Sozialverband VdK - Ortsverband Oberachern-Mösbach
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"Ein Augenblick kann alles ändern..." Vorsorge für den Ernstfall

Vorsorge sollte jeder treffen für den Fall, dass er aus gesundheitlichen Gründen oder bedingt durch einen Unfall vorübergehnd oder dauerhaft in seiner Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist.

So sollte jeder frühzeitig dafür sorgen, dass in diesen Fällen vertraute Personen - Familienangehörige oder eine andere Vertrauensperson - Entscheidungen hinsichtlich Gesundheits- ,Unterbringungs-, Vermögens- und anderen rechtlichen Fragen in seinem Sinne treffen können und nicht von einem vom Betreuungsgricht eingesetzten "fremden" Betreuer getroffen werden.

Möglichkeiten für derartige Fälle vorzusorgen sind:

  • die "Patientenverfügung"
  • die "Betreuungsverfügung"
  • die "Vorsorgevollmacht"

Informationen hierüber erhalten sie bei allen Vorstandmitgliedern des VdK- Ortsvereines Oberachern- Mösbach.

Grundlage für die Informattion ist die vom VdK Landesverband Baden-Würtemberg herausgegebene und auf der Grundlage der Beschlüsse des Deutschen bundestages aktualisierte Informationsbroschüre "Ein Augenblick kann alles ändern" -Vorsorge für den Ernstfall, Stuttgart 7/2010.