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Freifahrt für schwerbehinderte Menschen

Behinderte Menschen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG, G, H, Gl oder Bl eingetragen haben, können ab September 2011 deutschlandweit alle Verkehrsmittel im Schienenpersonennahverkehr kostenlos nutzen. Bisher ist die Freifahrt auf einen Bereich im Umkreis von 50 Kilometer Entfernung zum Wohnort und auf Verkehrsmittel in Tarifverbünden beschränkt.

Im Rahmen der Freifahrtsregelung können die Züge der Straßenbahnen, Regionalbahnen (RB), Regionalexpresse (RE und Interregio-Expresse (IRE) ohne Fahrschein genutzt werden. In Fernverkehrszügen gilt die Freifahrt weiterhin nicht.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Nachteilsausgleichs ist, dass Reisende ihren grün-orangefarbenen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit gültiger Wertmarke während der Fahrt vorweisen können.

Für Lauchheim bedeutet dies, dass Bahnfahrten

  • über Aalen nach Stuttgart oder
  • über Nördlingen nach Augsburg und München

möglich sind.

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