Sozialverband VdK - Ortsverband Mannheim-Innenstadt
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-mannheim-innenstadt/ID77211
Sie befinden sich hier:

.

Informationen und Beitrittserklärung
Anträge, Adressen und Telefonnummern

VdK Ortsverband Mannheim-Innenstadt

© by OAS, VdK Ortsverband Mannheim-Innenstadt

Viele hilfreiche Informationen finden Sie hier auf dieser Seite


Jeder kann Mitglied im Sozialverband VdK werden

Gerne senden wir Ihnen die Beitrittserklärung per Post zu.

Rufen Sie uns an Tel. 0621 1789997. Sie können die Beitrittserklärung auch per MAIL ov-mannheim-innenstadt@vdk.de anfordern.

Die Beitrittserklärung senden Sie bitte an den OV Mannheim-Innenstadt oder an die aufgedruckte Adresse in Stuttgart.

Neue Beitragsstruktur ab 01. Januar 2017


Ab dem 01.01.2017 haben wir folgende Beitragsstruktur im VdK Baden-Württemberg:

Hauptmitglied:
(Regelbeitrag)
mtl. € 6,00 (jährlich € 72,-)
Ehegatte/Lebensgefährte/Kind
(Halber Regelbeitrag)
mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)
Weitere Kinder
(Viertel Regelbeitrag)

Eine Familie zahlt demnach im Höchstfall - unabhängig von der Anzahl der Kinder die Mitglied im VdK sind:
mtl. € 1,50 (jährlich € 18,-)
mtl. € 10,50 (jährlich € 126,-)

Mitglieder (auch Einzelmitglieder) zahlen bis zur Vollendung
des 35. Lebensjahres:
(Halber Regelbeitrag)
mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)

Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)


Mitglieder, die jünger als 35 Jahre sind und bisher den vollen Regelbeitrag entrichten, wurden automatisch auf den halben Regelbeitrag umgestellt.
Nach Erreichen der Altersgrenze wird das bisherige Jungmitglied zum nächsten fälligen Zahlungstermin mit dem Regelbeitrag (mtl. € 6,-) weitergeführt.

Kinder sind wie bisher schon bis zum 18. Lebensjahr Kinder und danach u. U. bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden und damit kindergeldberechtigt sind.

Der Familienbeitrag für eine Familie in der der Ehemann und die Ehefrau (Lebensgefährtin) unter 35 Jahre alt sind, berechnet sich wie folgt:

Hauptmitglied (1/2 Regelbeitrag) mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)
Ehegatte/LG (1/2 Regelbeitrag) mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)
Weitere Kinder (1/4 Regelbeitrag) mtl. € 1,50 (jährlich € 18,-)

Die Entrichtung des Beitrages ist vierteljährlich, halbjährlich und jährlich möglich. Mitglieder die derzeit im jährlichen Einzug sind, müssen die gewünschte Umstellung auf einen anderen Einzugszyklus gegenüber der Mitgliederverwaltung des Landesverbandes anzeigen.

Ohne VdK kein Recht bekommen!
Seit rund 65 Jahren spielt der VdK-Sozialrechtsschutz eine große Rolle im Sozialverband. In 2012 wurden von den hauptamtlichen Sozialrechtsreferenten allein in Baden-Württemberg 10 510 juristische Verfahren aus allen Bereichen des Sozialrechts erledigt. Den Sozialrechtsschutz begehrenden Menschen stehen im Südwesten mittlerweile 39 Sozialrechtsreferenten zur Verfügung. Sie haben 2012 fast 8,7 Millionen Euro an Nachzahlungen für die Menschen erstritten. Um eine flächendeckende Betreuung sicherzustellen, will der VdK Baden-Württemberg in jedem der 35 Landkreise mindestens eine Servicestelle errichten. Bereits heute gibt es ein engmaschiges Netz von Geschäftsstellen , das auch 2012 weiter ausgebaut wurde, zudem viele ehrenamtlich besetzte VdK-Büros. So bieten die rund 1300 Kreis- und Ortsverbände Baden-Württembergs mit ihren Ausflügen, bunten Abenden, Kaffeenachmittagen, Feiern, Infoveranstaltungen, Stammtischen und Aktionen den Menschen viel Programm vor Ort.

