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Sozialrechtsschutz
#FG{Die VdK Sozialrechtsschutz gGmbH vertritt VdK-Mitglieder bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche vor Behörden sowie vor Sozial- und Verwaltungsgerichten.
Für unsere Mitglieder gibt es keine Wartezeiten.
Wir helfen Ihnen zum Beispiel - um nur einige Bereiche aufzuzeigen - wenn:
Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt worden ist.
Sie mit der Einstufung Ihres Grades der Behinderung nicht einverstanden sind.
Ihr Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt worden ist.
Sie um die Anerkennung eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit kämpfen müssen.
Informieren Sie sich über das Kostenrisiko bei Widerspruchs- und Klageverfahren, das sich nach der steuerlichen Bedürftigkeit richtet.
Hier werden wir für Sie tätig:
Agenturen für Arbeit - Berufsgenossenschaft
Deutsche Rentenversicherung - Integrationsämter
Krankenkassen - Pflegekassen
Sozialämter - Sozial- und Verwaltungsgericht
Versorgungsverwaltungen
Sprechen Sie mit unserem Sozialberater und 1. Vorstand - Herrn Wolfgang Lübke
Tel.: 07423 - 2332 - Email: wolfgang.luebke@t-online.de