Sozialverband VdK - Ortsverband Meßstetten-Hossingen-Tieringen
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Mammographie-Screening im Südwesten flächendeckend; Kasse darf Rolli-Fahrer nicht an Verwandte verweisen; Neues Webportal für behinderte Menschen; Härtere Pflegesituation für Arme; Hartz-IV-Schüler muss Ticket zahlen.

Mammographie-Screening im Südwesten flächendeckend

Das Mammographie-Screening wird in Baden-Württemberg ab Dezember 2009 flächendeckend angeboten. Als letztes geht das Krankenhaus Freudenstadt an den Start. Alle Frauen zwischen 50 und 69 werden fortan im Abstand von zwei Jahren zur Röntgenuntersuchung der Brust in qualifizierte Zentren eingeladen. Dieses Früherkennungsprogramm ist vor drei Jahren in der Region Stuttgart gestartet. Es wird von den gesetzlichen Kassen bezahlt. Die Teilnahmequote habe in den beiden vergangenen Jahren bei rund 55 Prozent gelegen, hatte kürzlich die Techniker Krankenkasse (TK) informiert. Bei 1.653 Frauen sei diese Untersuchung 2008 der Grund dafür gewesen, dass der Brustkrebs entdeckt wurde. Insgesamt seien 210.560 Frauen untersucht worden, berichtete die TK. Im Südwesten seien 2008 laut Statistischem Landesamt insgesamt 2.077 Frauen an Brustkrebs gestorben. Weitere Infos gibt es unter www.mammascreen-bw.de, www.ein-teil-von-mir.de.

Kasse darf Rolli-Fahrer nicht an Verwandte verweisen

Eine Krankenkasse darf einem Behinderten einen E-Rollstuhl nicht mit der Begründung verweigern, er könne sich von seinen Verwandten schieben lassen. Ziel der Versorgung sei es, Behinderte unabhängig zu machen. «Deshalb besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl, wenn ein Versicherter nicht (mehr) in der Lage ist, den Nahbereich der Wohnung mit einem vorhandenen Rollstuhl aus eigener Kraft zu erschließen», entschied das Bundessozialgericht (Az.: B 3 KR 8/08 R). Geklagt hatte ein 63-jähriger und schon an beiden Beinen amputierter Diabetiker. Im Haus nutzt er einen von der Kasse bezahlten Rollstuhl, der vom Kläger per Handreifen bewegt wird und auch von Angehörigen geschoben werden kann. Draußen hat er ein ähnliches, selbst beschafftes Modell. Wegen Kreislauf- und Herzproblemen und einer chronischen Entzündung beider Arme durch das ständige Fahren kann der Behinderte den Rollstuhl kaum noch bewegen. Die Kasse argumentierte, die Frau oder der Schwiegersohn könnten den Mann schieben. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen sahen die höchsten Sozialrichter dies anders: Der Verweis auf Angehörige könne nicht akzeptiert werden.

Neues Webportal für behinderte Menschen

Um Menschen mit Behinderung einen möglichst umfassenden und barrierefreien Zugang zu wichtigen Informationen zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das neue Internetportal www.einfach-teilhaben.de eingerichtet. Es bietet Infos und Service für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie für Arbeitgeber und Verwaltungen aus Bund, Ländern und Gemeinden. Einige Informationen sind bereits in "Leichter Sprache" und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Das Angebot soll weiter ausgebaut werden. Bislang gibt es in diesem Internetportal beispielsweise Informationen zu den Themenkomplexen Ausbildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Mobilität und Freizeit, Bauen und Wohnen aber auch zu den finanziellen Leistungen, dem Persönlichen Budget sowie zum Schwerbehindertenausweis.

Härtere Pflegesituation für Arme

Menschen mit geringen Einkünften sind bei der häuslichen Pflege von Angehörigen weitaus stärker belastet als Menschen, die in besseren finanziellen Verhältnissen leben. Dies belegt eine Langzeitstudie der Universität Hamburg. Danach organisierten ärmere Menschen die Pflege oft ganz allein. Zudem fehle diesen Pflegepersonen oft das Geld für die eigene Erholung. Hierüber hatte kürzlich auch der AOK-Bundesverband mit Verweis auf die Hamburger Studie informiert. Auch das Durchschnittsalter der Pflegenden steige weiter an. Es habe vor zwölf Jahren noch bei 57 Jahren gelegen und betrage jetzt 60 Jahre. Rund 40 Prozent der Pflegepersonen seien bereits im Rentenalter. Neben der Pflege hätten die Angehörigen vielfach noch einen weiteren Job, wurde informiert.

Hartz-IV-Schüler muss Ticket zahlen

Schüler, die Hartz IV beziehen, müssen ihre Monatskarte selbst bezahlen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung (AZ: B14 AS 44/08 R). Die BSG-Richter verneinten einen Anspruch auf Erstattung einer Schülermonatskarte mit Blick auf das Sozialgesetzbuch. Es sehe keine derartige Zusatzleistung – weder als Zuschuss noch als Darlehen – neben dem Arbeitslosengeld II vor. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Berufsfachschülerin geklagt, die monatlich fast 60 Euro für ihre Fahrkarte bezahlen muss. In der Hartz-IV-Regelleistung, auf die das BSG verweist, seien aber nur 16,68 Euro für Verkehrsaufwendungen vorgesehen.
Der Sozialverband VdK vertritt seine Mitglieder bei Streitigkeiten mit Sozialbehörden und Rehaträgern im Widerspruchsverfahren und vor den Sozialgerichten. Dies gilt auch für Hartz-IV-Fälle. VdK-Geschäftsstellenadressen gibt es unter www.vdk-bawue.de oder unter der Rufnummer (07 11) 6 19 56 – 0.

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