu machen, ist wichtig für die Teilhabe und die Lebensqualität“, betont die Expertin.
Weniger gefällt ihr, dass Reisen für Rollifahrer mit höherem Aufwand verbunden ist und es zudem nicht unbedingt verlässlich ist. Das geht beim Buchen los: Rollstuhlfahrer sind auf Hilfe beim Ein- und Aussteigen angewiesen. Daher ist es wichtig, den individuellen Unterstützungsbedarf genau zu beschreiben. Bei manchen Fluglinien ist es möglich, den Bedarf gleich bei der Buchung mitzuteilen.
Die Referentin für Barrierefreiheit kritisiert, dass einige Fluggesellschaften zusätzlich ein medizinisches Gutachten verlangen. „Da wird an einer ärztlichen Diagnose festgemacht, ob jemand fliegen darf oder nicht. Das ist diskriminierend, defizitorientiert und nicht zulässig“, sagt Konieczny. Es fehlen zudem ein barrierefreies Kabinendesign und vergrößerte Bordtoiletten. Weitere Forderungen des VdK: „Wir brauchen ein einheitliches barrierefreies und diskriminierungsfreies Buchungssystem. Das heißt bei der gesamten Reisekette – von der Buchung, über Serviceleistungen am Flughafen, Boarding, Flugzeugaufenthalt bis hin zum Auschecken – muss Barrierefreiheit gegeben sein.“
Die 35-Jährige rät, sich die Bedarfsanmeldung schriftlich bestätigen zu lassen und alle Unterlagen zum Check-in mitzubringen.

Rolli im Frachtraum Wenn sie mit dem Flugzeug verreist, sorgt sie sich vor allem um ihren Elektro-Rollstuhl, der im Frachtraum verstaut wird. Sie muss ihren Rolli jedes Mal dem Flughafenpersonal überlassen, was ihr nicht leicht fällt, obwohl er noch nie beschädigt wurde. „Der eigene Rollstuhl ist das A und O für die Selbstbestimmung.“ Er sei an den Benutzer angepasst und könne nicht so einfach ersetzt werden – erst recht nicht in einem anderen Land.
Für den barrierefreien Zugang ins Flugzeug sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilitätsdienste zuständig. „Wir sind sozusagen die Füße der mobilitätseingeschränkten Passagiere“, sagt Bärbel Töpfer, Geschäftsleiterin der FraCareServices GmbH, dem Mobilitätsservice des Frankfurter Flughafens. An Deutschlands größtem Flughafen kümmern sich täglich rund 900 Mitarbeiter im Drei-Schicht-Betrieb um durchschnittlich 3500 Menschen mit Mobilitäts¬einschränkung, so Töpfer. Das Helfer-Team nutzt für die Fluggäste verschiedene Hilfs- und Transportmittel, um sie vom Check-in ins Flugzeug zu bringen.

Einstieg mit Hubwagen So fährt ein großer Hubwagen, der etwa 15 Rollstuhlfahrern Platz bietet und sich bis zu acht Meter nach oben bewegen kann, Passagiere vom Rollfeld in die Flugzeugkabine. Rollifahrer steigen vor dem Abflug als Erste in die Maschine ein und nach der Landung als Letzte wieder aus. Beim Umstieg sei mehr Zeit einzuplanen.
Die Spezialistin weist auf die im Luftverkehr internationalen und standardisierten Betreuungscodes hin, nach denen sich die Helfer richten. So hat ein Fluggast, der weder selbstständig laufen noch Treppen steigen kann, den Betreuungsbedarf WCHC (das Kürzel steht für „Wheelchair Completely“). Töpfer empfiehlt Menschen mit Behinderung, sich über den zutreffenden Betreuungscode zu informieren und diesen der Fluggesellschaft vorab mitzuteilen.

VdK-Behindetenparkplatz

VdK-Behindetenparkplatz© VdK

VdK Baden-Württemberg

Hinkommen - Reinkommen - Klarkommen

von Uwe Würthenberger, stv. Landesverbandsvorsitzender

Liebe Leser,
es gibt vielfältige Barrieren und Hindernisse im täglichen Leben, die nicht immer physischer Natur sind, sondern sich zumeist in den Köpfen der Menschen wiederfinden. Diese gilt es abzubauen. Wir werben dafür, dass eine umfassende „Barrierefreiheit“ so selbstverständlich wird, wie es der „Brandschutz“ bereits ist. Sie wissen, dass wegen der gravierenden Mängel am neuen Berliner Flughaben noch immer keine Flugzeuge starten dürfen. Barrierefreiheit nützt ausnahmslos allen Menschen.

