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Beitrag ist steuerlich absetzbar
VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 48 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.
In der Regel erkennt das Finanzamt Vereins-Mitgliedsbeiträge bis zu 100 Euro ohne weiteren Nachweis an. Die Finanzämter begnügen sich zumeist mit der entsprechenden Glaubhaftmachung in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich.
Beitragshöhe für Mitglieder, die das ganze Jahr Mitglied waren:
- Jahr 2008: 54.- € (Ehepaare: 81.- €)
- Jahr 2009: 54.- € (Ehepaare: 81.- €)
- Jahr 2010: 60.- € (Ehepaare: 90.- €) bis 2013
- Ab Jahr 2014: 72.- € (Ehepaare: 108.- €)
Beispiel für das Jahr 2020:
Bei der Steuererklärung ist in der "Anlage Sonderausgaben" ziemlich oben bei "Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge)" in der Zeile 5 der Mitgliedsbeitrag anzugeben.