Sozialverband VdK - Ortsverband Münstertal
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Pressemitteilungen

MÜTTERRENTE(1)

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Grundsicherung nicht belasten:
VdK will Korrektur der Mütterrente.

(teletext.zdf. 18.07.2018)
Der Sozialverband VdK hat die Bundesregierung zu Korrekturen bei der Mütterrente aufgefordert, um zu verhindern, dass diese bei ärmeren Frauen auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird.
"Eigentlich waren die Verbesserungen dafür gedacht, gerade armen alten Müttern ein höheres Einkommen zu verschaffen", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die höhere Mütterrente werde bei Bezieherinnen von Grundsicherung aber "sofort einkassiert".

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Ausgewählte Artikel der VdK-Zeitung, (nur Text siehe Bild)

VdK-Zeitung-November-2020

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Verena Bentele

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland© Susie Knoll

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland
„Wir wollen Menschen für uns begeistern, die dasselbe wollen wie wir: eine soziale, gerechte Gesellschaft für alle, für Jung und Alt, für Menschen mit und ohne Behinderungen“
Statt Grundrente: VdK will Freibetrag für die Rente in der Grundsicherung
In den Ballungsräumen wird das Wohnen immer teurer - auch für Rentner. Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, will die Unterschiede im Wohnen zwischen teueren Städten und günstigerem Land bei der geplanten Grundrente berücksichtigt sehen. Dies kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
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"Auch aus Sicht des Sozialverband VdK Deutschland werden die steigenden Wohnkosten in Ballungsräumen in Zukunft immer mehr zu einem Problem vor allem auch für ältere Menschen, die von niedrigen Renten leben müssen. Mit einer höheren Grundrente für Personen in Ballungsräumen lässt sich dieses Problem jedoch nicht lösen. Die Grundrente soll laut Koalitionsvertrag ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs garantieren. Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund richtig anmerkt, kann ein bundesweites Alterssicherungssystem jedoch nicht die regional unterschiedlichen Lebenshaltungskosten ausgleichen. Zudem würde nur ein geringer Personenkreis von der geplanten 'Grundrente' profitieren, weil die Zugangsvoraussetzungen zu hoch sind und Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist aus Sicht des Sozialverband VdK eine Freibetragsregelung für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung der bessere Weg, von dem viele Versicherte mit einem niedrigen Rentenanspruch profitieren."
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28.01.2018
Bahnsteige müssen barrierefrei sein
Protest des VdK zeigt Wirkung – Verbände werden an Planungen beteiligt.

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„Bislang galt es als wirtschaftlich nicht vertretbar, in den Regionen, in denen 55 Zentimeter hohe Bahnsteige dominieren, auf 76 Zentimeter zu wechseln“© by imago/epd

Für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte wird oft keine Rücksicht genommen!

Auf Initiative des VdK werden Behindertenverbände künftig sofort und kontinuierlich in die Planungen der Bahn einbezogen. Das wurde Anfang Januar 2018 bei einem Treffen mit Bahnvorständen, an dem VdK-Präsidentin Ulrike Mascher und VdK-Bundesgeschäftsführer Jens Kaffenberger teilnahmen, vereinbart.
Die geplante Höhenveränderung der Bahnsteige war ohne Beteiligung der Verbände erarbeitet worden. „Das ist umso unverständlicher, weil die Verbände von Menschen mit Behinderung bislang aktiv an der Erarbeitung von bereits drei Bahnprogrammen mitgewirkt haben. Es darf nicht sein, dass zukünftig beim zentralen Thema Barrierefreiheit an den Interessen von Menschen mit Behinderung vorbei verhandelt wird“, so Ulrike Mascher.
Bahnsteige sollen einheitlich auf 76 Zentimeter erhöht werden.
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich im Regionalverkehr in Deutschland zwei Bahnsteighöhen etabliert. Einige Bundesländer haben auf eine Bahnsteighöhe von 55 Zentimetern gesetzt. Nun sollen laut neuem Bahnsteighöhenkonzept die Bahnsteige einheitlich auf 76 Zentimeter erhöht werden. So wird der Spalt zwischen Zug und Bahnsteigkante größer und damit für Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkungen zum Problem.
„Bislang galt es als wirtschaftlich nicht vertretbar, in den Regionen, in denen 55 Zentimeter hohe Bahnsteige dominieren, auf 76 Zentimeter zu wechseln“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Es sei nicht nachvollziehbar, warum sich diese Bewertung plötzlich geändert habe. Ein weiterer Vorteil der geringeren Bahnsteighöhe sei der niveaugleiche Einstieg mit einem automatisch ausfahrbaren Übertritt, wodurch kein Personaleinsatz notwendig ist.
Bahnsteighöhenkonzept: Negative Auswirkungen müssen verhindert werden
Deshalb unterstützt der VdK die Verkehrsministerkonferenz in ihrer Forderung, ein Bahnsteigkonzept zwischen Bahn, Bund und Ländern zu entwickeln, und macht sich zudem für ein sofortiges Moratorium stark. „Wir müssen verhindern, dass die akuten negativen Auswirkungen des neuen Bahnsteighöhenkonzeptes in zahlreichen Kommunen weiter greifen“, betont Mascher.
Grundsätzlich spricht sich der VdK jedoch nicht gegen eine anzustrebende, bundesweit einheitliche Bahnsteighöhe von 76 Zentimetern aus, fordert aber, dass die Umsetzung des neuen Bahnsteighöhenkonzepts nicht zu Verschlechterungen der Barrierefreiheit führt.

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