Sozialrechtsschutz ohne Wartezeit!
Probleme mit Sozialbehörden? Unsere Referenten vertreten Sie vor den Sozial- und Verwaltungsbehörden, stellen Anträge, legen für Sie Widerspruch ein, wenn Rechte verwehrt werden, und sie vertreten die Mitglieder vor Sozial- und Verwaltungsgerichten in allen Instanzen. Allein in Baden-Württemberg erledigen sie jährlich rund 8.000 bis 9.000 Verfahren und erstreiten Nachzahlungen für die Mitglieder in Millionenhöhe.

Folgende Leistungen bieten wir an


Die versierten VdK-Juristen beraten und vertreten die Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten:

-Rentenversicherung,
-Soziale Pflegeversicherung,
-Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
-Schwerbehindertenrecht,
-Gesetzliche Krankenversicherung,
-Arbeitsförderung,
-Gesetzliche Unfallversicherung,
-Grundsicherung für Arbeitssuchende,
-Grundsicherung im Alter,
-Erwerbsminderung,
-soziales Entschädigungsrecht

Der VdK hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern legt auch Widerspruch ein, führt Verfahren vor den Sozialgerichten oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. In Musterstreitverfahren lässt der Sozialverband VdK die Verfassungsmäßigkeit von neuen Gesetzen prüfen, die für Ältere, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke große Belastungen mit sich bringen.

Und das mit Erfolg: So war der Sozialverband VdK an der wohl wichtigsten sozialrechtlichen Entscheidung des Jahres 2010 beteiligt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Hartz-IV-Regelleistungen nicht verfassungsgemäß sind und bestätigte damit die Auffassung des VdK. Dies kann auch als Erfolg der "VdK-Aktion gegen Armut" aus dem Jahr 2008 gewertet werden.

Rat und Hilfe
Sozialrechtliche Beratung erhalten die Mitglieder
aller Ortsverbände des Kreisverbandes Mannheim in der
GESCHÄFTSSTELLE MANNHEIM
68165 Mannheim, Schwetzinger Straße 158

an folgenden Tagen ist die Geschäftsstelle Mannheim
unter der Rufnummer: 0621/40049980 telefonisch erreichbar:

Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

srg-mannheim@vdk.de

Kostenrisiko bei Sozialrechtsverfahren

Bei der von der VdK-Sozialrechtsschutz gGmbH zu berechnenden Gebührenentgeltsätze wird unterschieden zwischen Mitgliedern, die nicht bedürftig sind und zwischen Mitgliedern die im Sinne von § 53 der Abgabenordnung bedürftig sind.

Der Sozialverband VdK - Landesvorstand hat einstimmig beschlossen, ab 1. Januar 2008 am Beginn eines Widerspruchs- oder Klageverfahren oder Berufungsverfahren bei bedürftigen und nicht bedürftigen Mitgliedern Kostenvorschüsse in gleicher Höhe zu erheben. Dabei ist ein Beitrag als Kostenvorschuss zu entrichten, den ein bedürftiges Mitglied als Kostenrisiko zu tragen hat.

Selbstverständlich wird der Kostenvorschuss bei einem erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens an das Mitglied zurückerstattet, da in diesem Fall der Verfahrensgegner die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat.

Die Geschäftsleitung hat auch anlässlich dieses Beschlusses des Landesverbandsvorstands verfügt, dass die Sozialrechtsreferenten/innen - wie auch bisher - vor Beginn eines Rechtsmittelverfahrens über das Kostenrisiko und die zu entrichtenden Kostenvorschüsse durch die VdK - Rechtsschutz gGmbH aufzuklären haben.

Wenn sie noch Fragen haben, rufen sie uns gerne an.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-mannheim-innenstadt/ID77211":

  1. VdK Ortsverband Mannheim-Innenstadt | © by OAS, VdK Ortsverband Mannheim-Innenstadt

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.