Sozialverband VdK - Ortsverband Karlsdorf
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Mitglied werden

10 gute Gründe Mitglied beim VdK-OV Karlsdorf zu werden

Als Mitglied

1 ) ... sind Sie zusammen mit über 2,1 Millionen anderen Mitgliedern
Teil des größten Sozialverbandes in Deutschland.
2 ) ... sind Sie Mitglied im drittgrößten Ortsverband im VdK-Kreisverband
Bruchsal.
3 ) ... haben Sie den Vorteil einer kompetenten Beratung ohne Zeitdruck vor
Ort (nur nach telefonischer Voranmeldung) und ersparen sich somit in den
meisten Fällen den Weg zur VdK-Kreisgeschäftsstelle nach Ubstadt.
4 ) ... profitieren Sie von zusätzlichen Sonderleistungen, z.B.
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.
5 ) ... können Sie alle 2 Jahre an einer vom VdK-OV Karlsdorf individuell
zusammengestellten Mehrtagesfahrt zusammen mit Gleichgesinnten
teilnehmen.
6 ) ... profitieren Sie von den zahlreichen Freizeitveranstaltungen (Ausflüge,
Vorträge, Feiern...).
7 ) ... lernen Sie ohne Berührungsängste problemlos Gleichgesinnte kennen,
welche die Vorteile der funktionierenden VdK-Familie bereits zu schätzen
wissen.
8 ) ... haben Sie Anspruch auf Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Die Prozessbevollmächtigten des VdK vertreten die Mitglieder vor den
Sozialverwaltungen und der Sozialgerichtsbarkeit - und zwar in allen
Instanzen.
9 ) ... erhalten Sie jeden Monat kostenlos die VdK-Zeitung, in der Sie über
aktuelle Aktivitäten des Verbandes und über das sozialpolitische
Geschehen informiert werden.
10 ) haben Sie exklusiven Zugriff auf bestimmte Inhalte der Internetseite
www.vdk.de - interessante Informationen, nützliche Musterformulare und
- briefe und Vieles mehr.

Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrags
Absetzbarkeit von Spenden

VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 48 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.
In der Regel erkennt das Finanzamt Vereins-Mitgliedsbeiträge bis zu 100 Euro ohne weiteren Nachweis an. Die Finanzämter begnügen sich zumeist mit der entsprechenden Glaubhaftmachung in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich.
Da der VdK-Mitgliedsbeitrag unter 100 Euro pro Jahr liegt, würde es ausreichen, beim Finanzamt einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung vorzulegen (§ 50 Einkommensteuer-DurchführungsVO). Viele Finanzämter wissen aber nicht, dass der VdK als gemeinnützig anerkannt ist. Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher, sich von ihrem Ortsverband eine schriftliche Bestätigung über die Zahlung des Mitgliedsbeitrags ausstellen lassen.

  • Der Sozialverband VdK ist von den Finanzbehörden als gemeinnützige Organisation anerkannt. Insofern sind Spenden an den VdK-OV Karlsdorf steuerlich absetzbar.
    Im Falle einer Spende stellen wir Ihnen gerne – auf Antrag – eine
    S p e n d e n b e s c h e i n i g u n g aus.

Bei Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anerkannten Bedarf und dem Einkommen des Leistungsberechtigten.
Bei dieser Berechnung wird das Einkommen um die Mitgliedsbeiträge zu einem Sozialverband gekürzt. Daher erhöht sich die Leistung um diesen Betrag. So hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Januar 1994 (Az.: 5 C 29/91) für einen Rentner entschieden. Es hat dies damit begründet, dass der Mitgliedsbeitrag eine mit der Erzielung des Renteneinkommens verbundene notwendige Ausgabe ist (jetzt § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII). Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Gerichtsbescheid vom 11. Mai 2005 für einen Sozialhilfeempfänger bestätigt (Az.: 2 E 1890/04 (1)). Es bestehen deshalb keine Bedenken, diese Rechtsprechung auf alle Mitgliedsgruppen in unserem Verband anzuwenden.

Die Beitrittserklärung können Sie unter dem u.a. Link als Blankoformular ausdrucken oder direkt am PC ausfüllen. In diesem Fall
bitte unbedingt oben rechts als Ortsverband "Karlsdorf" eintragen.

Bitte geben Sie in jedem Fall das ausgedruckte und unterschriebene Beitrittsformular beim 1. Vorsitzenden Rainer Müller, Kohlfahrtstr. 4 c, 76689 Karlsdorf ab!!!

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