Sozialverband VdK - Ortsverband Marbach
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Willkommen auf der ehrenamtlichen Homepage des Ortsverbands Marbach am Neckar

Auf dieser Homepage informiert unser Ortsverband über seine ehrenamtlichen Aktivitäten
beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.

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Willkommen bei unserem Ortsverband !

Wir haben im Juli 2023 das 200. Mitglied begrüsst. Wir freuen uns über Ihr Interesse am VdK.
Wir laden auch Sie herzlichst ein, unseren Ortsverband mitzugestalten oder einfach dabeizusein.
Wir sind immer auf der Suche nach Verstärkung und Unterstützung unseres Vorstandsteams oder
einfach für ehrenamtliche Tätigkeit auf sozialer Ebene.
Der zeitliche Aufwand ist nicht allzu hoch und auch noch individuell gestaltbar oder zeitlich zu befristen.
Oft helfen schon wenige Stunden im Monat.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

Näheres bei "Wir über Uns" auf der nächsten Seite.

Auf dieser Seite finden Sie immer dieaktuellen Informationen zum Sozialverband VdK

Entlastung bei Zuzahlung zu Arzneimitteln

An den Kosten für Arzneimittel beteiligen sich gesetzlich Versicherte mit einem Eigenanteil. Sie zahlen in der Regel für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Bislang mussten Versicherte, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht lieferbar war und sie mehrere Packungen in der Apotheke erhielten, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten. Seit dem 1. Februar 2024 zahlen Patientinnen und Patienten in diesen Fällen nicht mehr doppelt. Grund dafür ist eine Änderung von Paragraf 61 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) durch das Lieferengpassgesetz. „Wenn das Arzneimittel nicht in der verordneten Größe verfügbar ist, wird die Zuzahlung nur noch einmal fällig und zwar auf die verordnete Packungsgröße“, informiert die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Ersetzt beispielsweise die Apotheke eine Packung zu 100 Stück durch zwei Packungen à 50 Stück, ist die Zuzahlung nur für die Packung zu 100 Stück zu zahlen. Entsprechendes gilt für Teilmengenabgaben.

Jetzt gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten

Seit Januar 2023 gilt das sogenannte Notvertretungsrecht für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Denn entgegen weitverbreiteter Ansicht konnten sich diese Personen bis vor Kurzem, auch im medizinischen Notfall, nicht bei medizinischen Entscheidungen vertreten. Die Gesetzesänderung bedeutet nun:
Auch wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, können Eheleute und eingetragene Lebenspartner im medizinischen Notfall, beispielsweise nach einem schweren Unfall oder Schlaganfall, füreinander entscheiden. So regelt es Paragraf 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eheleute, die nicht möchten, dass der Ehepartner im Notfall für sie in Gesundheitsangelegenheiten entscheidet, können Widerspruch einlegen und beim Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) eintragen lassen. Weitere Ausschlussgründe für das Notvertretungsrecht sind: Das Ehepaar lebt getrennt oder es gibt bereits eine Vorsorgevollmacht mit entsprechenden Regelungen. Das Notvertretungsrecht ist auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge und auf maximal sechs Monate begrenzt. Nach Fristablauf wird bei Bedarf ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Eine Vorsorgevollmacht ist daher weiterhin sinnvoll.

Sozialrecht: Neue Regelungen ab 2023

Auch nach dem Jahreswechsel 2022/2023 treten wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen im Sozialrecht, zumeist zum 1. Januar 2023, in Kraft: Anstelle von Hartz IV gibt es fortan ein sogenanntes Bürgergeld, was der Sozialverband VdK grundsätzlich begrüßt. Wie hoch die Beträge für welche Personengruppen sind, erfahren Interessierte auf der Homepage des VdK Baden-Württemberg unter https://www.vdk.de/www.vdk-bw.de. Dort kann man sich zudem über Neuerungen beim Wohngeld, beim Kindergeld und beim Kinderkrankengeld, im Bereich Krankenversicherungsbeiträge, ebenso über geänderte Hinzuverdienstgrenzen bei der Rente, außerdem über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aber auch über Gas- und Strompreisbremse und weitere Dinge informieren, die insbesondere gesetzlich Versicherte sowie Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren. Welche sozialpolitischen Positionen der Sozialverband VdK bezieht , wo sich die zahlreichen Geschäftsstellen befinden und vieles mehr gibt es ebenfalls unterhttps://www.vdk.de/www.vdk-bw.de. Über diese Website kommt man auch zu den regelmäßigen VdK-Podcasts und zu Informationen in Sachen Ehrenamt.

Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz seit Jahrzehnten

15,5 Millionen Euro an Nachzahlungen erstritten die hauptamtlichen VdK-Juristen im Jahr 2022 allein in Baden-Württemberg. Der VdK-Sozialrechtsschutz gehört seit den Anfängen des Sozialverbands Mitte/Ende der 1940er-Jahre zu den ganz wesentlichen Mitgliederserviceleistungen. Im Südwesten wird diese zentrale Dienstleistung durch die 65 Juristinnen und Juristen der gemeinnützigen VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg erbracht. Sie beraten und vertreten die Mitglieder in allen Bereichen des umfangreichen Sozialrechts, beispielsweise bei Streitfällen um den Grad der Behinderung oder den Pflegegrad, um das Krankengeld, die Erwerbsminderungsrente oder um die Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Wegeunfalls. Dieses VdK-Expertenteam steht den Ratsuchenden in landesweit 35 Beratungsstellen von „A“ wie Aalen bis „W“ wie Waldshut-Tiengen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich unter https://www.vdk.de/www.vdk-bw.de (Rubrik Beratungsstellen).

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