Uwe Würthenberger

Uwe Würthenberger© Inhoffen

Umfassende „Barrierefreiheit“ muss als konstanter und unveränderbarer Begriff fest in unserem Denken verankert werden.
Dem Sozialverband VdK ist „Barrierefreiheit“ ein stetes Anliegen. Um dieses Bedürfnis zu unterstreichen haben wir die Grundsatzerklärung zum „Barrierefreien Baden-Württemberg“ verabschiedet. Wir beschränken uns darin ganz bewusst nicht auf barrierefreies Bauen, son-dern wählen einen viel breiteren gesellschaftlichen Ansatz. Nach unserer Auffassung ist es notwendig nicht nur den öffentlichen Raum barrierefrei zu gestalten. Barrierefrei müssen deshalb zum Beispiel alle Neubauten, Altbauten, Arbeitsplätze und öffentliche Verkehrsmittel sein oder werden. Dabei spielt die „Inklusion“ und das „Design für alle“ eine entscheidende Rolle.
Sie alle wissen, dass sich unter dem geflügelten Wort des demografischen Wandels unsere Gesellschaft den kommenden Jahren stark verändern wird. Wir alle werden die vielfältigen Herausforderungen und des „älter werdens“ Tag täglich meistern müssen. Dennoch ist es ein großes Glück gesund älter zu werden. Barrierefreiheit, „Inklusion“ und „Design für alle“ unterstützen uns hierbei.
Dies gibt es aber nicht zum Nulltarif. Es kostet Geld und erfordert große Anstrengungen in allen Bereichen. In diesem Sinne hat der Sozialverband VdK dieser Tage zur anstehenden Novellierung der Landesbauordnung Stellung bezogen. Was wir fordern? Selbstverständlich ausnahmslos umfassende „Barrierefreiheit“! Dass dies nicht überall gelingen kann ist auch uns einsichtig. Aber ein Anfang muss gemacht werden! Ausnahmen nur dann, wenn es beim „Besten Willen“ nicht anders geht!
Von hier aus möchte ich Sie deshalb herzlich bitten und auffordern „Barrieren und Hindernis-se“ nicht einfach und selbstverständlich hinzunehmen. Hinterfragen Sie Barrieren und Hin-dernisse mit dem Ziel etwas zu verbessern – ganz im Sinne von mehr „Barrierefreiheit“.
Sie tun damit nicht nur anderen einen Gefallen, sondern auch sich selbst – auch Sie werden älter werden!

Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht!

Weg mit den Barrieren

© Sozialverband VdK
Mit der Bahn vereisen, das Internet nutzen, zum Arzt, ins Kino gehen? für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung ist das nicht selbstverständlich.
Jeden Tag stoßen sie auf viele Barrieren.
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesregierung 2009 verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine barrierefreie Gesellschaft zu treffen.
Aber: Bestehende Vorgaben werden oftmals nicht umgesetzt. In einigen Bereichen fehlen klare gesetzliche Regelungen sogar ganz.
Das muss sich ändern!

Banner "Weg mit den Barrieren!". Unterstützen Sie den VdK

Mit der Kampagne "Weg mit den Barrieren" macht sich der Sozialverband VdK für eine barrierefreie Gesellschaft stark.
Mehr als 7,5 Mill. Menschen leben in Deutschland mit eine Schwerbehinderung, weiter 17 Mill. Erwachsene sind schon heute dauerhaft in ihrem Alltag eingeschränkt. In Zukunft werden es deutlich mehr, denn das durchschnittliche Lebensalter steigt.
Es wird höchste Zeit sich für ein barrierefreies Deutschland stark zu machen
Landkarte der Barrieren
Herzstück der Kampagne ist die Landkarte der Barrieren. Mitmachen ist einfach:
Wer eine Barriere entdeckt, trägt sie aufweg-mit-den-barrieren!. Der VdK wird besonders ärgerliche Barrieren öffentlich machen und bei den Verantwortlichen nachhaken.
Unterstützen Sie unsere Forderung und melden Sie Barrieren!

Kennen Sie Ihre Rechte als Patient?https://www.vdk.de/bv-suedwuerttemberg/ID154209

Button "Weg mit den Barrieren!". Unterstützen Sie den VdK
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  1. Symbolfoto: Ein Mann im Rollstuhl fotografiert mit seinem Smartphone den Berliner Dom | © Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de
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  3. Uwe Würthenberger | © Inhoffen
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