Sozialverband VdK - Ortsverband Niederreifenberg
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Beratung zum Sozialgesetzbuch (SGB)
Sozialberatung

Die Mitarbeiter/innen des VdK beraten die Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfen, übernehmen den Schriftverkehr oder begleiten zu Arzt- oder Behördengängen.
In strittigen Fällen - wenn zur Durchsetzung der Rechte Widerspruch oder Klage eingelegt werden müssen - werden unsere Mitglieder durch die hauptamtlichen Sozialjuristinnen und -juristen in den zehn Bezirksgeschäftsstellen vor Behörden, Verwaltungen und Gerichten vertreten - wenn's sein muss, durch alle Instanzen. Fast jedes 5. Verfahren vor den Sozialgerichten in Hessen und jedes 15. in Thüringen wird von VdK-Bevollmächtigten geführt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unseres Kreisverbands Usinger Land

Terminvereinbarungen für alle Sprechstunden erfolgen ausschließlich nur unter der Telefonnummer 06081-5862824

VdK hilft bei der Beantragung von Hilfsmitteln

Ursprung: Die Rheinpfalz
Hilfsmittel schriftlich beantragen.
Wenn die Krankenkasse Anträge ablehnt, ist Widerspruch möglich - Eilverfahren vor Sozialgericht

Von Andreas Kunze

Wenn eine gesetzliche Krankenkasse knapp bei Kasse ist, dürfen deswegen keineswegs Leistungen abgelehnt werden. Es kommt allein auf den Patienten an, der bei ablehnenden Bescheiden seine Rechte kennen sollte.

Ob eine neue Prothese, orthopädische Schuhe oder etwa ein Lesegerät für den Computer bezahlt werden muss, kann zum Streitfall werden. Denn Anspruch auf ein sogenanntes Hilfsmittel besteht nur, wenn es für den jeweiligen Patienten medizinisch notwendig und für den Ausgleich von körperlichen Beeinträchtigungen zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Mitunter müssen die Gerichte entscheiden, ob bei einem Patienten ein Anspruch auf ein Hilfsmittel besteht.

Ein Beispiel: die Computer-Braillezeile für Sehbehinderte. Ein solches Gerät formt Bildschirmzeilen zu Blindenschrift, die sich dann mit den Fingern lesen lässt. Das Bundessozialgericht hat die Computer-Braillezeile als notwendiges Hilfsmittel anerkannt, damit das Grundbedürfnis nach Information erfüllt werden könne (Aktenzeichzen: B 3 KR 6/97). Wäre der Rechtsweg in diesem Falle nicht beschritten worden, würden Krankenkassen wohl noch heute solche Geräte verweigern.

Damit Krankenkassenmitglieder ihre Rechte richtig wahrnehmen können, sind folgende Schritte notwendig:

Schriftlicher Antrag.
Der Versicherte stellt bei der Krankenkasse möglichst einen schriftlichen Antrag für ein Hilfsmittel, das ihm der Arzt verschrieben hat. Mit dem Antrag fordert er einen "rechtsmittelfähigen Bescheid". Mit einem schlichten Anruf ("Das dürfen wir leider nicht übernehmen.") sollte sich der Versicherte im Fall einer Ablehnung nicht zufrieden geben - erst der förmliche Ablehnungsbescheid ermöglicht weitere Schritte.

Widerspruch.
Hat die Krankenkasse eine Leistung abgelehnt, muss innerhalb eines Monats der Widerspruch erfolgen. Das kann der Versicherte mündlich in einer Filiale der Krankenkasse tun, indem er den Widerspruch "zur Niederschrift" erklärt. Die Krankenkasse fertigt darüber dann ein Protokoll an. Üblicher ist der schriftliche Widerspruch per Brief. Auch ein Fax reicht (Verwaltungsgericht Sigmaringen, Aktenzeichen 5 K 1313/04).

Mit dem Widerspruch muss die Krankenkasse die Entscheidung noch mal überprüfen. Eine gute Begründung ist nicht notwendig - erhöht aber die Chancen.

Schnellverfahren.
Bis die Krankenkasse über den Widerspruch entschieden hat, können Wochen oder sogar Monate vergehen. Mitunter kann es für den Betroffenen sinnvoll sein, gleichzeitig mit dem Widerspruch beim Sozialgericht einen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz zu stellen.

In einem solchen Eilverfahren kann das Sozialgericht kurzfristig entscheiden, dass die Krankenkasse eine Leistung vorläufig zu übernehmen hat, bis das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist.

Klage erheben.
Weist die Krankenkasse den Widerspruch zurück, muss Klage beim Sozialgericht erhoben werden, in der Regel ebenfalls innerhalb eines Monats.

Ein großer Vorteil: Versicherte können bei Sozialgerichten kostenlos klagen - geht der Prozess verloren, müssen sie weder Gerichtsgebühren und die Kosten der beklagten Krankenkasse übernehmen. Wer sich von einem Anwalt vertreten lässt, muss aber die eigenen Anwaltskosten tragen.

In allen Fällen können Sie mit Unterstützung von Juristinnen und Juristen des VdK Ihren Rechtsanspruch durchsetzen.

Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand

Die Krankenkassen wollen die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) von Ärzten stärker unter die Lupe nehmen. Zusammen mit dem Medizinischen Dienst stellte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) am Mittwoch in Berlin eine Internetseite vor, auf der die vom Patienten selbst zu zahlenden Leistungen bewertet werden sollen. Die Bewertungen sollten auf "Grundlage von unabhängigen Studien" erfolgen und vor allem über Nutzen und Risiken der Leistungen informieren, sagte die Vorsitzende der Gesetzlichen Krankenkassen Doris Pfeiffer.
Alles Weitere finden Sie in dem nachfolgenden Link:
http://www.igel-monitor.de

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