Sozialverband VdK - Ortsverband Mühlacker - Sternenfels - Illingen
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Grundlagen zur Rentenberechnung

Die Lohnbezogene, Beitragsabhängige und dynamische Rente leitet sich aus einer Rentenformel mit drei Faktoren ab:
persönliche Entgeltpunkte
x Rentenartfaktor
x aktueller Rentenwert
= monatlicher Rentenbetrag

Rente online Berechnen:
Hier Berechnen:https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html

Entgeltpunkte
Das in den Kalenderjahren bis zur Rente durch Beiträge versicherte Einkommmen wird in Entgeltpunkte (EP) umgerechnet. Diese werden folgendermaßen errechnet:
Das persönliche Jahreseinkommen wird durch das Durchschnittsjahreseinkommen aller Versicherten geteilt. Wer in einem Jahr durchschnittlich genauso viel beitragspflichtiges Einkommen erzielt hat wie alle anderen Versicherten, erhält einen Entgeltpunkt (1,0).
Wer weniger verdient hat, erhält einen Entgeltpunktwert von unter 1,0; wer mehr verdient hat, erhält entsprechend einen Wert von mehr als 1,0.
Für das Jahr des Rentenbeginns und das Jahr davor werden zunächst durchschnittliche Entgeltpunkte berechnet, weil das genaue Durchschnittseinkommen für diese Jahre noch nicht berechnet ist.
Entgeltpunkte werden bis auf vier Dezimalstellen nach dem Komma berechnet, danach wird gerundet.
Ein Beispiel zur Orientierung: Das Durchschnittsentgelt der Versicherten für das Jahr 2016 lag bei 36.188 Euro pro Jahr.
Wer also im Jahr 2016 ein Einkommen von 36.188 Euro hatte, bekommt genau 1,0 Entgeltpunkte. Wer mit einem Teilzeitjob 18.094 Euro verdient hat (also die Hälfte), erhält 0,5 Entgeltpunkte angerechnet.
Die Ermittlung der Entgeltpunkte hängt von erzielten Einkommen ab. Wie lange man dafür im Jahr gearbeitet hat und wie hoch der Beitragssatz für die Rentenversicherung war, ist nicht entscheidend.
Für die Umrechnung der Entgelte in den neuen Bundesländern gelten besondere Werte - fragen Sie Ihren Rentenversicherungsträger.
Neben den Beitragszeiten (zu denen auch spezielle Zeiten wie etwa Pflege- und Erziehungszeiten gehören) sind auch beitragsfreie und Beitragsgeminderte Zeiten zur Berechnung der Rente wichtig, denn auch für sie werden Entgeltpunkte angerechnet. Rentensteigernd wirken sich demnach auch Anrechnungszeiten, Ersatzseiten und Zurechnungszeiten aus. Am Ende werden alle Entgeltpunkte des Versicherungslebens zusammengezählt.

Zur genauen Berechnung werden nun aber noch die persönlichen Entgeltpunkte mit Hilfe des Zugangsfaktors ermittelt:
Der Zugangsfaktor
Um finanzielle Vor- und Nachteile auszugleichen, wenn jemand die Rente frühzeitig in Anspruch nimmt oder wenn jemand über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeitet, werden mit dem so genannten Zugangsfaktor die persönlichen Entgeltpunkte ausgerechnet.
Die persönlichen Entgeltpunkte ergeben sich aus Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor.
Der Zugangsfaktor entscheidet über mögliche Rentenabschläge oder Rentenzuschläge. Für jeden Monat, der die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, verringert sich der Zugangsfaktor (der im allgemeinen 1,0 beträgt) um 0,003. Maximal kann der Abschlag für 36 Monate erhoben werden.
Wird die Rente erst nach dem regulären Renteneintrittsalter in Anspruch genommen, erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden Monat um 0,005. Hier gilt die Obergrenze von 36 Monaten nicht.

Ein Rechenbeispiel für den Zugangsfaktor:
Herr Mustermann hat 45 Entgeltpunkte auf seinem Rentenkonto gesammelt. Er nimmt die Altersrente jedoch nicht mit dem 65. Lebensjahr in Anspruch, sondern erst ein Jahr später. Sein persönlicher Zugangsfaktor beträgt 1,06:
• 1,0 ist der Zugangsfaktor bei Renten wegen Alters, die mit Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 65. Lebensjahres oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters beginnen.
• Hinzu kommt der Wert 0,06 für die 12 Monate, die Herr Mustermann länger gearbeitet hat (12 mal 0,005).
Die persönlichen Entgeltpunkte von Herrn Mustermann errechnen sich, wie oben beschrieben, so:
Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor
In diesem Beispiel:
45 mal 1,06 = 47,7.
Herr Mustermann hat dadurch mehr persönliche Entgeltpunkte (47,7) und bekommt dadurch rund 6 Prozent mehr Rente - lebenslang.
Umgekehrt erhält man durch einen verminderten Zugangsfaktor weniger Rente, zum Beispiel wenn man schon mit 63 Jahren in Rente geht.

Der Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor bestimmt die Höhe der Rente je nach Rentenart (siehe dazu SGB VI § 67).
Rentenartfaktoren für die unterschiedlichen Rentenarten:
• Renten wegen Alters: 1,0
• Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: 0,5
• Renten wegen voller Erwerbsminderung: 1,0
• Erziehungsrenten: 1,0
• kleine Witwen-/Witwerrente bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte oder Lebenspartner verstorben ist: 1,0; anschließend: 0,25
• großen Witwen-/Witwerrente bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte oder Lebenspartner verstorben ist: 1,0; anschließend: 0,55
• Halbwaisenrente: 0,1
• Vollwaisenrente: 0,2
Beispiele zur Erläuterung: Die volle Erwerbsminderungsrente soll die Rente in voller Höhe ersetzen. Daher hat sie den Rentenartfaktor 1,0. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sichert demgegenüber nur 50 Prozent ab, daher ist der Rentenartfaktor 0,5. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten, daher beträgt der Rentenartfaktor 0,55.
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht.

Der Rentenwert http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/238644/publicationFile/63798/07_aktuelle_daten_2014.pdf Näheres zum aktuellen Rentenwert finden Sie im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) § 68.
Der Nachhaltigkeitsfaktor
Seit dem 1. Juli 2005 wird erstmalig der Nachhaltigkeitsfaktor in die Berechnung der Rente mit einbezogen. Dieser Faktor soll die demografische Entwicklung der deutschen Bevölkerung mit berücksichtigen.
Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von Leistungsbeziehern (Leuten, die Rente erhalten) und versicherungspflichtigen Beschäftigten (den Beitragszahlenden). Er wirkt sich auf die
Rentenanpassung aus, die jedes Jahr zum 1. Juli erfolgen soll.
Eine vorläufige Berechnung bekommt man jedes Jahr mit der so genannten Renteninformation zugeschickt. Es handelt sich hierbei um eine Voraus-Berechnung, die nicht der tatsächlichen Endberechnung entsprechen muss.

(© Deutsche Rentenvers.)



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Aktualisiert: 28.07.2018_MSCH

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