"Ein Augenblick kann alles ändern..." Vorsorge für den Ernstfall
Vorsorge sollte jeder treffen für den Fall, dass er aus
gesundheitlichen Gründen oder bedingt durch einen Unfall
vorübergehnd oder dauerhaft in seiner
Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist.
So sollte jeder frühzeitig dafür sorgen, dass in
diesen Fällen vertraute Personen - Familienangehörige
oder eine andere Vertrauensperson - Entscheidungen hinsichtlich
Gesundheits- ,Unterbringungs-, Vermögens- und anderen
rechtlichen Fragen in seinem Sinne treffen können und nicht
von einem vom Betreuungsgricht eingesetzten "fremden" Betreuer
getroffen werden.
Möglichkeiten für derartige Fälle vorzusorgen
sind:
die "Patientenverfügung"
die "Betreuungsverfügung"
die "Vorsorgevollmacht"
Informationen hierüber erhalten sie bei allen
Vorstandmitgliedern des VdK- Ortsvereines Oberachern-
Mösbach.
Grundlage für die Informattion ist die vom VdK
Landesverband Baden-Würtemberg herausgegebene und auf der
Grundlage der Beschlüsse des Deutschen bundestages
aktualisierte Informationsbroschüre "Ein Augenblick
kann alles ändern" -Vorsorge für den Ernstfall,
Stuttgart 7/2010.