Sozialverband VdK - Ortsverband Langenenslingen
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Pflege ab 2015

Neues bei der Pflege ab Januar 2015:
Sozialverband VdK rät Betroffenen und Pflegenden sich genau zu informieren
Am 1. Januar 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz mit seiner ersten Stufe in Kraft. Auch wenn das Gesetz deutlich hinter den Erwartungen des Sozialverbandes VdK zurückbleibt, bringt diese erste Stufe der Pflegereform dennoch Verbesserungen der bisherigen Pflegeversicherungsleistungen. So steigen ambulante und stationäre Leistungen um durchschnittlich rund vier Prozent. Außerdem gibt es ganz neue Leistungen, beispielsweise für Demenzkranke oder für pflegende Angehörige.

Um seine Rechte auch tatsächlich wahrnehmen zu können, empfiehlt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg den Pflegebedürftigen, ebenso wie den Pflegepersonen, sich genau zu informieren. Insbesondere sollten sie prüfen, ob sie Pflegeversicherungsleistungen erstmals beantragen können. ?Denn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in aller Regel nicht automatisch ,quasi von Amts wegen? gewährt?, betont der Sozialverband VdK.

Der VdK verweist auf die 48 Pflegestützpunkte im Lande, die Auskunft über die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen geben. Dort erhalte man zudem Hilfe bei der Antragstellung. Die Anträge seien an die Pflegekasse zu richten, bei der der Betroffene auch krankenversichert ist. Die Kassen stünden, so der VdK, in der Regel ebenfalls für Detailauskünfte parat und hielten oft Informationsbroschüren zum neuen Pflegestärkungsgesetz in gedruckter oder in digitaler Form auf den Internetseiten bereit. Zudem würden die Leistungen vom Bundes-gesundheitsministerium unter www.bmg.bund.de aufgelistet. Der VdK verweist des Weiteren auf seine VdK-Servicestellen in Baden-Württemberg (Adressen unter www.vdk-bawue.de). Die gut 220 000 Mitglieder im Lande könnten zudem sozialrechtliche Vertretung durch die 44 baden-württembergischen VdK-Sozialrechtsreferenten in Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren erhalten ? beispielsweise beim Streit um gesetzliche Pflegeversicherungsleistungen.

Quelle: VdK Baden-Württemberg, Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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