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Anwaltsberatung
Die Anwaltsberatung ist eine Sonderleistung neben dem allgemeinen Sozialrechtschutz unserer VdK-Juristen. Sie wird durch zugelassene Rechtsanwälte unseres Vertrauens in den Räumen unserer Bezirks-geschäftsstellen erbracht. Unsere Mitglieder erhalten kostenlos Auskunft über "Fragen am Rande des Sozialrechts", die unsere Bevollmächtigten nicht erteilen dürfen. Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:
- Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
- Abfassung eines Testaments
- Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
- Mobbing am Arbeitsplatz wegen Behinderung
- Streitigkeiten aus privaten Versicherungsverträgen
- Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Zusagen (z. B. Barrierefreiheit)
- Barrierefreie Anpassung von Miet-Wohnraum.
Die anfallenden Erst-Beratungsgebühren trägt der Landesverband. Wird anschließend ein weitergehendes Tätigwerden - etwa eine Vertretung - durch unseren Vertrauensanwalt gewünscht, muss allerdings eine gesonderte Beauftragung auf eigene Kosten erfolgen.
Achtung!
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Gebühren, die durch die Beauftragung unserer Vertrauensanwälte entstehen, nicht vom VdK getragen werden können!
Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtschutz-Leistung im Rahmen der VdK-Mitgliedschaft, sondern um eine "normale" Anwaltsbeauftragung! Eine
Kostenübernahme kann daher nur durch eine private Rechtschutzversicherung erfolgen! Zur Vermeidung von Missverständnissen wird daher dringend geraten, vor einer weitergehenden Beauftragung nach der Höhe der zu erwartenden Kosten und Gebühren zu fragen!
Die Anwaltsberatungen sind jeden 1. Montag im Monat in unserer Bezirksgeschäftsstelle in Kassel. Wenn Sie eine Beratung zu oben genannten Themen wünschen, vermittel wir gerne einen Beratungstermin.