Seiteninhalt
Artikel 5: Meinungsfreiheit in aufgeheizter Stimmung
„Und davon sprechen, was uns womöglich noch blühen kann" (W. Bruners)
Mit der Befestigung des Artikels 5 auf Sitzbänken in der Siedlung Engelbleck erinnert der VdK Ortsverband Neuwerk/Lürrip an ein Ereignis, das sich 1933 in der Siedlung abspielte:
Nach dem Ende des 1. Weltkriegs herrschte in breiten Teilen der Bevölkerung Not und Armut, das Selbstwertgefühl lag am Boden, die Stimmung war aufgepeitscht und Straßenkämpfe zwischen Sympathisanten gegensätzlicher politischer Lager keine Seltenheit.
Eine politisch motivierte Schießerei zwischen Anhängern der NSDAP und KPD fand im Februar 1933 auch in der Siedlung Engelbleck statt, in deren Folge ein 18 Jahre junger Mann auf der Rauherstrasse verstarb. Anwohner versuchten vergeblich den Sterbenden in ein Haus zu tragen wegen weiterer Schüsse; ein Akt der Menschlichkeit scheitert im sprichwörtlichen „Eifer des Gefechts“, wollen sich Helfer nicht selbst in Todesgefahr begeben.
Ausführlich und sachlich berichtete die Gladbacher Zeitung am 09.02.1933 von dieser Begebenheit, ältere Anwohner erzählten ihren Kindern und Enkeln noch Jahrzehnte später diese Geschichte. Der junge Mann war Täter und Opfer zugleich, offenbar hin und her gerissen zwischen extremen rechten und linken Gedankengut.
Die politische Lage in Deutschland 1933 und 2019 ist nicht vergleichbar. Gründe für eine verunsicherte Gesellschaft, wachsende Unzufriedenheit und Verlust eines Selbstwertgefühls in Teilen der Bevölkerung ändern sich. Immer wieder gab und gibt es Menschen, die mit spitzfindiger Wortwahl aufstacheln und Stimmungen aufheizen.
Freie Meinungsäußerung heißt auch andere Meinungen gelten zu lassen, heißt auch mal zuzuhören. Ansonsten droht eine eingeschränkte Sichtweise, die allerdings keinen Zusammenhalt bringt – weder im Kleinen noch im Großen.