Sozialverband VdK - Ortsverband Nagold
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Pflege macht arm

Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit!

Pflegebedürftigkeit wird in Baden-Württemberg zunehmend zum Armutsrisiko. Denn wer pflegebedürftig ist und im Heim lebt, muss einen großen Anteil der Kosten selbst bezahlen. Somit werden viele Heimbewohner in die Sozialhilfe gedrängt. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert: Das Land muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten!

Pflege darf nicht arm machen!
Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt, deren Zielformulierung war, niemanden im Alter wegen Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall werden zu lassen. Aktuell wird dieses Ziel allerdings verfehlt!

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert das Land auf, die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen wieder zu übernehmen!

Historischer Rückblick
Seit 1995 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Pflegeversicherung. Für deren Einführung hatte der Sozialverband VdK damals jahrelang gekämpft. Eine wichtige pflegepolitische Weichenstellung erfolgte zum 1. Januar 2017. Die Einstufung von Pflegebedürftigen wurde von 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt. Damit sind Leistungsverbesserungen auch für dementiell Erkrankte in der Pflegeversicherung verbunden. Doch trotz dieser sozialpolitischen Maßnahme gibt es in der Pflege weiterhin wichtigen Handlungsbedarf. Denn Fakt ist: In vielen Fällen führt Pflegebedürftigkeit zu Armut, beziehungsweise sind Betroffene auf Sozialhilfe angewiesen. So leiden immer mehr Heimbewohner unter den steigenden Kosten und der sich öffnenden Schere zwischen dem zu erbringenden Eigenanteil und den gesetzlichen Pflegeversicherungsleistungen für stationäre Pflege. In Zukunft wird sich dieses Problem weiter verschärfen, weil auch ein reduziertes Rentenniveau und Zuzahlungen, zum Beispiel in der gesetzlichen Krankenversicherung, dazu beitragen, dass viele Menschen nach ihrem Arbeitsleben ihren Eigenanteil im Pflegeheim nicht mehr werden tragen können.

Durch zu hohe Heimkosten werden schon heute jährlich viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland zum Sozialfall. Das darf nicht sein! Es ist entwürdigend, am Lebensabend, nach einem arbeitsreichen Leben, zum Sozialamt gehen zu müssen und zum Bittsteller und Taschengeldempfänger erniedrigt zu werden. Daher appelliert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg an die Politik und insbesondere an die Landesregierung: „Die Pflegeheimkosten müssen sinken! Und deshalb muss sich das Land Baden-Württemberg wieder für die Investitionskosten der Pflegeheime verantwortlich fühlen!“

Unterstützen Sie unsere Aktion mit Ihrer Unterschrift und setzen Sie sich für eine gerechte und angemessene Pflegeversorgung im Alter ein.

Auch das Land ist verantwortlich
Nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten! Das ist der Ansatzpunkt unserer Kritik.

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