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Werden Sie Mitglied
Unabhängig. Solidarisch. Stark: Erfahren Sie in diesem neuen Erklär-Film (mit Untertitel), wofür der VdK seit mehr als 70 Jahren steht, wofür er sich einsetzt und warum es so wichtig ist, dass es ihn gibt.
Erfahren Sie in 3 Minuten was der Sozialverband VdK so macht.
Mit mehr als 2,1 Millionen Mitgliedern ist der VdK der größte Sozialverband in Deutschland. Für nur 72 € im Jahr (6 €/Monat) kann jeder Mitglied werden. Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder (bis 35 Jahre) sowie Empfänger von Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung - nach SGB XII) zahlen nur die Hälfte.
Als Mitglied im Sozialverband VdK können Sie von vielen Vorteilen profitieren:
- Beratung und Vertretung im Sozialrecht
- Sozialpolitische Interessenvertretung
- Ansprechpartner in Ihrer Nähe
- Serviceleistungen durch Kooperationspartner
- Gesellige Ausflüge, Treffen und ehrenamtliches Engagement
- VdK_Beitrittserklaerung06-2022.pdf (772.0 KB, PDF-Datei)
Hier können Sie die Beitrittserklärung herunterladen. Einfach digital ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an angegebene Adresse versenden.
Mitgliedsbeiträge :
Hauptmitglied: 72,00 € pro Jahr
Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder*: 36,00 € pro Jahr
Jungmitglieder (bis 35 Jahre):36,00 € pro Jahr
Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII:
36,00 € pro Jahr [Nachweis erforderlich]
weitere Kinder*: 18,00 € pro Jahr
Familie** (Ehepartner und Kind(er)): 126,00 € pro Jahr
Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich, alle 6 Monate oder alle 3 Monate beglichen werden.
* Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Nachweis erforderlich.
** Voraussetzung für eine Familienmitgliedschaft ist, dass dem Ehepartner/Kind ein Hauptmitglied vorausgeht.
Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrags
VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 48 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.
In der Regel erkennt das Finanzamt Vereins-Mitgliedsbeiträge bis zu 100 Euro ohne weiteren Nachweis an.
Weitere Informationen unter: Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrages
Satzung der Verbandsstufen
Die Satzung ist die schriftlich niedergelegte Grundordnung unseres Vereins. Hier sind die Vereinsziele und die Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt.
Hier können Sie sich die Satzung herunterladen: Satzung der Verbandsstufen