Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt -
Informationen und Hilfe für Antragsteller.
Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt (kurz "Hartz IV" genannt) werden mit Wirkung
des 1. Januar 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen
Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengelegt. ALG II beziehen alle
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihre
Angehörigen. Für nicht erwerbsfähige
Hilfebedürftige gibt es eine so genannte Grundsicherung, die
auf Sozialhilfeniveau gesenkt wurde.
Die Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sind
im Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II), festgehalten. Die
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bringt für viele
Arbeitslosenhilfeempfänger und Arbeitslose nach Ende des
Arbeitslosengeldbezugs wesentliche Leistungseinschränkungen
mit sich. Diese sind politisch ausdrücklich so gewollt.
Für viele arbeitslose Sozialhilfeempfänger bedeutet diese
neue Grundsicherung - unter anderem durch höhere
Vermögensschonbeträge - im Vergleich zur Sozialhilfe
einige Leistungsverbesserungen.
Mit dieser Broschüre will der Sozialverband VdK einen
Überblick über die neue Form der Grundsicherung geben und
über Voraussetzungen und Höhe des Arbeitslosengeldes II
sowie das Sozialgeld für nicht Erwerbsfähige informieren.
Außerdem erhält der Leser konkrete Hilfestellungen
für das Ausfüllen der Antragsformulare.
Im Rahmen seines Sozialrechtschutzes berät der
Sozialverband VdK Deutschland seine Mitglieder auch bei Fragen zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende, unterstützt sie bei
der Antragstellung und vertritt sie in Widerspruch- und
Klageverfahren.