Sozialverband VdK - Ortsverband Neuhof
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Vortrag zum Thema Betreuungsrecht

26.04.2016

Vortrag von Rechtsanwalt und Notar Thomas Gaul zum Betreuungsrecht
Neuhof. Eine überwältigende Zahl VdK-Neuhof-Mitglieder und Mitglieder der KAB Neuhof,
sowie zahlreiche Gasthörer, informierten sich bei einer vom VdK Neuhof organisierten
gemeinsamen Veranstaltung der beiden Verbände zum Thema "Betreuungsrecht-worum
geht es?". Referent war Rechtsanwalt und Notar Thomas Gaul, Neuhof. Er betonte
ausdrücklich, das der eigene Wille bei schwierigen Entscheidungen auch in kritischen
Lebensphasen Beachtung findet, wenn man rechtzeitig, das heißt bei voller Geschäfts-
fähigkeit, Vorsorge getroffen hat. Dieser Wille wird gewährleistet durch eine Vorsorge-
vollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung, häufig auch insgesamt
Generalvollmacht bezeichnet. Rechtsanwalt und Notar Gaul machte an Beispielen aus
seiner beruflichen Tätigkeit deutlich, dass Streitigkeiten innerhalb der Familien hätten
vermieden werden können, wenn für den Ernstfall Vorsorge getroffen worden wäre. Jeder
Mensch, ob jung oder alt, könne durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung ins
Koma fallen oder geistig so stark beeinträchtigt sein, dass man entscheidungsunfähig
ist und seinen Willen nicht mehr äußern kann. RA und Notar Gaul betonte, dass
entgegen landläufiger Meinung bei volljährigen Erwachsenen weder Eltern noch die
Kinder oder der Ehepartner rechtsverbindliche Entscheidungen treffen können.
Wenn keine Vollmacht erteilt wurde, sei ein gerichtlich bestellter Betreuer erforderlich.

Detailliert erklärte er, wofür die verschiedenen Vollmachten oder Verfügungen stünden:
-Patientenverfügung für die medizinische und pflegerische Behandlung,
-Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für die Regelung der persönlichen und
finanziellen Angelegenheiten.

Er mahnte an, dass da, wo es möglich ist, ein Angehöriger oder auch mehrere
Angehörige zusammen, die das Vertrauen des Vollmachtgebers besitzen, Vollmacht-
nehmer sein sollten. Diese Personen könnten den Willen des Verfassers der
Vollmacht im Notfall besser einschätzen als z. B. ein gerichtlich bestellter Betreuer.
Nur eine von einem Notar beurkundete Vollmacht, beim Notarregister hinterlegt, biete
volle Rechtssicherheit. Selbstverständlich sei es möglich, dass man eine Vollmacht
jederzeit abändern könne, wenn die jeweilige Situation dies erforderlich mache.
Nach den Informationen beantwortete der Referent fachkundig und kompetent die
zahlreichen Fragen der Zuhörer.

Erna Kreß für den VdK Neuhof und Otto Möller für die KAB Neuhof dankten am
Ende der Veranstaltung Rechtsanwalt und Notar Thomas Gaul für die wertvollen
Hinweise.

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  1. Referent Thomas Gaul | © Stefan Heil

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