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Pflege macht arm
Große Aktion des VdK Baden-Württemberg: „Pflege macht arm!“
Pflege darf nicht arm machen!
Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt, deren Zielformulierung war, niemanden im Alter wegen Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall werden zu lassen. Aktuell wird dieses Ziel allerdings verfehlt!.
Auch das Land ist verantwortlich
Nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten! Das ist der Ansatzpunkt unserer Kritik.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert das Land auf, die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen wieder zu übernehmen!
Auf der Landespressekonferenz (LPK) im Landtag hat der Sozialverband VdK Baden-Württemberg am 7. Februar seine große Pflegeaktion 2019 „Pflege macht arm!“ gestartet. Sie will darauf aufmerksam machen, dass immer mehr pflegebedürftige Menschen, insbesondere Heimbewohner, wegen der hohen Eigenanteile auf Sozialhilfe angewiesen sind und am Lebensende zu Taschengeldempfängern werden. Hintergrundinformationen zur Aktion, ein Film und die Möglichkeit der Abstimmung gibt es unter www.vdk-bawue.de im Internet.