Sozialverband VdK - Ortsverband Limburgerhof
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Mitglied werden

Treten Sie bei beim Sozialverband VdK!

Wir helfen und setzen bei Bedarf Ihre Rechte durch in Angelegenheiten

  • zum Schwerbehindertengesetz
  • zum Behindertenrecht und Rehabilitation
  • zur Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung
  • zur Pflegeversicherung
  • zu Kurmaßnahmen
  • zur Alten- und Sozialhilfe
  • zum sozialen Entschädigungsrecht
  • Sozialrechtsschutz und kostenloseBeratung

Wollen auch Sie von den Leistungen unseres Verbandes profitieren? Dann werden Sie Mitglied im Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V.!
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 4,80 Euro.
Im Beitrag eingeschlossen sind alle Leistungen des Sozialverband VdK, zum Beispiel die
kostenlose Beratung und der Sozialrechtsschutz, sowie der kostenlose Bezug der VdK-Zeitung (10 Ausgaben im Jahr).

Wer den Verband in Anspruch nimmt und ihm noch nicht ein Jahr angehört, hat zuvor dem Kreisverband eine Gebühr zu entrichten, die dem Differenzbetrag zwischen dem bisher geleisteten Beitrag und bis zu zwei Jahresbeiträgen entspricht. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Kreisverbandsvorstandes.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten sich beim Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. als Mitglied anzumelden :

1. Sie können sich formlos mündlich oder schriftlich an uns wenden:

Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V.
Ortsverband Limburgerhof
Telefon: 06236 670707
Telefax: 06236 670708
E-mail uwe.bentz@vdk.de

2. Sie fordern hier ein Beitrittsformular an und schicken dieses ausgefüllt an die zuständigen Geschäftsstellen des Landesverbandes http://www.vdk.de/rp94 .
Klicken Sie hier: Anforderung eines Beitrittsformulars http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=rp68&SID=2mCkXV7aayKqKhjnTjBmQP31hfJkGR
oder

3. Sie drucken sich hier ihre Beitrittserklärung selbst aus und senden Sie an den Sozialverband VdK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Klicken Sie hier: Download der Beitrittserklärung

4. Werden Sie einfach online Mitglied. zum Onlineformular
Unter Anerkennung der Satzung - hier als pdf-Datei zum downloaden:

Sie erhalten, nachdem Sie Ihren Beitritt schriftlich erklärt haben, über unseren Ortsverband Ihre Mitgliedskarte.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, der Beitrag erfolgt nur noch über Abbuchung!

Zur Besonderen Beachtung, ein wichtiger Hinweis!

Der Bankeinzug des jeweiligen Mitgliedsbeitrages erfolgt bei einmaliger Zahlung im Monat Februar und bei halbjähriger Zahlung in den Monaten Februar und Juni des laufenden Jahres. Bitte achten Sie auf diese Termine, damit keine Fehlbuchungen entstehen, die bei dem jeweiligen Kontoinhaber zu einer Gebühr von je 10,50 Euro führen!