Seiteninhalt
KW 27 Die Eigenanteile Pflegebedürftiger dürfen nicht steigen
Die Eigenanteile Pflegebedürftiger dürfen nicht steigen Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur besseren Bezahlung in der Pflege auf den Weg gebracht. Dies kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt: „Wir begrüßen das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das die bessere Bezahlung von Pflegerinnen und Pflegern vorsieht. Es ist richtig und wichtig, wenn endlich ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag dafür sorgt, dass die starke Spreizung der Gehälter je nach Arbeitgeber beendet wird. Andere Menschen zu pflegen und zu unterstützen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe – und sie ist oft physisch und psychisch extrem belastend. Daher gebührt jedem Menschen, der andere privat oder auch professionell pflegt, Respekt. Dieser sollte sich bei beruflich Pflegenden unbedingt in einer guten Bezahlung widerspiegeln. Die Pflegebedürftigen in Deutschland brauchen jetzt aber unbedingt eine Antwort auf die Kostenfrage. Die Schultern der Pflegebedürftigen und deren Angehörige können die steigenden Löhne nicht mehr tragen. Klar ist, dass die Eigenanteile nicht weiter steigen dürfen. Pflege darf nicht arm machen.
Wir brauchen endlich Klarheit über die Finanzierung der Mehrkosten und ein nachhaltiges Finanzierungskonzept für die Pflege. Notwendig ist aus Sicht des VdK die Einführung einer Pflegevollversicherung, die sämtliche Kosten in der Pflege abdeckt. Zur Finanzierung einer Pflegevollversicherung sind Steuerzuschüsse notwendig, die die Mehrkosten der Pflegeversicherung ausgleichen. Die Länder fordern wir auf, endlich ihrer Verpflichtung nachzukommen, eine angemessene pflegerische Infrastruktur durch Beteiligung an den Investitionskosten zu gewährleisten.
So wichtig es ist, die Arbeitnehmer in der Pflegebranche zu stärken – die Politik hat neben der professionellen Pflege auch eine Verantwortung für die pflegenden Angehörigen, die einen großen und wichtigen Teil der Pflege in Deutschland leisten. Man muss ihnen dabei helfen, ihren Beruf und die Pflege ihrer Verwandten so miteinander zu vereinbaren, dass ihre Belastungen und finanziellen Einbußen gering bleiben. Konkrete Vorschläge, die sich am Vorbild der Elternzeit und des Elterngelds für Mütter und Väter orientieren, hat der VdK vorgelegt.
Mit der Pflegepersonenzeit und einem Pflegepersonengeld sollen pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde einen Rechtsanspruch auf eine teilweise oder vollständige Befreiung von ihrer Arbeit und eine Lohnersatzleistung erhalten. Der Sozialverband VdK hat seine Vorschläge dazu der Bundesregierung bereits präsentiert und setzt sich nachdrücklich für deren Umsetzung ein.“
Informationen zum VdK Ortsverband Mönsheim und zu den weiteren VdK-Themen erhalten Sie bei:
Hans Kuhnle
1.Vorsitzender