Sozialverband VdK - Ortsverband Kröppen
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Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
VdK-Broschüre:

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt - Informationen und Hilfe für Antragsteller.
Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (kurz "Hartz IV" genannt) werden mit Wirkung
des 1. Januar 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengelegt. ALG II beziehen alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihre Angehörigen. Für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige gibt es eine so genannte Grundsicherung, die auf Sozialhilfeniveau gesenkt wurde.

Die Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sind im Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II), festgehalten. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bringt für viele Arbeitslosenhilfeempfänger und Arbeitslose nach Ende des Arbeitslosengeldbezugs wesentliche Leistungseinschränkungen mit sich. Diese sind politisch ausdrücklich so gewollt. Für viele arbeitslose Sozialhilfeempfänger bedeutet diese neue Grundsicherung - unter anderem durch höhere Vermögensschonbeträge - im Vergleich zur Sozialhilfe einige Leistungsverbesserungen.

Mit dieser Broschüre will der Sozialverband VdK einen Überblick über die neue Form der Grundsicherung geben und über Voraussetzungen und Höhe des Arbeitslosengeldes II sowie das Sozialgeld für nicht Erwerbsfähige informieren. Außerdem erhält der Leser konkrete Hilfestellungen für das Ausfüllen der Antragsformulare.

Im Rahmen seines Sozialrechtschutzes berät der Sozialverband VdK Deutschland seine Mitglieder auch bei Fragen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, unterstützt sie bei der Antragstellung und vertritt sie in Widerspruch- und Klageverfahren.